Sehr
<< Antragsteller:in >>
mit Ihrer E-Mail vom 03.03.2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe amtlicher Informationen zu folgenden Fragen:
1.Auf welchen Wegen wird sichergestellt, dass Jugendliche zum Schulabgang über diese Informationen verfügen?
2.Wie hoch sind die öffentlichen Mittel, die im Zeitraum 2013 bis 2022 jährlich in Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote über die Freiwilligendienste geflossen sind?“
Hinsichtlich Ihres Begehrens zur ersten Frage Ihrer Anfrage stellt Ihr Anliegen nach den Kriterien des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) keinen IFG-Antrag dar. Es handelt sich vielmehr um eine Sachanfrage an die fachlich zuständige Stelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht zwar ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Inforationen und Aufzeichnungen. Das IFG gewährt jedoch kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Auskünfte. Diesen Teil Ihrer Anfrage bewerten wir als eine Bürger*innen-Anfrage.
Unter Einbeziehen der Rückmeldung des fachlich zuständigen Referates im BMFSFJ können wir wie nachfolgend antworten:
Informationen über die Freiwilligendienste (FWD) werden auf diversen Wegen vermittelt. Insbesondere die folgenden Webseiten, die durch das BMFSFJ bzw. als nachgeordnete Behörde vom BAFzA betreut werden, beinhalten entsprechende Informationen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste
https://www.bundesfreiwilligendienst.de/
https://www.jugendfreiwilligendienste.de/
https://www.ijfd-info.de/startseite.html
https://www.bafza.de/engagement-und-aktionen/freiwilligendienste
Auf diese Webseiten wird auch auf Veranstaltungen, in sozialen Medien oder in Broschüren und Flyern des BMFSFJ bzw. des BAFzA hingewiesen.
Das 10jährige Jubiläum des BFD hatte das BMFSFJ 2021 zum Anlass genommen, mit einer Festveranstaltung öffentlichkeitswirksam auf den BFD aufmerksam zu machen und Anerkennung und Wertschätzung für die Freiwilligen auszudrücken.
https://www.bundesfreiwilligendienst.de/servicemenue/archiv/archiv-detail-startseite/jubilaeumsfest-zu-zehn-jahre-bundesfreiwilligendienst-456
Zudem werden vom BMFSFJ derzeit einige Projekte gefördert, in deren Rahmen (gebündelte) Informationen zu den FWD über die verschiedensten Kanäle bereit gestellt und deren Attraktivität vermittelt werden:
https://freiwillig-ja.de/
https://xn--fr-freiwillige-gsb.de/
https://bfd-teilhabe.de/
Über die letzten Jahre ist zudem ein Projekt gefördert worden, mit dem die Freiwilligendienste über einen „peer-to-peer“-Ansatz direkt Schülerinnen und Schülern bekannt gemacht werden:
https://www.freiwilligenbotschaft.de/werde-freiwilligenbotschafterin/
In engem Austausch des BMFSFJ mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde vereinbart, dass die bundesweit über die BA tätigen Berufsberaterinnen und Berufsberater insbesondere (Vor-) Abgangsklassen auch über die Möglichkeit eines Freiwilligendienstes nach der Schulzeit informieren.
Nicht zuletzt werben die vielen Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit selbst mit großem Engagement über die unterschiedlichsten Medien-Kanäle für die FWD.
Die zweite Frage Ihrer Anfrage hingegen erfüllt die Kriterien eines IFG-Antrages. Dieser Teil Ihrer Anfrage wurde daher als IFG-Anfrage gewertet.
Ihrem Antrag wir hiermit stattgegeben.
Jugendfreiwilligendienste:
* 2022 erfolgte ein umfangreicher, auch technischer Relaunch der Webseite
jugendfreiwilligendienste.de, die Ausgaben hierfür betrugen insgesamt rd. 75.000 Euro.
* Auf dem jährlich stattfindenden Tag der offenen Tür des BMFSFJ sind die Freiwilligendienste regelmäßig vertreten. Die Kosten, u.a. für Werbematerialien, betragen jeweils ca. 5.000 Euro
* Für verschiedene Maßnahmen betrugen die Ausgaben bis 2022 insgesamt rd. 470.000 Euro.
* Die Ausgaben für Jubiläumsveranstaltungen in den Jugendfreiwilligendiensten betrugen bis 2022 rd. 450.000 Euro.
* Hinzu kommen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote i. H. v. ca. 5.000 Euro/Jahr.
Darüber hinaus fallen für die fortlaufende Bearbeitung der o.g. einschlägigen Aufgaben und Projekte (wie z.B. Pflege der aufgeführten Webseiten, Austausch mit relevanten externen Akteuren) mittelbare Ausgaben insb. in Form von Personalausgaben an, die nicht auf den abgefragten Bereich „Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote“ heruntergerechnet werden können. Diese Ausgaben sind entsprechend in den aufgeführten Beträgen nicht enthalten.
Der Bundesfreiwilligendienst fällt in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Für weitere Informationen wenden Sie sich daher bitte an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und reichen Ihren Antrag dort ein:
Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln
Telefon: 0221 3673-0
Telefax: 0221 3673-4661
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen