Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Düsseldorf-Lichtenbroich

Sind für Düsseldorf-Lichtenbroich zukünftig öffentlich zugängliche E-Ladesäulen für PKW geplant? Wenn ja, bitte ich sie mitzuteilen wie viele, welcher Typ (AC/DC) und an welchen Standorten diese geplant sind und der entsprechende Zeithorizont (falls bekannt).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Si…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Düsseldorf-Lichtenbroich [#280915]
Datum
12. Juni 2023 07:19
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind für Düsseldorf-Lichtenbroich zukünftig öffentlich zugängliche E-Ladesäulen für PKW geplant? Wenn ja, bitte ich sie mitzuteilen wie viele, welcher Typ (AC/DC) und an welchen Standorten diese geplant sind und der entsprechende Zeithorizont (falls bekannt).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280915/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zustän…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Düsseldorf-Lichtenbroich [#280915]
Datum
12. Juni 2023 07:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Dies ist eine automatische Rückantwort; bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist zuständighalber an mich weitergeleitet worden. Gerne te…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Düsseldorf-Lichtenbroich [#280915]
Datum
13. Juni 2023 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
e-mail-footer-ausbildung-2023.jpg
33,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist zuständighalber an mich weitergeleitet worden. Gerne teile ich Ihnen den aktuellen Stand der Ladeinfrastruktur für den Stadtteil Lichtenbroich mit. Neben den bestehenden Ladepunkten an der Krahnenburgstr. 30 (2 x AC mit 22kw) und der Parsevalstr. - Grenze Lichtenbroich und Unterrath - (1 AC 22 kw , 1 CCS 20 kw und 1 x Chademo 20 kw) sind sind am Lichtenbroicher Weg insgesamt 6 Ladepunkte (AC mit 22 kw) und am Dickhausweg 4 Ladepunkte (AC mit 22 kw) geplant. Die genauen Standorte werden noch festgelegt, da hier noch die Abstimmung mit der Netzgesellschaft erfolgen muss. Die Umsetzung ist bis spätestens Mitte 2024 geplant. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Mitteilung weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> …
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Düsseldorf-Lichtenbroich [#280915]
Datum
13. Juni 2023 16:15
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280915/