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Öffentliche Kosten der Sicherheit anlässlich der Hochzeit des Bundesministers Lindner auf Sylt vom 07.07. bis zum 09.07.2022

Ich bitte um Auskunft, welche Kosten der Bund, insbesondere als Rechtsträger des Bundeskriminalamtes, für die Gewährleistung der Sicherheit der Hochzeitsgesellschaft anlässlich der Hochzeit des Bundesministers Lindner auf Sylt vom 07.07. bis zum 09.07.2022 trägt und in welcher Höhe er diese jeweils trägt.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Ausk…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Kosten der Sicherheit anlässlich der Hochzeit des Bundesministers Lindner auf Sylt vom 07.07. bis zum 09.07.2022 [#252784]
Datum
6. Juli 2022 16:11
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft, welche Kosten der Bund, insbesondere als Rechtsträger des Bundeskriminalamtes, für die Gewährleistung der Sicherheit der Hochzeitsgesellschaft anlässlich der Hochzeit des Bundesministers Lindner auf Sylt vom 07.07. bis zum 09.07.2022 trägt und in welcher Höhe er diese jeweils trägt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 252784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252784/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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