Öffentliche Mittel für Informationsangebote über Freiwilligendienste

Jugendliche haben die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst im Rahmen eines FSJ oder BFD zu absolvieren. Dafür müssen Sie jedoch erst erfahren, dass es diese Formate gibt und unter welchen Rahmenbedingungen sie durchgeführt werden.
1.Auf welchen Wegen wird sichergestellt, dass Jugendliche zum Schulabgang über diese Informationen verfügen?
2.Wie hoch sind die öffentlichen Mittel, die im Zeitraum 2013 bis 2022 jährlich in Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote über die Freiwilligendienste geflossen sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jugendliche haben die Möglichkeit, ei…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Mittel für Informationsangebote über Freiwilligendienste [#272120]
Datum
5. März 2023 10:22
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jugendliche haben die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst im Rahmen eines FSJ oder BFD zu absolvieren. Dafür müssen Sie jedoch erst erfahren, dass es diese Formate gibt und unter welchen Rahmenbedingungen sie durchgeführt werden. 1.Auf welchen Wegen wird sichergestellt, dass Jugendliche zum Schulabgang über diese Informationen verfügen? 2.Wie hoch sind die öffentlichen Mittel, die im Zeitraum 2013 bis 2022 jährlich in Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote über die Freiwilligendienste geflossen sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272120/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 03.03.2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informat…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Öffentliche Mittel für Informationsangebote über Freiwilligendienste [#272120]
Datum
5. April 2023 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 03.03.2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe amtlicher Informationen zu folgenden Fragen: 1.Auf welchen Wegen wird sichergestellt, dass Jugendliche zum Schulabgang über diese Informationen verfügen? 2.Wie hoch sind die öffentlichen Mittel, die im Zeitraum 2013 bis 2022 jährlich in Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote über die Freiwilligendienste geflossen sind?“ Hinsichtlich Ihres Begehrens zur ersten Frage Ihrer Anfrage stellt Ihr Anliegen nach den Kriterien des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) keinen IFG-Antrag dar. Es handelt sich vielmehr um eine Sachanfrage an die fachlich zuständige Stelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht zwar ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Inforationen und Aufzeichnungen. Das IFG gewährt jedoch kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Auskünfte. Diesen Teil Ihrer Anfrage bewerten wir als eine Bürger*innen-Anfrage. Unter Einbeziehen der Rückmeldung des fachlich zuständigen Referates im BMFSFJ können wir wie nachfolgend antworten: Informationen über die Freiwilligendienste (FWD) werden auf diversen Wegen vermittelt. Insbesondere die folgenden Webseiten, die durch das BMFSFJ bzw. als nachgeordnete Behörde vom BAFzA betreut werden, beinhalten entsprechende Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste https://www.bundesfreiwilligendienst.de/ https://www.jugendfreiwilligendienste.de/ https://www.ijfd-info.de/startseite.html https://www.bafza.de/engagement-und-aktionen/freiwilligendienste Auf diese Webseiten wird auch auf Veranstaltungen, in sozialen Medien oder in Broschüren und Flyern des BMFSFJ bzw. des BAFzA hingewiesen. Das 10jährige Jubiläum des BFD hatte das BMFSFJ 2021 zum Anlass genommen, mit einer Festveranstaltung öffentlichkeitswirksam auf den BFD aufmerksam zu machen und Anerkennung und Wertschätzung für die Freiwilligen auszudrücken. https://www.bundesfreiwilligendienst.de/servicemenue/archiv/archiv-detail-startseite/jubilaeumsfest-zu-zehn-jahre-bundesfreiwilligendienst-456 Zudem werden vom BMFSFJ derzeit einige Projekte gefördert, in deren Rahmen (gebündelte) Informationen zu den FWD über die verschiedensten Kanäle bereit gestellt und deren Attraktivität vermittelt werden: https://freiwillig-ja.de/ https://xn--fr-freiwillige-gsb.de/ https://bfd-teilhabe.de/ Über die letzten Jahre ist zudem ein Projekt gefördert worden, mit dem die Freiwilligendienste über einen „peer-to-peer“-Ansatz direkt Schülerinnen und Schülern bekannt gemacht werden: https://www.freiwilligenbotschaft.de/werde-freiwilligenbotschafterin/ In engem Austausch des BMFSFJ mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde vereinbart, dass die bundesweit über die BA tätigen Berufsberaterinnen und Berufsberater insbesondere (Vor-) Abgangsklassen auch über die Möglichkeit eines Freiwilligendienstes nach der Schulzeit informieren. Nicht zuletzt werben die vielen Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit selbst mit großem Engagement über die unterschiedlichsten Medien-Kanäle für die FWD. Die zweite Frage Ihrer Anfrage hingegen erfüllt die Kriterien eines IFG-Antrages. Dieser Teil Ihrer Anfrage wurde daher als IFG-Anfrage gewertet. Ihrem Antrag wir hiermit stattgegeben. Jugendfreiwilligendienste: * 2022 erfolgte ein umfangreicher, auch technischer Relaunch der Webseite jugendfreiwilligendienste.de, die Ausgaben hierfür betrugen insgesamt rd. 75.000 Euro. * Auf dem jährlich stattfindenden Tag der offenen Tür des BMFSFJ sind die Freiwilligendienste regelmäßig vertreten. Die Kosten, u.a. für Werbematerialien, betragen jeweils ca. 5.000 Euro * Für verschiedene Maßnahmen betrugen die Ausgaben bis 2022 insgesamt rd. 470.000 Euro. * Die Ausgaben für Jubiläumsveranstaltungen in den Jugendfreiwilligendiensten betrugen bis 2022 rd. 450.000 Euro. * Hinzu kommen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote i. H. v. ca. 5.000 Euro/Jahr. Darüber hinaus fallen für die fortlaufende Bearbeitung der o.g. einschlägigen Aufgaben und Projekte (wie z.B. Pflege der aufgeführten Webseiten, Austausch mit relevanten externen Akteuren) mittelbare Ausgaben insb. in Form von Personalausgaben an, die nicht auf den abgefragten Bereich „Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote“ heruntergerechnet werden können. Diese Ausgaben sind entsprechend in den aufgeführten Beträgen nicht enthalten. Der Bundesfreiwilligendienst fällt in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Für weitere Informationen wenden Sie sich daher bitte an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und reichen Ihren Antrag dort ein: Postanschrift: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 50964 Köln Telefon: 0221 3673-0 Telefax: 0221 3673-4661 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen