Öffentliche Haushaltsmittel für die Studienangebote in den Geistes- und Sozialwissenschaften in Karlsruhe

In welcher Höhe werden die Studiengänge in den Geistes- und Sozialwissenschaften am Karlsruher Institut für Technologie seit 2020 mit jährlichen Mitteln vom Land finanziert? Wie sieht die Grundausstattung der Studiengänge aus? Welche zusätzlichen Mittel werden für das Studienangebot in diesem Bereich an das Karlsruher Institut für Technologie überwiesen? Wie wird die Summe jeweils gebildet, d.h. auf welcher Berechnungsgrundlage steht sie? Wurden die Mittel dem Verwendungszweck entsprechend ausgegeben?

Ergebnis der Anfrage

Die Information wird nun direkt bei der Behörde erfragt.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
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Agnes Weber
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welcher Höhe werden die Studien…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
Agnes Weber
Betreff
Öffentliche Haushaltsmittel für die Studienangebote in den Geistes- und Sozialwissenschaften in Karlsruhe [#293402]
Datum
26. November 2023 11:15
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welcher Höhe werden die Studiengänge in den Geistes- und Sozialwissenschaften am Karlsruher Institut für Technologie seit 2020 mit jährlichen Mitteln vom Land finanziert? Wie sieht die Grundausstattung der Studiengänge aus? Welche zusätzlichen Mittel werden für das Studienangebot in diesem Bereich an das Karlsruher Institut für Technologie überwiesen? Wie wird die Summe jeweils gebildet, d.h. auf welcher Berechnungsgrundlage steht sie? Wurden die Mittel dem Verwendungszweck entsprechend ausgegeben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Agnes Weber Anfragenr: 293402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293402/ Postanschrift Agnes Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Agnes Weber
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Weber, vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir werden diese prüfen und uns dann bei Ihnen melden. Mi…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Öffentliche Haushaltsmittel für die Studienangebote in den Geistes- und Sozialwissenschaften in Karlsruhe [#293402]
Datum
1. Dezember 2023 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Weber, vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir werden diese prüfen und uns dann bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Agnes Weber
Guten Tag, << Anrede >> Beispielhaft gezeigt, geht es darum, von den Lehr- bzw. Personalausgaben auf d…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
Agnes Weber
Betreff
AW: EXTERN: Öffentliche Haushaltsmittel für die Studienangebote in den Geistes- und Sozialwissenschaften in Karlsruhe [#293402]
Datum
3. Dezember 2023 11:35
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Anrede >> Beispielhaft gezeigt, geht es darum, von den Lehr- bzw. Personalausgaben auf die Ebene von Studiengängen zu kommen: Nach den weiteren Angaben in Tausend Euro: Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Ausgaben wiss. Personal 155,74 Professuren 591,94 und den Angaben zur Anzahl Studierende 50 598 wiss. Personal 2 629 Professuren 692 Personalausgaben insgesamt (hier zu vermuten, dass die weiteren Ausgaben z.B. zur Ausstattung von Professuren für die Forschung abgezogen sind): 450862 TEURO Pro Studierende liegen die Ausgaben fürs Personal dann bei 8,91 TEURO. (Die Angabe ist gegenüber 8,09 TEURO größer, daher rechne ich später mit beiden Werten.) Es gibt dazu eine exemplarische Rechnung für die Studiengangsebene ausgehend von den Angaben für vorhandenes Personal insgesamt: Wiss. Personal pro Studierende: 0,0519 (VZÄ) Professuren pro Studierende: 0,0136 (VZÄ) Nun geht man auf die Studiengangsebene: Nehmen wir exemplarische einen Studiengang für Erziehungswissenschaft, der einen CNW von 2,0 hat, d.h. pro Studierende benötigt man 2 SWS (durchschnittlicher Lehraufwand). Hier rechnet es sich besonders einfach. Ein Studiengang mit 50 Plätzen pro Jahr ergibt 100 SWS, auf das Studienjahr gerechnet dann 200 SWS, die aber innerhalb einer Bandbreite von 1,0-2,0 realisiert werden können. Deshalb einfach gerechnet: 1,5. Der durchschnittlicher Lehraufwand wäre als tatsächlich nur 1,5 SWS. Damit bräuchte der Studiengang rund 150 SWS an Personalausstattung. Dann kann man also für einen kleinen konsekutiven Studiengang mit 30 Plätzen im Bachelor (x 3 Studienjahre) und 20 Plätzen im Master (x 2 Studienjahre) mit insgesamt 130 Plätzen rechnen - ausgehend von den destatis-Werten: Wiss. Personal pro Studiengang: 0,0519 x 130 = 6,75 Professoren pro Studiengang: 0,0136 x 130 = 1,77 Wären diese VZÄ das Personal in einer Lehreinheit, so wäre ein solcher konsekutiver Studiengang nicht ausfinanziert. Selbst mit aufgerundeten Werten: 2 Professoren —> 18 SWS und 7 wiss. Mitarbeitern à 4 SWS —> 28 SWS. Im Studienjahr käme man auf 46 SWS. Nimmt man die Ausgaben aus der Statistik von 2021: Grundmittel für Personal in Tausend Euro, dann liegen die vom Land geleisteten Ausgaben pro Studierende (8,91) bei 450862/50598 x 130 = 1.158.385 Euro pro Studienjahr für den Studiengang. Oder nach den Angaben "laufende Grundmittel" (8,09) bei: 409480/50598 x 130 = 1.052.065 Euro fürs Personal für 130 Studienplätze bzw. Studierende für den Studiengang nach dem obigen Modell. Die DFG-Sätze für Personal können herangezogen werden, wonach man für eine Professur etwa 121.000 Euro und für wiss. Mitarbeiter ca. 83.000 Euro im Jahr veranschlagen müsste. Damit könnte man mit 1.052.065 Euro 4 Professuren (VZÄ) und 6,84 VZÄ im wiss. Personal finanzieren und hätte entsprechend (aufgerundet) 36 SWS + 28 SWS = 64 SWS Aufs Studienjahr bezogen 128 SWS. Für einen ausfinanzierten Studiengang ist das realistischer. Was bei den Berechnungen auffällt: Nach den Statistiken von destatis gibt das Land mehr Geld für Personal aus, als Personal in Studiengängen statistisch vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen Agnes Weber Anfragenr: 293402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293402/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Ihre Anfrage Unser Zeichen: MWK22-051-2/23/3 Sehr geehrte Frau Weber, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Finanzierun…
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Unser Zeichen: MWK22-051-2/23/3 Sehr geehrte Frau Weber, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Finanzierung von Studienangeboten in den Geistes- und Sozialwissenschaften in Karlsruhe. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst weist die Landesmittel den Universitäten entsprechend dem geltenden Staatshaushaltsplan<https://www.statistik-bw.de/shp/> sowie der Hochschulfinanzierungsvereinbarung HoFV II<https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulpolitik/hochschulfinanzierung> zu. Für allgemeine Finanzinformationen sind Staatshaushaltsplan und HoFV II öffentlich zugänglich. Wie diese Mittel auf die einzelnen Fachbereiche bzw. Studiengänge verteilt werden, liegt in der Zuständigkeit der Hochschulen, was auch einen wichtigen Bestandteil von deren Autonomie darstellt. Die von Ihnen angefragten Daten liegen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst daher nicht in diesem Detailgrad vor. Sie hatten in Ihrer Anfrage geschrieben, falls diese nicht in der Zuständigkeit des MWK liegt, mögen wir sie an die "zuständige Behörde" weiterleiten. Eine Weiterleitung kann nicht erfolgen, da die Hochschulen derartige Anfragen im Rahmen der landesrechtlich garantierten Hochschulautonomie in eigener Verantwortung selbständig bearbeiten. Sie können beim KIT jedoch selbst eine entsprechende Anfrage stellen. Vielen Dank, ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr, Herzliche Grüße,
Agnes Weber
AW: Ihre Anfrage [#293402] Guten Tag, vielen Dank für die Antwort (Ihr Zeichen: MWK22-051-2/23/3). Verfügen Sie d…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
Agnes Weber
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#293402]
Datum
10. Februar 2024 16:04
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort (Ihr Zeichen: MWK22-051-2/23/3). Verfügen Sie dennoch über öffentliche Informationen, auf welche Weise der Bedarf an Lehrkapazität für die Studiengänge ermittelt wird? Von Studierenden ist auf Studycheck im Internet zu lesen: teilweise finden Lehrveranstaltungen gar nicht statt weil kein Lehrpersonal da ist. Es werden viele Veranstaltungen nicht angeboten, da es nicht genug Lehrkräfte gibt. Mit freundlichen Grüßen Agnes Weber Anfragenr: 293402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293402/

