OD Felde 30 km/h L48 Abschnitt 60 verkehrsrechtliche Anordnung

die verkehrsrechtliche Anordnung von 30 km/h mit Zusatzsschild "Lärmschutz"
in der gesamten Ortsdurchfahrt Felde auf der L48 im Abschnitt 60,
inklusive Begründung und Ermessens-Entscheidung.

Welche Verkehrsmessungen und Lärmmessungen liegen dem zugrunde?

Was ist in Felde anders als in jedem anderen Dorf in Rendsburg-Eckernförde,
was eine Anordnung von 30 km/h aus Lärmschutz-Gründen rechtfertigt,
was nicht aus Gleichbehandlungsgründen dazu führen müsste,
dass der komplette Kreis Rendsburg-Eckernförde innerorts mit 30 km/h beschildert ist?

Würden es nicht auch weniger intensive Eingriffe tun wie z.B. 30km/h für LKW/Motorrad?
Inwieweit wurde das geprüft?

Ergebnis der Anfrage

Nach Klage-Erhebung wurden alle gestellten Fragen beantwortet,
die Beklagte hat die Kosten übernommen.

An 127 willkürlich herausgegriffenen Punkten im Ort Felde
wurde durch Modelle die Lärm-Belastung ermittelt.
An einigen dieser Punkte sind willkürliche Schwellwerte überschritten.
Durch die Geschwindigkeitsabsenkung gilt dies an weniger Punkten als zuvor.

Verkehrslärmschutzverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/bims…

https://www.adac.de/verkehr/standpunkte…

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die verkehrsrechtliche Anordnung von …
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
OD Felde 30 km/h L48 Abschnitt 60 verkehrsrechtliche Anordnung [#287571]
Datum
3. September 2023 22:33
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die verkehrsrechtliche Anordnung von 30 km/h mit Zusatzsschild "Lärmschutz" in der gesamten Ortsdurchfahrt Felde auf der L48 im Abschnitt 60, inklusive Begründung und Ermessens-Entscheidung. Welche Verkehrsmessungen und Lärmmessungen liegen dem zugrunde? Was ist in Felde anders als in jedem anderen Dorf in Rendsburg-Eckernförde, was eine Anordnung von 30 km/h aus Lärmschutz-Gründen rechtfertigt, was nicht aus Gleichbehandlungsgründen dazu führen müsste, dass der komplette Kreis Rendsburg-Eckernförde innerorts mit 30 km/h beschildert ist? Würden es nicht auch weniger intensive Eingriffe tun wie z.B. 30km/h für LKW/Motorrad? Inwieweit wurde das geprüft?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287571/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
LBV-SH an Kreis RD, Betreff "L48 Felde, Lärmschutz - Vollzug" "... für Ihre im Betreff genannte VAO…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. September 2023
Status
Warte auf Antwort
LBV-SH an Kreis RD, Betreff "L48 Felde, Lärmschutz - Vollzug" "... für Ihre im Betreff genannte VAO zeige ich hiermit den Vollzug an. Die Aufstellung VZ 274-30 mit ZZ 1012-36 in Felde, sowie der Abbau der Kombitafeln „Schulwegsicherung", erfolgten am 16.08.2023. ..."
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zur Spezifizierung der im Betreff angegebenen Anfrage: Es ist insbesondere von Interesse: das gesamte …
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: OD Felde 30 km/h L48 Abschnitt 60 verkehrsrechtliche Anordnung [#287571]
Datum
5. September 2023 09:28
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zur Spezifizierung der im Betreff angegebenen Anfrage: Es ist insbesondere von Interesse: das gesamte Lärmgutachten, die gemachten Messungen, die Orte der Messungen, insbesondere Abstände zur Fahrbahn, die Dauer der Messungen, die verwendeten Grenzwerte und die Frage, wie sich aus Messungen an gewissen Orten ein 30-Gebot für den gesamten Ort herleiten lässt und die gesetzliche Grundlage für die Abänderung/Anwendung dieser Grenzwerte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287571/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Guten Tag << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer Anfrage sende ich Ihnen Berechnung des Straßen…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
WG: [EXTERN] AW: OD Felde 30 km/h L48 Abschnitt 60 verkehrsrechtliche Anordnung [#287571]
Datum
5. September 2023 17:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer Anfrage sende ich Ihnen Berechnung des Straßenbaulastträgers und die verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die super-schnelle und umfangreiche Antwort. Ich bin begeistert. Mit freundlichen Gr…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] AW: OD Felde 30 km/h L48 Abschnitt 60 verkehrsrechtliche Anordnung [#287571]
Datum
5. September 2023 18:22
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die super-schnelle und umfangreiche Antwort. Ich bin begeistert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287571/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, im Anhang erhalten Sie meinen Widerspruch gegen die verkehrsrechtliche Anordnung, sie widerspricht dem…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch zu OD Felde 30 km/h L48 Abschnitt 60 verkehrsrechtliche Anordnung [#287571]
Datum
6. September 2023 09:14
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im Anhang erhalten Sie meinen Widerspruch gegen die verkehrsrechtliche Anordnung, sie widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz in vielerlei Hinsicht und erscheint willkürlich. Das Dokument wurde Ihnen bereits per De-Mail zugestellt, sodass die Schriftform gewahrt ist. Beweis anbei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20230906-1-o-l48-060-antrag-entfernung-vz-247-30-mit-de-mail-eingangsbestatigung.pdf Anfragenr: 287571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287571/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
ich bestätige den Eingang Ihres Widerspruches vom 06.09.2023 gegen die Anordnung von Verkehrszeichen für den Be…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. September 2023
Status
Warte auf Antwort
ich bestätige den Eingang Ihres Widerspruches vom 06.09.2023 gegen die Anordnung von Verkehrszeichen für den Bereich der L48 in der Gemeinde Felde. Die Bearbeitung des Widerspruches wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
<< Anfragesteller:in >>
IZG-Anfrage zu OD Felde Beschilderung 30 km/h [#287571] Guten Tag, ich hatte zur "Ortsdurchfahrt Felde auf d…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IZG-Anfrage zu OD Felde Beschilderung 30 km/h [#287571]
Datum
14. November 2023 12:42
