Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes– Freistellung von Bahnbetriebszweckenin Neumarkt in der Oberpfalz –Vom 13. September 2021

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes– Freistellung von Bahnbetriebszweckenin Neumarkt in der Oberpfalz –Vom 13. September 2021
Guten Tag,
"Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) öffentlich bekannt gegeben.Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für die nachfolgenden Flurstücke, Strecke 5850 Regensburg–Nürnberg, km 64,637–64,844, eingegangen:Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Fläche (m2)Neumarkt i.d.Opf Neumarkt i.d.Opf. – 731/50 597Neumarkt i.d.Opf Neumarkt i.d.Opf. – 731/49 311"
Frage: Wurden die Fl.-Nr. 731/50 und 731/49 bereits freigestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes– Freis…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes– Freistellung von Bahnbetriebszweckenin Neumarkt in der Oberpfalz –Vom 13. September 2021 [#295532]
Datum
25. Dezember 2023 03:00
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes– Freistellung von Bahnbetriebszweckenin Neumarkt in der Oberpfalz –Vom 13. September 2021 Guten Tag, "Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) öffentlich bekannt gegeben.Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für die nachfolgenden Flurstücke, Strecke 5850 Regensburg–Nürnberg, km 64,637–64,844, eingegangen:Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Fläche (m2)Neumarkt i.d.Opf Neumarkt i.d.Opf. – 731/50 597Neumarkt i.d.Opf Neumarkt i.d.Opf. – 731/49 311" Frage: Wurden die Fl.-Nr. 731/50 und 731/49 bereits freigestellt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295532/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> die Fl.-Nrn. 731/50 und 731/49 Gemarkung Neumarkt i.d.Opf. wurden bereit…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes– Freistellung von Bahnbetriebszweckenin Neumarkt in der Oberpfalz –Vom 13. September 2021 [#295532]
Datum
15. Januar 2024 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Fl.-Nrn. 731/50 und 731/49 Gemarkung Neumarkt i.d.Opf. wurden bereits freigestellt. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Freistellung/Entscheidungen/Bayern/2022/0407_Neumarkt_i_d_Opf_Strecke_5850.html Mit freundlichen Grüßen