Öffentliches Public Viewing BVB - Mainz | Lizenzverhandlungen mit Sky

Laut Bericht der BILD vom 26.05.2023 konnte sich die Stadt Dortmund mit dem Sender Sky nicht auf ein öffentliches Public Viewing am Samstag einigen (https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/dortmund-und-der-bvb-wirte-wueten-auf-party-konzept-der-stadt-84047648.bild.html).
Wann hat die Stadtverwaltung Sky diesbezüglich das erste Mal kontaktiert und wie liefen die Verhandlungen ab?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2023
  • Frist
    28. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliches Public Viewing BVB - Mainz | Lizenzverhandlungen mit Sky [#279875]
Datum
26. Mai 2023 14:26
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Bericht der BILD vom 26.05.2023 konnte sich die Stadt Dortmund mit dem Sender Sky nicht auf ein öffentliches Public Viewing am Samstag einigen (https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/dortmund-und-der-bvb-wirte-wueten-auf-party-konzept-der-stadt-84047648.bild.html). << Antragsteller:in >> Wann hat die Stadtverwaltung Sky diesbezüglich das erste Mal kontaktiert und wie liefen die Verhandlungen ab? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279875/
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 26.05.2023 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ihre…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 26.05.2023
Datum
30. Mai 2023 06:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 30.05.2023. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Email vom 26.05.2023 [#279875] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentliches Public Viewin…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 26.05.2023 [#279875]
Datum
28. Juni 2023 10:11
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentliches Public Viewing BVB - Mainz | Lizenzverhandlungen mit Sky“ vom 26.05.2023 (#279875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Marketing + Kommunikation Sehr << Antragsteller:in >> sehr geeh…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Öffentliches Public Viewing BVB - Mainz | Lizenzverhandlungen mit Sky [#279875]
Datum
28. Juni 2023 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Marketing + Kommunikation Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Dame, in vorbezeichneter Angelegenheit kann mitgeteilt werden, dass kein Vertreter der Stadt Dortmund Verhandlungen mit Fa. Sky bzgl. eines öffentlichen Public Viewings geführt hat. Gespräche hierzu haben zwischen dem BVB und Sky stattgefunden. Seitens des BVB wurde gegenüber der Stadt Dortmund mitgeteilt, dass ein öffentliches Public Viewing nicht möglich sei, da ein Fernsehsignal hierzu seitens Sky nicht zur Verfügung steht. Mit freundlichen Grüßen