Obduktion von Toten nach Corona-Impfung
Anfrage an:
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Ist es richtig, dass der Generalstaatsanwalt von Stuttgart gegenüber einem Pathologen befohlen hat, bei Toten, die nach einer Corona-Impfung gestorben sind, keine Obduktion durchzuführen. Nach meinem Rechtsempfinden erscheint mir das sehr fragwürdig. Deshalb bitte ich um eine klare Auskunft.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum27. Februar 2021
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7. April 2021
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