Öffentliche Toilette

Betrifft die öffentliche Toilette an der Niederneuendorferallee ecke Werderstr. in 13587 Berlin .
Wieviel Einnahmen wurden mit dieser Toilette im Jahr 2023 erzielt ?

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage ist an die falsche Senatsverwaltung geschickt worden. Ich habe sie jetzt noch mal weitergeleitet an die angegebene neue Adresse. Aber bisher keine Antwort bekommen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 0 Follower:innen
Beate Seeliger
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Betrif…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Beate Seeliger
Betreff
Öffentliche Toilette [#301038]
Datum
23. Februar 2024 20:41
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betrifft die öffentliche Toilette an der Niederneuendorferallee ecke Werderstr. in 13587 Berlin . Wieviel Einnahmen wurden mit dieser Toilette im Jahr 2023 erzielt ?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Beate Seeliger Anfragenr: 301038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301038/ Postanschrift Beate Seeliger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Beate Seeliger

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrte Frau Seeliger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuständig ist hier die Senatsverwaltung für Mobilität, …
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Öffentliche Toilette [#301038]
Datum
29. Februar 2024 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Seeliger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuständig ist hier die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: https://www.berlin.de/sen/uvk/ Mit freundlichen Grüßen