Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- alle Daten zur Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger der o. g. Plattform, welche in Ihrer Behörde vorhanden sind, für den Zeitraum in welchem Ihre Behörde federführend die administrative Tätigkeit ausgeübt hat

Bitte übersenden Sie mir die Daten möglichst digital und maschinell lesbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Daten zur …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de [#250016]
Datum
27. Mai 2022 15:53
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Daten zur Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger der o. g. Plattform, welche in Ihrer Behörde vorhanden sind, für den Zeitraum in welchem Ihre Behörde federführend die administrative Tätigkeit ausgeübt hat Bitte übersenden Sie mir die Daten möglichst digital und maschinell lesbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 27.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.05.2022
Datum
8. Juni 2022 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0206. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 27.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0206) Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0206)
Datum
26. Juni 2022 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0206), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bis zum heutigen Tag gingen über die Anwendung www.einreiseanmeldung.de 24.732.608 Anmeldungen (Gesamtanzahl an Anmeldungen über die Webanwendung www.einreiseanmeldung.de) ein. Seit dem 03.03.2022 sind keine Anmeldungen mehr möglich, da seit diesem Zeitpunkt keine Länder mehr als Risikogebiete ausgewiesen sind. Eine weitere Aufschlüsselung dieser Daten ist nicht möglich. Der Anwendung liegt das Zero-Knowledge-Prinzip zu Grunde liegt. Das bedeutet, dass das RKI hat keine Einsicht in die eingehenden Anmeldungen (Daten) hat. Die Daten werden verschlüsselt und direkt an die zuständige Behörde, in der Regel ist das das zuständige Gesundheitsamt, übermittelt. Weitere amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG liegen dem RKI zu Ihrer Anfrage nicht vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0206) [#250016] Sehr [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt] / […
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0206) [#250016]
Datum
26. Juni 2022 10:29
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt] / [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte erlauben Sie mir zwei Nachfragen: a) In welchen Zeitraum fanden die 24.732.608 Anmeldungen genau statt? Bitte benennen Sie mir den Ersttermin der Zählung. b) Seit dem 03.03.2022 sind keine Anmeldungen mehr möglich. Somit hat besagte Plattform keinen Nutzen mehr. Welche Kosten entstanden dem RKI seit dem 03.03.2022 weiterhin für die nicht-nutzbare Plattform? Welche monatlichen Folgekosten existieren weiterhin? Bitte schlüsseln Sie diese Daten auf Monate auf. Wenn Sie für diese Nachfragen einen extra Antrag nach dem IFG wünschen, bitte ich um Mitteilung. Ich wünsche ein angenehmen (und hoffentlich etwas kühleren) Sonntag Abend. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 250016 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0206) [#250016] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Na…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0206) [#250016]
Datum
27. Juni 2022 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht vom 26.07.2022 stellt einen neuen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dar, da sie Informationen erfragt, die von Ihrem Antrag vom 27.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0206) nicht umfasst sind. Eine Eingangsbestätigung sowie das neue Aktenzeichen erhalten Sie in Kürze; ein erneuter Antrag über fragdenstaat.de ist hierfür nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 26.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.06.2022
Datum
27. Juni 2022 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0222. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 26.06.2022 [#250016] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutz…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 26.06.2022 [#250016]
Datum
4. Juli 2022 22:53
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ vom 27.05.2022 (#250016) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 26.06.2022 [#250016] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutz…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 26.06.2022 [#250016]
Datum
12. Juli 2022 12:44
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ vom 27.05.2022 (#250016) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 26.06.2022 (Az. 2.13.04/0004#0222) Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.06.2022 (Az. 2.13.04/0004#0222)
Datum
