Öffentlicher Zutritt zum Kulturpalast Unterwellenborn

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf § 10 des ThürDSchG bitten wir die laut Dr. Baumann vom TLDA zuständige Untere Denkmalschutzbehörde Saalfeld, mit dem Eigentümer des Kulturpalastes Unterwellenborn zu vereinbaren, den Kulturpalast für die Öffentlichkeit zu öffnen - wie es auch bis vor einigen Jahren noch problemlos möglich war.
Da ja laut Eigentümer bzw. Unterer Denkmalbehörde nichts baufällig sei, sollte der öffentliche Zutritt (durch fachkundige Führung) ja zumutbar sein. Sollte das Gebäude wider Erwarten und mit einer ThürDSchG-konformen Begründung dennoch nicht betreten werden dürfen, so müsste zumindest der ebenfalls geschützte Park besichtigt werden dürfen. Unser Anliegen sollte auch deshalb Gehör finden, da für das Objekt öffentliche Gelder aufgewendet wurden.
Vielen Dank.

+++

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Kulturpalast Unterwellenborn e.V.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
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An Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlicher Zutritt zum Kulturpalast Unterwellenborn [#258609]
Datum
7. September 2022 12:45
An
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf § 10 des ThürDSchG bitten wir die laut Dr. Baumann vom TLDA zuständige Untere Denkmalschutzbehörde Saalfeld, mit dem Eigentümer des Kulturpalastes Unterwellenborn zu vereinbaren, den Kulturpalast für die Öffentlichkeit zu öffnen - wie es auch bis vor einigen Jahren noch problemlos möglich war. Da ja laut Eigentümer bzw. Unterer Denkmalbehörde nichts baufällig sei, sollte der öffentliche Zutritt (durch fachkundige Führung) ja zumutbar sein. Sollte das Gebäude wider Erwarten und mit einer ThürDSchG-konformen Begründung dennoch nicht betreten werden dürfen, so müsste zumindest der ebenfalls geschützte Park besichtigt werden dürfen. Unser Anliegen sollte auch deshalb Gehör finden, da für das Objekt öffentliche Gelder aufgewendet wurden. Vielen Dank. +++ Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen i.A. Kulturpalast Unterwellenborn e.V.
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258609/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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