Guten Tag,
<< Anrede >>
Beispielhaft gezeigt, geht es darum, von den Lehr- bzw. Personalausgaben auf die Ebene von Studiengängen zu kommen:
Nach den weiteren Angaben in Tausend Euro:
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Ausgaben wiss. Personal 155,74
Professuren 591,94
und den Angaben zur Anzahl
Studierende 50 598
wiss. Personal 2 629
Professuren 692
Personalausgaben insgesamt (hier zu vermuten, dass die weiteren Ausgaben z.B. zur Ausstattung von Professuren für die Forschung abgezogen sind):
450862 TEURO
Pro Studierende liegen die Ausgaben fürs Personal dann bei 8,91 TEURO. (Die Angabe ist gegenüber 8,09 TEURO größer, daher rechne ich später mit beiden Werten.)
Es gibt dazu eine exemplarische Rechnung für die Studiengangsebene ausgehend von den Angaben für vorhandenes Personal insgesamt:
Wiss. Personal pro Studierende: 0,0519 (VZÄ)
Professuren pro Studierende: 0,0136 (VZÄ)
Nun geht man auf die Studiengangsebene:
Nehmen wir exemplarische einen Studiengang für Erziehungswissenschaft, der einen CNW von 2,0 hat, d.h. pro Studierende benötigt man 2 SWS (durchschnittlicher Lehraufwand). Hier rechnet es sich besonders einfach. Ein Studiengang mit 50 Plätzen pro Jahr ergibt 100 SWS, auf das Studienjahr gerechnet dann 200 SWS, die aber innerhalb einer Bandbreite von 1,0-2,0 realisiert werden können. Deshalb einfach gerechnet: 1,5. Der durchschnittlicher Lehraufwand wäre als tatsächlich nur 1,5 SWS.
Damit bräuchte der Studiengang rund 150 SWS an Personalausstattung.
Dann kann man also für einen kleinen konsekutiven Studiengang mit 30 Plätzen im Bachelor (x 3 Studienjahre) und 20 Plätzen im Master (x 2 Studienjahre) mit insgesamt 130 Plätzen rechnen - ausgehend von den destatis-Werten:
Wiss. Personal pro Studiengang: 0,0519 x 130 = 6,75
Professoren pro Studiengang: 0,0136 x 130 = 1,77
Wären diese VZÄ das Personal in einer Lehreinheit, so wäre ein solcher konsekutiver Studiengang nicht ausfinanziert.
Selbst mit aufgerundeten Werten: 2 Professoren —> 18 SWS und 7 wiss. Mitarbeitern à 4 SWS —> 28 SWS.
Im Studienjahr käme man auf 46 SWS.
Nimmt man die Ausgaben aus der Statistik von 2021:
Grundmittel für Personal in Tausend Euro,
dann liegen die vom Land geleisteten
Ausgaben pro Studierende (8,91) bei
450862/50598 x 130 =
1.158.385 Euro pro Studienjahr für den Studiengang.
Oder nach den Angaben "laufende Grundmittel" (8,09) bei:
409480/50598 x 130 =
1.052.065 Euro fürs Personal für 130 Studienplätze bzw. Studierende für den Studiengang nach dem obigen Modell.
Die DFG-Sätze für Personal können herangezogen werden, wonach man für eine Professur etwa 121.000 Euro und für wiss. Mitarbeiter ca. 83.000 Euro im Jahr veranschlagen müsste.
Damit könnte man mit 1.052.065 Euro
4 Professuren (VZÄ) und
6,84 VZÄ im wiss. Personal finanzieren
und hätte entsprechend (aufgerundet)
36 SWS + 28 SWS = 64 SWS
Aufs Studienjahr bezogen 128 SWS.
Für einen ausfinanzierten Studiengang ist das realistischer.
Was bei den Berechnungen auffällt:
Nach den Statistiken von destatis gibt das Land mehr Geld für Personal aus, als Personal in Studiengängen statistisch vorhanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Weber
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