öffentliches Ausblenden von Kommunikation mit Bürgern

1. mit welcher Begründung wurden unter diesem Tweet:
https://twitter.com/PolizeiPF/status/1673607071407697920?s=20
Aussagen von Bürgern ausgeblendet?
2. wer hat das angeordnet/ausgeführt?
3. welche Regelung gibt es dafür?
4. werden Ausblendungen nachbereitet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. mit welcher Begründung wurden u…
An Polizeipräsidium Pforzheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
öffentliches Ausblenden von Kommunikation mit Bürgern [#282655]
Datum
28. Juni 2023 09:42
An
Polizeipräsidium Pforzheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. mit welcher Begründung wurden unter diesem Tweet: https://twitter.com/PolizeiPF/status/1673607071407697920?s=20 Aussagen von Bürgern ausgeblendet? 2. wer hat das angeordnet/ausgeführt? 3. welche Regelung gibt es dafür? 4. werden Ausblendungen nachbereitet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282655/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Pforzheim
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage gemäß LIFG ist am 28.06.2023 beim Polizeipräsidium Pforzheim…
Von
Polizeipräsidium Pforzheim
Betreff
AW: öffentliches Ausblenden von Kommunikation mit Bürgern [#282655]
Datum
29. Juni 2023 09:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage gemäß LIFG ist am 28.06.2023 beim Polizeipräsidium Pforzheim eingegangen und wird beim Referat Recht und Datenschutz geprüft. Der Eingang wird Ihnen hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Pforzheim
Öffentliches Ausblenden von Kommunikation mit Bürgern [#282655] Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang…
Von
Polizeipräsidium Pforzheim
Betreff
Öffentliches Ausblenden von Kommunikation mit Bürgern [#282655]
Datum
11. Juli 2023 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden sie die Rückmeldung des PP Pforzheim. Mit freundlichen Grüßen