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
AW: Ihre Anfrage [#293402] Unser Zeichen: MWK22-051-2/23/6 Sehr geehrte Frau Weber, vielen Dank für Ihre Rückfra…
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Unser Zeichen: MWK22-051-2/23/6 Sehr geehrte Frau Weber, vielen Dank für Ihre Rückfrage zum Thema Lehrkapazität. Konkret fragen Sie nach öffentlich zugänglichen Informationen, auf welche Weise der Bedarf an Lehrkapazität für die Studiengänge ermittelt wird. Dies ist in der "Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO VII)" geregelt. Diese ist öffentlich zugänglich und findet sich hier<https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-KapVOBW2002rahmen/part/X>. In Ihrer Anfrage merkten Sie auch an, z.B. auf der Plattform "Studycheck" würde moniert, dass Lehrveranstaltungen teilweise gar nicht stattfinden, weil kein Lehrpersonal da sei. Auch würden viele Veranstaltungen nicht angeboten, da es nicht genug Lehrkräfte gibt. Dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst liegen keine Anhaltspunkte vor, die einen ersatzlosen, systematischen Ausfall von curricularen Lehrveranstaltungen erkennen lassen. Die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltungen liegt in der Verantwortung der Hochschulen. Sollten Sie hier konkrete Veranstaltungen im Blick haben, bitten wir Sie, sich an die zuständige Universität - hier das KIT - zu wenden und um Klärung des Sachverhaltes zu bitten. Herzliche Grüße,