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich hatte zur "Ortsdurchfahrt Felde auf der L48 im Abschnitt 60" mit Anfrage vom 03.09.2023 unter anderem gefragt: (a) Welche ... Lärmmessungen liegen dem zugrunde? ... (e) Was ist in Felde anders...? ... (f) weniger intensive Eingriffe ... Inwieweit wurde das geprüft? Sie sendeten mir freundlicher Weise bereits am 05.09.2023 umfangreiche Unterlagen dazu zu. Leider wird keine der o.g. Fragen in den Unterlagen beantwortet. Zu (a) Es werden zwar für 127 Stellen Lärmwerte angegeben, diese scheinen jedoch einzig und allein aus Modell-Berechnungen zu stammen, und nicht aus Messungen vor Ort, weil jedwede Angabe zu Messzeitpunkt/Messzeitraum fehlt, insbesondere bei (a1) den Stellen nahe den Bahnschienen sollte sich sonst Abweichungen durch Bahnlärm und/oder am Bahnübergang wartenden Verkehr ergeben, ferner ist kein Einfluss (a2) der in Teilen bereits vorhandene 30km/h-Beschilderung erkennbar. Ich bitte insoweit um Klarstellung, welche Lärm-Messungen es wann und wo gegeben hat, und was NUR Modell-Lärm-Berechnungen sind. Es ist auch unklar, welche tatsächlichen Geschwindigkeiten des Verkehrs in den Modell-Berechnungen zugrunde gelegt wurde: (b) Die für die Verkehrsmenge zugrunde gelegte Messstelle außerhalb der OD Felde zeigt ja doch, dass viel Verkehr langsamer und viel Verkehr schneller als erlaubt unterwegs ist, inwieweit wurde dies bei der Modellierung der Geschwindigkeiten des innerörtlichen Verkehrs bedacht? (c) Es gab/gibt innerhalb von Felde über lange Zeiträume Aktuelle-Geschwindigkeits-Rot-Grün-Smiley-Hinweis-Tafeln. Für welche Zeiträume liegen deren aufgezeichnete Daten (nicht) vor? (d) Wurden diese (nicht) verwendet? (e) Es mag sicherlich sein, dass keinerlei Vergleich zu anderen Orten und nicht einmal zu der Situation der Häuser nördlich der Bahnschienen angestellt wurde, es fehlt gleichwohl an der Auskunft Ihrerseits, dass die Information nicht vorhanden ist, ein Schweigen Ihrerseits zu der Frage ist leider keine ausreichende Antwort. (f) Die übersendeten Unterlagen zeigen keinerlei Alternativen auf. Gleichwohl mögen ja in weiteren Unterlagen, die Sie nicht zur Verfügung gestellt haben, Alternativen berechnet worden sein (beispielsweise durchgehend 40 km/h), oder auch Alternativen (z.B. Sperrung für LKW-Durchgangsverkehr) beschrieben worden sein. Es fehlt somit auch hier an der Auskunft Ihrerseits, dass die Information nicht vorhanden ist, ein Schweigen Ihrerseits zu der Frage ist leider keine ausreichende Antwort. (g) Es sei noch darauf hingewiesen, dass meine Anfrage bzgl. der bisher unbeantworteten Punkte (a)/(e)/(f) zwei Monate her ist, bzgl. der Punkte (b), (c), (d) ist dieses Schreiben eine neue IZG-Anfrage, mein Widerspruch vom 14.09.2023 gegen die verkehrsrechtliche Anordnung ist zwei volle Monate her. Es fehlt bisher ein "zureichender Grund" im Sinne von § 75 VwGO. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287571/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
WG: [EXTERN] AW: Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen [#279947] – owi21 [#279947] Guten Tag…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen [#279947] – owi21 [#279947]
Datum
28. November 2023 15:25
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, anbei erhalten Sie die gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage #287571 - OD Felde 30 km/h L48 Abschnitt 60 Lärm [#287571] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort z…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage #287571 - OD Felde 30 km/h L48 Abschnitt 60 Lärm [#287571]
Datum
28. November 2023 16:42
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort zu meinem Zeichen #279947. Zu meinem Zeichen #279947 habe ich Ihnen soeben an <<E-Mail-Adresse>> geantwortet, die Antwort wird dann wohl hausintern an Sie weitergeleitet, Sie können diese hier nachlesen: https://fragdenstaat.de/a/279947/#nachricht-853808 Die jeweiligen E-Mail-Adressen sind jeweils eindeutig für eins meiner Zeichen: Zu Anfragenr: 279947 gehört <<E-Mail-Adresse>> Zu Anfragenr: 287571 gehört <<E-Mail-Adresse>> Auf diese Weise werden Ihre E-Mails auf meiner Seite automatisch in "Akten" sortiert. Ich kann nur an E-Mail-Adressen antworten, die bereits an die entsprechende der Anfragennr zugeordnete E-Mail-Adresse geschrieben haben. Unter 287571 hatte ich Ihnen zuletzt am 14.11.2023 folgende E-Mail geschrieben, auch nachzulesen unter