14. Juli 2022 16:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Antrag vom 26.06.2022, Az. 2.13.04/0004#0222, und teilen Ihnen hierzu das Folgende mit: Zu Anfrage Nr. 1: „In welchen Zeitraum fanden die 24.732.608 Anmeldungen genau statt? Bitte benennen Sie mir den Ersttermin der Zählung.“ Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) wurde am 08.11.2020 in Betrieb genommen. Die Anmeldungen fanden im Zeitraum vom 08.11.2020 (erste Anmeldung) bis 02.03.2022 (letzte Anmeldung) statt. Zu Anfrage Nr. 2: „Welche Kosten entstanden dem RKI seit dem 03.03.2022 weiterhin für die nicht-nutzbare [DEA-]Plattform? Welche monatlichen Folgekosten existieren weiterhin? Bitte schlüsseln Sie diese Daten auf Monate auf.“ Ihr Antrag Nr. 2 bezieht sich auf Daten Dritter im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG in Verbindung mit § 6 IFG, da die von Ihnen angefragten Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Daher ist Ihr Antrag nach § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG zu begründen und gemäß § 8 IFG die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens notwendig. Wir bitten Sie daher zunächst um Begründung Ihres Antrags. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass nach § 10 Absatz 1 und 3 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) i.V.m. der Anlage zu § 1 Absatz 1 der IFGGebV (Gebühren und Auslagenverzeichnis) die Erteilung einer schriftlichen Auskunft gebührenpflichtig ist, sofern es sich nicht um eine einfache schriftliche Auskunft handelt. Bereits aufgrund des durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens handelt es sich hier nicht um eine einfache schriftliche Auskunft. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft, ist im Übrigen nach Teil A Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV eine Gebühr zwischen EUR 30,- und 250,- zu erheben. Die konkrete Gebührenhöhe bestimmt sich insoweit nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand, kann also im Vorfeld nicht genauer beziffert werden. Wir gehen aber davon aus, dass die Gebühr nicht mehr als EUR 100,- betragen wird. Wir bitten Sie daher- neben der Begründung Ihres Antrages- auch um Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag Nr. 2 festhalten möchten. Wir bitten Sie, Rückfragen und Antworten in dieser Sache ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0222 zu senden. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage auf Info…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206
Datum
14. Juli 2022 17:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0206) wurde mit E-Mail vom 26.06.2022 innerhalb der Frist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG beantwortet. Ihre Rückfrage vom 26.06.2022 stellt einen neuen Antrag nach dem IFG dar, der unter dem Aktenzeichen Az. 2.13.04/0004#0222 bearbeitet wird. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere zwei E-Mails vom 27.06.2022, welche die o.g. Informationen enthalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206 [#250016] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206 [#250016]
Datum
14. Juli 2022 17:53
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich bin damit einverstanden, personen- und betriebsbezogene Daten zu schwärzen. Somit ist ein Drittbeteiligungsverfahrens nicht nötig. Damit entfällt der Begründungszwang. Weiterhin sollte damit die Gebühr entfallen, da diese wohl zu einem großen Teil auf den Aufwand des Verfahrens zur Beteilung Dritter gefallen wäre. Bis dahin verbleibe ich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206 [#250016] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre An…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206 [#250016]
Datum
14. Juli 2022 18:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 27.05.2022, Az. 2.13.04/0004#0206, wurde bereits mit E-Mail vom 26.06.2022 beantwortet. Wir bitten Sie, Rückfragen und Antworten betreffend Ihre Anfrage vom 26.06.2022 ausschließlich unter Angabe des zugehörigen Aktenzeichens 2.13.04/0004#0222 zu senden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206 [#250016] AZ: 2.13.04/0004#0222 Sehr geehrte Damen und H…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206 [#250016]
Datum
14. Juli 2022 19:03
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: 2.13.04/0004#0222 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich bin damit einverstanden, personen- und betriebsbezogene Daten zu schwärzen. Somit ist ein Drittbeteiligungsverfahrens nicht nötig. Damit entfällt der Begründungszwang. Weiterhin sollte damit die Gebühr entfallen, da diese wohl zu einem großen Teil auf den Aufwand des Verfahrens zur Beteilung Dritter gefallen wäre. Bis dahin verbleibe ich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206 [#250016] AZ: 2.13.04/0004#0222 Sehr geehrte Damen und H…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206 [#250016]
Datum
9. August 2022 17:09
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: 2.13.04/0004#0222 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ vom 27.05.2022 (#250016) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206 [#250016] AZ: 2.13.04/0004#0222 Sehr geehrte Damen und H…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 - Az. 2.13.04/0004#0206 [#250016]
