Öffentliche Haushaltsmittel für die Studienangebote in den Geistes- und Sozialwissenschaften (Human- und Gesellschaftswissenschaften) in Darmstadt

In welcher Höhe werden die Studiengänge in den Geistes- und Sozialwissenschaften (Humanwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften) an der TU Darmstadt seit 2020 mit jährlichen Mitteln vom Land finanziert? Wie sieht die Grundausstattung der Studiengänge aus? Welche zusätzlichen Mittel werden für das Studienangebot in diesem Bereich an die TU Darmstadt überwiesen? Wie wird die Summe jeweils gebildet, d.h. auf welcher Berechnungsgrundlage steht sie?

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  • Datum
    2. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
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Agnes Weber
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welcher Höhe werden die Studie…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
Agnes Weber
Betreff
Öffentliche Haushaltsmittel für die Studienangebote in den Geistes- und Sozialwissenschaften (Human- und Gesellschaftswissenschaften) in Darmstadt [#294058]
Datum
2. Dezember 2023 18:00
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welcher Höhe werden die Studiengänge in den Geistes- und Sozialwissenschaften (Humanwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften) an der TU Darmstadt seit 2020 mit jährlichen Mitteln vom Land finanziert? Wie sieht die Grundausstattung der Studiengänge aus? Welche zusätzlichen Mittel werden für das Studienangebot in diesem Bereich an die TU Darmstadt überwiesen? Wie wird die Summe jeweils gebildet, d.h. auf welcher Berechnungsgrundlage steht sie?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Agnes Weber Anfragenr: 294058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294058/ Postanschrift Agnes Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Agnes Weber

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