https://fragdenstaat.de/a/287571/#nachricht-849432 Guten Tag, ich hatte zur "Ortsdurchfahrt Felde auf der L48 im Abschnitt 60" mit Anfrage vom 03.09.2023 unter anderem gefragt: (a) Welche ... Lärmmessungen liegen dem zugrunde? ... (e) Was ist in Felde anders...? ... (f) weniger intensive Eingriffe ... Inwieweit wurde das geprüft? Sie sendeten mir freundlicher Weise bereits am 05.09.2023 umfangreiche Unterlagen dazu zu. Leider wird keine der o.g. Fragen in den Unterlagen beantwortet. Zu (a) Es werden zwar für 127 Stellen Lärmwerte angegeben, diese scheinen jedoch einzig und allein aus Modell-Berechnungen zu stammen, und nicht aus Messungen vor Ort, weil jedwede Angabe zu Messzeitpunkt/Messzeitraum fehlt, insbesondere bei (a1) den Stellen nahe den Bahnschienen sollte sich sonst Abweichungen durch Bahnlärm und/oder am Bahnübergang wartenden Verkehr ergeben, ferner ist kein Einfluss (a2) der in Teilen bereits vorhandene 30km/h-Beschilderung erkennbar. Ich bitte insoweit um Klarstellung, welche Lärm-Messungen es wann und wo gegeben hat, und was NUR Modell-Lärm-Berechnungen sind. Es ist auch unklar, welche tatsächlichen Geschwindigkeiten des Verkehrs in den Modell-Berechnungen zugrunde gelegt wurde: (b) Die für die Verkehrsmenge zugrunde gelegte Messstelle außerhalb der OD Felde zeigt ja doch, dass viel Verkehr langsamer und viel Verkehr schneller als erlaubt unterwegs ist, inwieweit wurde dies bei der Modellierung der Geschwindigkeiten des innerörtlichen Verkehrs bedacht? (c) Es gab/gibt innerhalb von Felde über lange Zeiträume Aktuelle-Geschwindigkeits-Rot-Grün-Smiley-Hinweis-Tafeln. Für welche Zeiträume liegen deren aufgezeichnete Daten (nicht) vor? (d) Wurden diese (nicht) verwendet? (e) Es mag sicherlich sein, dass keinerlei Vergleich zu anderen Orten und nicht einmal zu der Situation der Häuser nördlich der Bahnschienen angestellt wurde, es fehlt gleichwohl an der Auskunft Ihrerseits, dass die Information nicht vorhanden ist, ein Schweigen Ihrerseits zu der Frage ist leider keine ausreichende Antwort. (f) Die übersendeten Unterlagen zeigen keinerlei Alternativen auf. Gleichwohl mögen ja in weiteren Unterlagen, die Sie nicht zur Verfügung gestellt haben, Alternativen berechnet worden sein (beispielsweise durchgehend 40 km/h), oder auch Alternativen (z.B. Sperrung für LKW-Durchgangsverkehr) beschrieben worden sein. Es fehlt somit auch hier an der Auskunft Ihrerseits, dass die Information nicht vorhanden ist, ein Schweigen Ihrerseits zu der Frage ist leider keine ausreichende Antwort. (g) Es sei noch darauf hingewiesen, dass meine Anfrage bzgl. der bisher unbeantworteten Punkte (a)/(e)/(f) zwei Monate her ist, bzgl. der Punkte (b), (c), (d) ist dieses Schreiben eine neue IZG-Anfrage, mein Widerspruch vom 14.09.2023 gegen die verkehrsrechtliche Anordnung ist zwei volle Monate her. Es fehlt bisher ein "zureichender Grund" im Sinne von § 75 VwGO. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287571/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Guten Tag, ich möchte Ihnen gerne einen kurzen Zwischenstand zur Bearbeitung Ihres Widerspruchs gegen die Geschw…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, ich möchte Ihnen gerne einen kurzen Zwischenstand zur Bearbeitung Ihres Widerspruchs gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Felde entlang der L 48 geben. Ich befinde mich weiterhin in der Bearbeitung Ihres Anliegens und werde mich bei Ihnen bis zum 15.01.2024 melden. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
... Örtliche Schallmessungen können nicht berücksichtigt werden, da sich die Messwerte nur auf die zum Zeitpunkt …
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
... Örtliche Schallmessungen können nicht berücksichtigt werden, da sich die Messwerte nur auf die zum Zeitpunkt der Messungen vorhandenen Schall-Emissions- und Schall-Ausbreitungs-Bedingungen beziehen. Der Lärmpegel ist also grundsätzlich zu berechnen und nicht zu messen. ...
<< Anfragesteller:in >>
287571 - L48-060 OD Felde - Klage und Antrag Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung [#287571] Guten Tag, me…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
287571 - L48-060 OD Felde - Klage und Antrag Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung [#287571]
Datum
13. Januar 2024 05:56
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „OD Felde 30 km/h L48 Abschnitt 60 verkehrsrechtliche Anordnung“ vom 03.09.2023 und deren Erweiterungen vom 05.09.2023 (#287571) und 14.11.2023 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die erste Frist mittlerweile um 100 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich habe insoweit Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht in Schleswig eingereicht. Darüber hinaus habe ich Klage gegen die Allgemeinverfügung in Form des Widerspruchsbescheids eingereicht und den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Gericht an Kreis Rendsburg-Eckernförde: "Sie werden aufgefordert, innerhalb von 2 Wochen eine Gegenerklärung …
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Gericht an Kreis Rendsburg-Eckernförde: "Sie werden aufgefordert, innerhalb von 2 Wochen eine Gegenerklärung abzugeben."
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
10. Kammer des Verwaltungsgerichts an Petent/Kläger/Aktiv-Partei: "... in dieser Sache ist hier der Antrag a…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
10. Kammer des Verwaltungsgerichts an Petent/Kläger/Aktiv-Partei: "... in dieser Sache ist hier der Antrag am 13. Januar 2024 eingegangen, ... Die Kammer beabsichtigt das Verfahren hinsichtlich der Anträge zu 2) und 4) abzutrennen und an die hierfür zuständige 3. Kammer abzugeben. ..."
<< Anfragesteller:in >>
Petent an Gericht: Eine Kammer zuständig für den IZG-Antrag, eine andere Kammer für alles andere.
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Januar 2024
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Petent an Gericht: Eine Kammer zuständig für den IZG-Antrag, eine andere Kammer für alles andere.
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
"... Alle zu beantwortenden Fragen wurden beantwortet. Lediglich Fragen, die nicht beantwortet werden konnte…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
"... Alle zu beantwortenden Fragen wurden beantwortet. Lediglich Fragen, die nicht beantwortet werden konnten, weil die Zuständigkeit nicht bei der Straßenverkehrsbehörde vorliegt, wurden unberücksichtigt gelassen. Dies bezieht sich auf die Bahn. ... In der Klagebegründung wird meines Erachtens nichts Ergänzendes vorgetragen."
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
"Bitte um Kenntnis- und Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen."
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
"Bitte um Kenntnis- und Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen."