Datum
22. August 2022 13:16
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: 2.13.04/0004#0222 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ vom 27.05.2022 (#250016) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016]
Datum
22. August 2022 13:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250016/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das RKI nicht mehr antwortet, trotz eindeutiger Fristüberschreitung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 250016.pdf Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
<< Anfragesteller:in >>
AZ: 2.13.04/0004#0222 Sehr geehrte Damen und Herren, hilfsweise mache ich mein Recht auf Auskunftsersuchen als P…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016]
Datum
22. August 2022 13:18
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: 2.13.04/0004#0222 Sehr geehrte Damen und Herren, hilfsweise mache ich mein Recht auf Auskunftsersuchen als Pressevertreter geltend. Mein Presseausweis befindet sich bereits durch andere Anfragen in Ihren Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0569 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016] # IFG-721/009 II#0569
Datum
22. August 2022 15:49
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0569 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AZ: 2.13.04/0004#0222 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei den Entwurf meiner Untätigkeitsklage zum IFG-Antrag v…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016] # IFG-721/009 II#0569 [#250016]
Datum
28. August 2022 17:41
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-08-28-untaetigkeitsklage-fds250016.pdf
33,6 KB
AZ: 2.13.04/0004#0222 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei den Entwurf meiner Untätigkeitsklage zum IFG-Antrag vom 27.05.2022 vorab per E-Mail. Sollte ich bis zum Freitag, den 02. September 2022 keine Rückmeldung auf meine o. g. IFG-Anfrage erhalten, sehe ich mich gezwungen, diese beim Verwaltungsgericht einzureichen. Mit freundlichen Grüßen gez. << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2022-08-28-untaetigkeitsklage-fds250016.pdf Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
Robert Koch-Institut
Lieber << Antragsteller:in >> wie angekündigt der Entwurf für 2022-222; hinsichtlich des Verfahrens 2…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016] # IFG-721/009 II#0569 [#250016]
Datum
28. August 2022 21:34
Status
Warte auf Antwort
Lieber << Antragsteller:in >> wie angekündigt der Entwurf für 2022-222; hinsichtlich des Verfahrens 2022-225 lese ich mich morgen ein und entwerfe ebenfalls einen Entwurf. Herzlichen Dank, einen guten Start in die Woche Dir und liebe Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> leider ging Ihr Schreiben vom gestrigen Tage wohl ans falsche Postfach. …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016] # IFG-721/009 II#0569 [#250016]
Datum
29. August 2022 14:12
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> leider ging Ihr Schreiben vom gestrigen Tage wohl ans falsche Postfach. Ich erlaube mir jedoch, trotzdem darauf zu antworten. Um Ihr "Katz und Maus"-Spiel endlich beenden zu können, bitte ich um Weiterleitung an das korrekte Postfach, welches für meine Presseanfrage zuständig ist. Wofür ich hier schriftlich mein Einverständnis abgeben solle ist mir schleierhaft, meine Nachricht war wohl eindeutig. Auch ist mir keine Rechtsnorm bekannt, welche ein solches Einverständnis voraussetzt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 26.06.2022, Az: 2.13.04/0004#0222 Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihres Ant…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.06.2022, Az: 2.13.04/0004#0222
Datum
29. August 2022 18:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihres Antrags vom 26.06.2022, Az: 2.13.04/0004#0222, teilen wir Ihnen Folgendes mit: Unter Bezugnahme der in unserer Nachricht vom 14.07.2022 genannten Gründe fordern wir Sie erneut zur Abgabe einer Begründung Ihres Antrags auf und weisen abermals auf die dort erläuterte Kostenfolge hin. Nach § 8 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Da sich Ihre Anfrage zu den Kosten ausschließlich auf Informationen richtet, die ein solches schutzwürdiges Interesse berühren können, ist vorliegend vor Herausgabe der Informationen in jedem Fall dem Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ihre Einwilligung zur Schwärzung aller potentiell Drittbelange betreffenden Daten würde daher zu einer vollständigen Ablehnung Ihres Antrags führen. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob und in welcher Form Sie an Ihrem Antrag, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Kostenfolge, festhalten wollen. Hinsichtlich Ihres Antrags gestützt auf das Presserecht, weisen wir Sie darauf hin, dass <<E-Mail-Adresse>> für Presseanfragen nicht zuständig ist. Ferner ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet, personenbezogenen Daten aus verschiedenen IFG-Verfahren inhaltlich wie von Ihnen gewünscht zu verknüpfen. Um Ihren Presseausweis aus einer anderen Anfrage verwenden zu können, benötigen wir hierzu Ihr schriftliches Einverständnis unter Nennung der konkreten Verfahren (Aktenzeichen), aus welchem die Unterlagen entnommen werden sollen. Wir haben Ihren Antrag daher insoweit zuständigkeitshalber an die RKI-Pressestelle <<Name und E-Mail-Adresse>> abgegeben. Bitte senden Sie Ihr Einverständnis zur Nutzung des Presseausweises aus einem anderen Verfahren sowie etwaige Nachfragen ausschließlich dorthin. Hinsichtlich der von Ihnen mit Nachricht vom 28.08.2022 angekündigten Untätigkeitsklage wird der der guten Ordnung wegen abermals darauf hingewiesen, worüber wir Sie bereits mit Nachrichten vom 27.06.2022 und 14.07.2022 informiert haben: Ihr Antrag vom 27.05.2022 wurde bereits vollständig mit E-Mail vom 26.06.2022 beantwortet. Ihre Rückfragen vom 26.06.2022 stellen einen neuen, eigenen Antrag nach dem IFG dar. Die versehentliche Übersendung einer Entwurfsfassung dieses Schreibens bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider haben Sie sich in der Anfrage geirrt. In o. g. Anfrage geht es um die Nutzun…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016]
Datum
1. September 2022 17:02
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider haben Sie sich in der Anfrage geirrt. In o. g. Anfrage geht es um die Nutzungszahlen der Plattform. Bitte beachten Sie: Bei Anfragen über FragDenStaat muss für jede Anfrage einzeln an die jeweilige Email Adresse geantwortet werden. Sonst können die Anfragen nicht korrekt zugeordnet werden. Zwar ähneln sich die Email Adressen, diese sind aber jedes Mal minimal unterschiedlich. Bitte übersenden Sie die Antwort erneut an die korrekte Email Adresse. Erst danach kann ich inhaltlich darauf eingehen und weitere Rückfragen stellen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> ich hatte auf die E-Mail geantwortet, in der Sie Ihre IFG-Anfrage zur Pres…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016]
Datum
1. September 2022 17:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich hatte auf die E-Mail geantwortet, in der Sie Ihre IFG-Anfrage zur Presseanfrage deklariert haben (s.u). Hier die Antwort erneut, zusätzlich an die andere E-Mail-Adresse, die Sie für diese Anfrage zunächst verwendet hatten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> für die erneute Übersendung bedanke ich mich. Bitte beachten Sie das o. g. Anfrage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016]
Datum
1. September 2022 17:43
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für die erneute Übersendung bedanke ich mich. Bitte beachten Sie das o. g. Anfrage "Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de" auch als Pressevertreter gestellt wurde mit Schreiben vom 28. August 2022. Konkret beantrage ich darin Informationszugang zu: "a) In welchen Zeitraum fanden die 24.732.608 Anmeldungen genau statt? Bitte benennen Sie mir den Ersttermin der Zählung. b) Seit dem 03.03.2022 sind keine Anmeldungen mehr möglich. Somit hat besagte Plattform keinen Nutzen mehr. Welche Kosten entstanden dem RKI seit dem 03.03.2022 weiterhin für die nicht-nutzbare Plattform? Welche monatlichen Folgekosten existieren weiterhin? Bitte schlüsseln Sie diese Daten auf Monate auf. " Weiterhin ergänze ich obligatorisch das ich um exakte Kostenbenennung bitte je Unternehmen, Dienstleistung und/oder Produkt. Die bisherige Korrespondenz finden Sie außerdem online auf https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzungszahlen-der-plattform-www-einreiseanmeldung-de-2/. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> ich erlaube mir, an meine E-Mail vom 01. September zu erinnern. Beste G…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ERINNERUNG: Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016]
Datum
8. September 2022 13:12
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> ich erlaube mir, an meine E-Mail vom 01. September zu erinnern. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
Robert Koch-Institut
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir sind dran und bitten noch um etwas G…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: ERINNERUNG: Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016]
Datum
8. September 2022 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir sind dran und bitten noch um etwas Geduld. Ich hoffe, dass wir spätestens Mitte nächster Woche antworten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> ich darf erneut an mein Schreiben vom 01. September 2022 erinnern. Mit …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ERINNERUNG: Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016]
Datum
19. September 2022 09:22
