Öffentlich-rechtliche Verträge mit"Waisenhausstift" Varel, BEZIRKSVERBAND OLDENBURG NADORSTER STRASSE 15 26123 OLDENBURG

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sie haben mit der „Waisenhausstift“ Varel BEZIRKSVERBAND OLDENBURG
NADORSTER STRASSE 15
26123 OLDENBURG

,öffentlich-rechtliche Verträge entsprechend dem SGB VIII abgeschlossen.
Damit solche Verträge abgeschlossen werden können, muss die "Waisenhausstift " eine Betriebserlaubnis für ihre Einrichtungen vorlegen, die in der Regel das Sozialministerium ausstellt. Insoweit gehe ich davon aus, dass Ihnen die Betriebserlaubnis ebenfalls vorliegt.
Daher bitte ich Sie:
Bitte senden Sie mir die öffentlich-rechtlichen Verträge (Leistungsvereinbarungen, Qualiätsmanagementvereinbarungen und Entgeltvereinbarungen) zu, die ab dem 01.01.2017 gültig sind bzw. durch Neuabschluss gültig sind.
Bitte senden Sie mir die Betriebserlaubnis zu, die ab dem 01.01.2017 gültig ist bzw. durch Änderung oder Neuerteilung gültig ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
  • 3 Follower:innen
Carola Koch
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie h…
An Stadt Bremerhaven - Amt für Jugend, Familie und Frauen Details
Von
Carola Koch
Betreff
Öffentlich-rechtliche Verträge mit"Waisenhausstift" Varel, BEZIRKSVERBAND OLDENBURG NADORSTER STRASSE 15 26123 OLDENBURG [#259226]
Datum
17. September 2022 09:31
An
Stadt Bremerhaven - Amt für Jugend, Familie und Frauen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben mit der „Waisenhausstift“ Varel BEZIRKSVERBAND OLDENBURG NADORSTER STRASSE 15 26123 OLDENBURG ,öffentlich-rechtliche Verträge entsprechend dem SGB VIII abgeschlossen. Damit solche Verträge abgeschlossen werden können, muss die "Waisenhausstift " eine Betriebserlaubnis für ihre Einrichtungen vorlegen, die in der Regel das Sozialministerium ausstellt. Insoweit gehe ich davon aus, dass Ihnen die Betriebserlaubnis ebenfalls vorliegt. Daher bitte ich Sie: Bitte senden Sie mir die öffentlich-rechtlichen Verträge (Leistungsvereinbarungen, Qualiätsmanagementvereinbarungen und Entgeltvereinbarungen) zu, die ab dem 01.01.2017 gültig sind bzw. durch Neuabschluss gültig sind. Bitte senden Sie mir die Betriebserlaubnis zu, die ab dem 01.01.2017 gültig ist bzw. durch Änderung oder Neuerteilung gültig ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Carola Koch Anfragenr: 259226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259226/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>

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Stadt Bremerhaven - Amt für Jugend, Familie und Frauen
Sehr geehrte Frau Koch, vielen Dank für ihre Anfrage vom 17. September 2022. Grundsätzlich ist für den Abschlus…
Von
Stadt Bremerhaven - Amt für Jugend, Familie und Frauen
Betreff
AW: Öffentlich-rechtliche Verträge mit"Waisenhausstift" Varel, BEZIRKSVERBAND OLDENBURG NADORSTER STRASSE 15 26123 OLDENBURG [#259226]
Datum
19. September 2022 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Koch, vielen Dank für ihre Anfrage vom 17. September 2022. Grundsätzlich ist für den Abschluss der Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII jeweils der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist. Bitte richten Sie Ihre Anfrage daher an den Landkreis Friesland. https://www.friesland.de/portal/kontakt.html?naviID=reset1