<< Anfragesteller:in >>
"Da der ... Schriftsatz [des Kreises Rendsburg-Eckernförde] vom 25.01.2024 nicht den Form-Vorschriften des §…
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Januar 2024
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
"Da der ... Schriftsatz [des Kreises Rendsburg-Eckernförde] vom 25.01.2024 nicht den Form-Vorschriften des §55d VwGO genügt, gilt er als nicht-eingereicht. Es wäre nach §55d Satz 4 VwGO glaubhaft zu machen, dass eine elektronische Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich war, diese Begründung hätte bereits im Schriftsatz enthalten müssen. In jedem Fall ist/wäre die elektronische Übermittlung nachzuholen. ... "
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Kreis RD antwortet auf offen gebliebene Fragen
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Kreis RD antwortet auf offen gebliebene Fragen
<< Anfragesteller:in >>
2.1 Verkehr- 2.1.02 [#287571] Guten Tag, zu Händen von [geschwärzt] Vielen Dank für Ihre Antworten bzgl. meiner …
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2.1 Verkehr- 2.1.02 [#287571]
Datum
10. Februar 2024 02:46
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu Händen von [geschwärzt] Vielen Dank für Ihre Antworten bzgl. meiner IZG-Anfrage. Nicht ganz klar geworden ist mir (E). In Ihrem Schreiben vom 09.02.2024 schreiben Sie: "Die lärmtechnische Untersuchung wurde nur für den aus der lärmtechnischen Untersuchung ersichtlichen Bereich (OD Felde Dorf) erfasst. Der andere Teilbereich Ihrer Frage (Klein Nordsee) liegt außerhalb der OD." Die OD Felde beginnt im Nordosten mit dem Ortsschild zwischen Klein Nordseeer Straße 7 und 9, sehr nahe der "Klein Nordseeer Straße 7". Die Ortsdurchfahrt Klein Nordseee (auch Gemeinde Felde) befindet sich deutlich weiter nördlich. Unten stehender Link sollte die Ansicht so zeigen, dass links alles innerhalb der Ortsdurchfahrt Felde ist, rechts außerhalb. Für mich ist nicht ersichtlich, warum ein Wohnen in der Gemeinde Felde innerhalb der Ortsdurchfahrt Felde nördlich und südlich der Bahnstrecke einen Unterschied macht. Auch die Anwohner innerhalb der Ortsdurchfahrt Felde nördlich der Bahnstrecke haben ein Anrecht auf Lärm-Schutz-Maßnahmen. Auch die Anwohner der Straße "Am Bahnhof". Und natürlich ebenso die Anwohner der Gemeinde Felde innert der OD Klein Nordsee. In der lärmtechnischen Untersuchung heißt es: "Die Gemeinde Felde hat bei der Verkehrsbehörde einen Antrag auf Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der gesamten Dorfstraße (L48) beantragt." In der Anordnung selbst heißt es auf der letzten Seite: "Die Anordnung bezieht sich auf den aus der Anlage ersichtlichen Bereich der Dorfstraße (L 48) in der Gemeinde Felde." Es ist also schlicht und ergreifend nicht bei Ihnen explizit beantragt worden. In Ihrem Widerspruchsbescheid heißt es dagegen: "Der Auftrag der Straßenverkehrsbehörde zur Lärmberechnung bezog sich auf den gesamten innerörtlichen Bereich entlang der L48 in der Gemeinde Felde." Das hat mich ein wenig stutzig gemacht, daher mein "Missverständnis", warum denn nicht wirklich alle in der Gemeinde Felde entlang der L48 in den Genuss von Lärm-Untersuchungen gekommen sind. Ich interpretiere Ihre Aussagen dahingehend, dass es sich damit in Ihrem Widerspruchsbescheid um einen Wiedergabefehler handelt und der Halbsatz "insoweit er den Namen Dorfstraße trägt" oder "insoweit diese südlich der Bahnschienen verläuft" fehlt. Habe ich das richtig verstanden?! https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de&vm=2D&s=479.1890224402353&r=0&c=561581.464424582%2C6018595.463535775&l=GRP_layerswipe%2CGRP_infrastruktur%2CGRP_verkehr%2C%7EAGSD_PloenWaerme%28%7E268%7Bt%3A15%7D%2C%7E365%7Bt%3A15%7D%29%2C%7EAGSD_Kiel%28%7E31%7Bt%3A70%7D%2C%7E32%7Bt%3A20%7D%29#/ Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 287571 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Petent an Gericht: (1) Kreis hat klaglos gestellt, (2) Hauptsache erledigt, (3) Bitte Kreis Kosten auferlegen.
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Februar 2024
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Petent an Gericht: (1) Kreis hat klaglos gestellt, (2) Hauptsache erledigt, (3) Bitte Kreis Kosten auferlegen.
<< Anfragesteller:in >>
Forderung M2024010600199-00041145 [#287571] Guten Tag, anbei mein Antwort-Schreiben auf Ihre Mahnung zu obigem Ze…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forderung M2024010600199-00041145 [#287571]
Datum
11. Februar 2024 20:01
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei mein Antwort-Schreiben auf Ihre Mahnung zu obigem Zeichen. Dies ist Ihnen auch schon Form-wahrend per De-Mail zugegangen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20240211-2-o-aussetzung-vollziehung.pdf Anfragenr: 287571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287571/
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 VwGO wird hiermit zugestimmt.
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 VwGO wird hiermit zugestimmt.
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
AW: [EXTERN] 2.1 Verkehr- 2.1.02 [#287571] Guten Tag << Antragsteller:in >> ich glaube, dass Sie unse…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] 2.1 Verkehr- 2.1.02 [#287571]
Datum
27. Februar 2024 13:21
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich glaube, dass Sie unsere Straßenverkehrsbehörde oder mich etwas missverstanden haben. Es muss die Ortsdurchfahrt von der geschlossenen Ortslage getrennt werden. Lesen Sie hierzu auch gerne im § 4 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein nach. Ich würde Sie bitten von weiteren Zwischenfragen vorerst Abstand zu nehmen und das laufende Gerichtsverfahren abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Verwaltungsrechtssache ... ./. Kreis Rendsburg-Eckernförde Guten Tag, anliegenden E-Mail-Verlauf zwischen ... und …
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Verwaltungsrechtssache ... ./. Kreis Rendsburg-Eckernförde Guten Tag, anliegenden E-Mail-Verlauf zwischen ... und mir übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 13.02.2024 möchte ich Ihnen hiermit mitteilen, dass die Angelegenheit zum Klagepunkt 1 (IZG-Antrag) des Klägers für mich erledigt ist. Zum Verfahren des IZG-Antrages übernehmen wir die Kosten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage ... Anlage: E-Mail Schriftverkehr
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Gericht stellt ein, Beklagte trägt Kosten Die Prozessbeteiligten haben den Rechtsstreit in der Hauptsache für erle…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
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Briefpost
Betreff
Gericht stellt ein, Beklagte trägt Kosten
Datum
29. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Prozessbeteiligten haben den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Die Erledigungserklärung des Klägers datiert vom 10. Februar 2024. Der Kläger hat in diesem Schriftsatz unter Bezugnahme auf § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO zum Ausdruck gebracht, das Verfahren beenden zu wollen. Der Beklagte hat sich der Erledigungserklärung insoweit angeschlossen. Damit ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen. Die Kostenentscheidung beruht auf der Kostenübernahmeerklärung des Beklagten im Schriftsatz vom 27. Februar 2024 (vgl. Ziffer 4 zu Nr. 5111 Anlage 1 zum GKG.) Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 158 Abs. 2 VwGO).
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ... hat keinen Erfolg. ... stützt der nicht ortsansässige Antragst…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ... hat keinen Erfolg. ... stützt der nicht ortsansässige Antragsteller dabei darauf, dass er von der Verkehrsregelung betroffen sei, wenn er den Ort Felde durchfahre. Er tue dies regelmäßig ... mit dem Auto und mit dem Bus und sei somit von der streitgegenständlichen Anordnung selbst betroffen. Für eine mögliche Verletzung seiner Rechte macht er dabei geltend: Jede Fahrt durch den Ort Felde würde sich um 1,6 Minuten verlängern. Dies aber ist dem Antragsteller in Ansehung des schwerer wiegenden Eingriffs in die Rechte der durch den Lärm(schutz) Betroffenen für eine begrenzte Zeit zumutbar. Verglichen mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) kommt der allgemeinen Handlungsfreiheit schon ein geringeres abstraktes Gewicht zu. Ihr weiter Schutzbereich lässt weitgehende Einschränkungen zu ...

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Streitwert 2500 Euro oder 5000 Euro?
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
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Briefpost
Betreff
Datum
20. März 2024
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Streitwert 2500 Euro oder 5000 Euro?