Obstgartenweg / Vergleich Verwaltungsgericht Stuttgart AKZ: 3 K 7418/18 mit der Stadt Remseck

Vergleich Verwaltungsgericht Stuttgart AKZ: 3 K 7418/18 mit der Stadt << Adresse entfernt >>

Hintergrund:
Das Gebäude im Obstgartenweg 8 wurde entgegen den Grundzügen des für diese Straße geltenden Bebauungsplanes „Neue Gärten“ errichtet.

Nach dem Bürgergespräch am 18.03.2015 wurdes deshalb seitens des Bauamtes ein Baustopp verhängt.

Am 04.12.2018 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass der Bauherr beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Vergleich (AKZ: 3 K 7418/18) mit der Gemeinde << Adresse entfernt >> erwirkt hat.

Entsprechend der protokollierten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.01.2019 wurde die Nichteinhaltung der genehmigten Pläne durch den Bauherrn noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Angeblich wurde seitens des Bauamtes der Gemeinde << Adresse entfernt >> kein Fehler gemacht. Der Vergleich ist verbindlich.

Durch die Akteneinsicht wird ein besseres Verständnis für die Arbeit der Gemeindeverwaltung und deren Ämter und des Gemeinderates und der entstandenen Situation erwartet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
Peter Dettlaff
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vergleich Verw…
An Stadt Remseck am Neckar Details
Von
Peter Dettlaff
Betreff
Obstgartenweg / Vergleich Verwaltungsgericht Stuttgart AKZ: 3 K 7418/18 mit der Stadt << Adresse entfernt >> [#243753]
Datum
18. März 2022 12:37
An
Stadt Remseck am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vergleich Verwaltungsgericht Stuttgart AKZ: 3 K 7418/18 mit der Stadt << Adresse entfernt >> Hintergrund: Das Gebäude im Obstgartenweg 8 wurde entgegen den Grundzügen des für diese Straße geltenden Bebauungsplanes „Neue Gärten“ errichtet. Nach dem Bürgergespräch am 18.03.2015 wurdes deshalb seitens des Bauamtes ein Baustopp verhängt. Am 04.12.2018 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass der Bauherr beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Vergleich (AKZ: 3 K 7418/18) mit der Gemeinde << Adresse entfernt >> erwirkt hat. Entsprechend der protokollierten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.01.2019 wurde die Nichteinhaltung der genehmigten Pläne durch den Bauherrn noch einmal ausdrücklich bestätigt. Angeblich wurde seitens des Bauamtes der Gemeinde << Adresse entfernt >> kein Fehler gemacht. Der Vergleich ist verbindlich. Durch die Akteneinsicht wird ein besseres Verständnis für die Arbeit der Gemeindeverwaltung und deren Ämter und des Gemeinderates und der entstandenen Situation erwartet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Dettlaff Anfragenr: 243753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243753/ Postanschrift Peter Dettlaff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Dettlaff

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Stadt Remseck am Neckar
Sehr geehrter Herr Dettlaff, Ihre E-Mail vom 18.03.2022 ging mittlerweile bei mir ein. Hiermit erhalten Sie wie g…
Von
Stadt Remseck am Neckar
Betreff
AW: Obstgartenweg / Vergleich Verwaltungsgericht Stuttgart AKZ: 3 K 7418/18 mit der Stadt << Adresse entfernt >> [#243753]
Datum
1. April 2022 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dettlaff, Ihre E-Mail vom 18.03.2022 ging mittlerweile bei mir ein. Hiermit erhalten Sie wie gewünscht Auskunft zu dem Vergleich zwischen den Bauherrn und der Stadt << Adresse entfernt >> am Neckar. Die Unterlagen sind unter nachfolgenden Link abrufbar: https://cloud.remseck.de/s/4iXQf29PemRRL3M Aufgrund des geringfügigen Aufwands ergeht keine Gebühr. Mit freundlichen Grüßen