Öffentlich-rechtliche Verträge Jugendhilfezentrum Raphaelshaus

die öffentlich-rechtlichen Verträge, die die Gebietskörperschaft Dormagen mit dem Jugenhilfezentrum Raphaelshaus abgeschlossen hat, die u.a. nach SGB VIII exisitieren müssen. D.h. die "Leistungsvereinbarungen", die "Qualitätsentwicklungsvereinbarungen" und die "Entgeltvereinbarungen".

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • Kosten dieser Information:
    35,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Kommunalverwaltung Dormagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlich-rechtliche Verträge Jugendhilfezentrum Raphaelshaus [#285621]
Datum
6. August 2023 22:43
An
Kommunalverwaltung Dormagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die öffentlich-rechtlichen Verträge, die die Gebietskörperschaft Dormagen mit dem Jugenhilfezentrum Raphaelshaus abgeschlossen hat, die u.a. nach SGB VIII exisitieren müssen. D.h. die "Leistungsvereinbarungen", die "Qualitätsentwicklungsvereinbarungen" und die "Entgeltvereinbarungen".
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285621/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dormagen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag bezüglich der Verträge und Vereinbarungen z…
Von
Kommunalverwaltung Dormagen
Betreff
WG: Öffentlich-rechtliche Verträge Jugendhilfezentrum Raphaelshaus [#285621]
Datum
7. September 2023 12:59
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag bezüglich der Verträge und Vereinbarungen zwischen der Stadt Dormagen und der Einrichtung Raphaelshaus. Da die Aufarbeitung der Unterlagen und die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden ist, würde ich hierfür einen Gebührenbescheid über 35,00 Euro erlassen. Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 IFG NRW in Verbindung mit § 1 VerwGebO IFG NRW und der Tarifstelle 1.3.2 des in der Anlage zu § 1 VerwGebO IFG NRW enthaltenen Gebührentarifs. Ihrer Bitte entsprechend, teile ich Ihnen die Gebührenpflicht der Aktenauskunft vorab mit und bitte um Rückmeldung, ob Sie unter diesem Umständen an Ihrem Antrag festhalten oder ihn zurückzuziehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, "die Aufarbeitung der Unterlagen" bereitet sicherlich KEINEN Aufwand, denn die öffentlich-re…
An Kommunalverwaltung Dormagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Öffentlich-rechtliche Verträge Jugendhilfezentrum Raphaelshaus [#285621]
Datum
7. September 2023 23:55
An
Kommunalverwaltung Dormagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, "die Aufarbeitung der Unterlagen" bereitet sicherlich KEINEN Aufwand, denn die öffentlich-rechtlichen Verträge, die die Gebietskörperschaft Dormagen mit dem Jugenhilfezentrum Raphaelshaus abgeschlossen hat, liegen vor. Was hier "aufgearbeitet" werden soll ist nicht nachvollziehbar. Z.B. hier https://fragdenstaat.de/a/224254 und hier https://fragdenstaat.de/a/224255 konnte alles beantwortet werden. Jedenfalls habe ich alle öffentlich-rechtlichen Veträge und die jeweilige Betriebserlaubnis vom Kinderhaus Wiedenloh und der Wiespahl Gmbh erhalten. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 285621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285621/

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Kommunalverwaltung Dormagen
Sehr << Antragsteller:in >> der Verwaltungsaufwand besteht insbesondere in der Digitalisierung der b…
Von
Kommunalverwaltung Dormagen
Betreff
AW: WG: Öffentlich-rechtliche Verträge Jugendhilfezentrum Raphaelshaus [#285621]
Datum
11. September 2023 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Verwaltungsaufwand besteht insbesondere in der Digitalisierung der bisher nur in Papierform vorliegenden Unterlagen mit der entsprechenden Vorarbeit sowie der Durchsicht der bestimmt rund 200 Seiten, ob gegebenenfalls Schwärzungen zum Schutz privater Interessen vorgenommen werden müssen. Die genannten 35,00 Euro bewegen sich im durch die Verwaltungsgebührenordnung festgelegten Rahmen von 10-500 Euro und sind dem dargestellten Aufwand angemessen. Ich bitte erneut um Rückmeldung, ob Sie unter diesen Umständen an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen