Oberbodensanierung in Hasbergen; Bereich Stüvestraße (NOZ-Artikel vom 07.05.2020)

- Gutachten über die bisherige Bodenqualität im Bereich der Oberbodensanierung in Hasbergen, als Nachweis, dass das Verschlechterungsverbot gelte.

Laut dem Landkreis Osnabrück wird eine bodenkundliche Dokumentation durch das begleitende Ingenieurbüro erstellt und anschleießend an die Gemeinde Hasbergen als Auftraggeber übermittelt. Sollten Sie dieses vorliegen haben, bitte ich um Übermittlung.

- Informationen über ein Feststellungsverfahren, welches den Sanierungsbedarf der Uferböschung dokumentiert.

Auch hier hat der Landkreis Osnabrück mitgeteilt, dass die Gemeinde Hasbergen als Eigentümer verantwortlich ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gutachten über die b…
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Von
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Betreff
Oberbodensanierung in Hasbergen; Bereich Stüvestraße (NOZ-Artikel vom 07.05.2020) [#187560]
Datum
28. Mai 2020 16:04
An
Einheitsgemeinde Hasbergen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gutachten über die bisherige Bodenqualität im Bereich der Oberbodensanierung in Hasbergen, als Nachweis, dass das Verschlechterungsverbot gelte. Laut dem Landkreis Osnabrück wird eine bodenkundliche Dokumentation durch das begleitende Ingenieurbüro erstellt und anschleießend an die Gemeinde Hasbergen als Auftraggeber übermittelt. Sollten Sie dieses vorliegen haben, bitte ich um Übermittlung. - Informationen über ein Feststellungsverfahren, welches den Sanierungsbedarf der Uferböschung dokumentiert. Auch hier hat der Landkreis Osnabrück mitgeteilt, dass die Gemeinde Hasbergen als Eigentümer verantwortlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort << Adresse entfernt >>. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187560 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Oberbodensanierung in Hasbergen; Bereich Stüvest…
An Einheitsgemeinde Hasbergen Details
Von
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Betreff
AW: Oberbodensanierung in Hasbergen; Bereich Stüvestraße (NOZ-Artikel vom 07.05.2020) [#187560]
Datum
4. September 2020 23:21
An
Einheitsgemeinde Hasbergen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Oberbodensanierung in Hasbergen; Bereich Stüvestraße (NOZ-Artikel vom 07.05.2020)“ vom 28.05.2020 (#187560) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187560/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Oberbodensanierung in Hasbergen; Bereich…
An Einheitsgemeinde Hasbergen Details
Von
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Betreff
AW: Oberbodensanierung in Hasbergen; Bereich Stüvestraße (NOZ-Artikel vom 07.05.2020) [#187560]
Datum
5. Februar 2021 18:39
An
Einheitsgemeinde Hasbergen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Oberbodensanierung in Hasbergen; Bereich Stüvestraße (NOZ-Artikel vom 07.05.2020)“ vom 28.05.2020 (#187560) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 224 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187560/