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> ich darf erneut an mein Schreiben vom 01. September 2022 erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich darf - erneut - an mein Schreiben vom 01. September erinnern. Mit freundlichen…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ERINNERUNG: Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016]
Datum
26. September 2022 16:33
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich darf - erneut - an mein Schreiben vom 01. September erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250016/
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Erinnerung. Die Antwort kommt, wir bitten noch um Ged…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: ERINNERUNG: Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016] [#238364]
Datum
27. September 2022 09:51
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Erinnerung. Die Antwort kommt, wir bitten noch um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 1.9.2022, 17.46 Uhr „<< Antragste…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016]
Datum
29. September 2022 12:17
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 1.9.2022, 17.46 Uhr „<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#250016] <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>“. Zu Ihren Fragen: a) In welchen Zeitraum fanden die 24.732.608 Anmeldungen genau statt? Bitte benennen Sie mir den Ersttermin der Zählung. RKI: Wie bereits am 14.7.2022 im Rahmen Ihrer IFG-Anfrage mitgeteilt: „Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) wurde am 08.11.2020 in Betrieb genommen. Die Anmeldungen fanden im Zeitraum vom 08.11.2020 (erste Anmeldung) bis 02.03.2022 (letzte Anmeldung) statt.“ b) Seit dem 03.03.2022 sind keine Anmeldungen mehr möglich. Somit hat besagte Plattform keinen Nutzen mehr. Welche Kosten entstanden dem RKI seit dem 03.03.2022 weiterhin für die nicht-nutzbare Plattform? Welche monatlichen Folgekosten existieren weiterhin? Bitte schlüsseln Sie diese Daten auf Monate auf. Weiterhin ergänze ich obligatorisch das ich um exakte Kostenbenennung bitte je Unternehmen, Dienstleistung und/oder Produkt. RKI: Wie bereits am 1.9.2022 um 16.47 Uhr (an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) mitgeteilt: „Bis Juni 2022 lagen die monatlichen Kosten bei rund 1,7 Millionen Euro. Ab Juli 2022 wurde die DEA in den reduzierten Betrieb gefahren. Dafür werden Kosten i.H.v. rund 600.000 EUR pro Monat fällig. Sollten erneut Virusvariantengebiete ausgerufen werden, muss die Anwendung wieder in den normalen Betrieb übergehen, dann würden wieder Kosten in Höhe von ca. 1,7 Millionen EUR monatlich anfallen.“ Ergänzend hier die Aufschlüsselung nach Monaten und die Kostenbenennung je Unternehmen, Dienstleistung und/oder Produkt Monat Kosten für die DEA Einzelaufschlüsselung Mrz 22 1.900.200,96 € bdr: 1.861.053,06 € Deutsche Post EPS: Scan der gedruckten Ersatzmitteilungen 32.289,54 €, Datenschutz Rechtsanwaltskanzlei SRD 6.858,36 € Apr 22 1.801.717,57 € bdr: 1.771.355,91 € Deutsche Post EPS: Scan der gedruckten Ersatzmitteilungen: 28.350,56 € Datenschutz Rechtsanwaltskanzlei SRD: 2.011,10 € Mai 22 1.654.908,97 € bdr: 1.624.933,67 € Deutsche Post EPS: Scan der gedruckten Ersatzmitteilungen 28.067,34 € Datenschutz Rechtsanwaltskanzlei SRD: 1.907,96 € Jun 22 1.613.908,42 € bdr: 1.586.397,63 € Deutsche Post EPS: Scan der gedruckten Ersatzmitteilungen 24.158,96 € Datenschutz Rechtsanwaltskanzlei SRD: 3.351,83 € Jul 22 591.619,52 € bdr: 561.555,05 € Deutsche Post EPS: Scan der gedruckten Ersatzmitteilungen 23.309,24 € Datenschutz Rechtsanwaltskanzlei SRD: 6.755,23 € Aug 22 572.531,06 € bdr: 546.329,00 € Deutsche Post EPS: Scan der gedruckten Ersatzmitteilungen 23.365,89 € Datenschutz Rechtsanwaltskanzlei SRD: 2.836,17 € Sep 22 620.000,00 € Da Sie für die gleiche Anfrage unterschiedliche Mail-Adressen verwenden senden wir diese Mail auch an die Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 1.9.2022, 17.59 (<< Antragsteller:in >> &…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Nutzungszahlen der Plattform www.einreiseanmeldung.de“ [#250016] [#238364]
Datum
29. September 2022 12:17
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 1.9.2022, 17.59 (<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#238364] <<E-Mail-Adresse>>) "Leider wurden diese Ausführungen relativ kurz gehalten. Ich beantragte mit Schreiben vom 27. Mai 2022 die ausführliche Angaben über diese Gelder. Konkret interessieren mich die Verwendungszwecke, also an welches Unternehmen für welche Dienstleistung wie viel Geld geflossen ist. Ich bitte um eine maschinell lesbare, zeitlich nachvollziehbare und geordnete Auflistung." RKI: Wir verweisen auf unsere Antwort an <<E-Mail-Adresse>> am 29.9.2022. Da Sie für die gleiche Anfrage zwei unterschiedliche Mail-Adressen verwenden senden wir diese Mail auch an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen