Obduktion von Toten nach Corona-Impfung

Ist es richtig, dass der Generalstaatsanwalt von Stuttgart gegenüber einem Pathologen befohlen hat, bei Toten, die nach einer Corona-Impfung gestorben sind, keine Obduktion durchzuführen. Nach meinem Rechtsempfinden erscheint mir das sehr fragwürdig. Deshalb bitte ich um eine klare Auskunft.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 3 Follower:innen
Manfred Thömmes
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es richtig…
An Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Details
Von
Manfred Thömmes
Betreff
Obduktion von Toten nach Corona-Impfung [#213881]
Datum
27. Februar 2021 20:56
An
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es richtig, dass der Generalstaatsanwalt von Stuttgart gegenüber einem Pathologen befohlen hat, bei Toten, die nach einer Corona-Impfung gestorben sind, keine Obduktion durchzuführen. Nach meinem Rechtsempfinden erscheint mir das sehr fragwürdig. Deshalb bitte ich um eine klare Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Thömmes Anfragenr: 213881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213881/ Postanschrift Manfred Thömmes << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Thömmes

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Ihre Email vom 27.02.2021 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Sehr geehrter Herr Thömmes, Ihre Email vom 2…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Betreff
Ihre Email vom 27.02.2021 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Datum
2. März 2021 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Thömmes, Ihre Email vom 27. Februar 2021, in der Sie auf ein Schreiben von Generalstaatsanwalt Brauneisen vom 10.02.2021 an den Ärztlichen Direktor eines rechtsmedizinischen Instituts, das auf Internetplattformen veröffentlicht wurde, Bezug nehmen, haben wir erhalten. Das Schreiben von Generalstaatsanwalt Brauneisen wurde auf Internetplattformen teilweise verzerrt dargestellt. Daher haben wir am 01.03.2021 eine Medieninformation auf der Homepage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eingestellt, um etwaige Missverständnisse auszuräumen. Gerne habe ich Ihnen die Medieninformation beigefügt. Sie finden diese auch auf unserer Homepage. Mit freundlichen Grüßen