Öffentliches WLAN

im Rahmen meiner Bürgerrechte und meines Interesses an der digitalen Infrastruktur und Konnektivität bitte ich um umfassende Auskunft über die öffentlich zugänglichen WLAN-Punkte in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Ich interessiere mich für detaillierte Informationen über die Standorte, Nutzung, technischen Aspekte sowie Statistiken zu Nutzern und Datenverbrauch der WLAN-Punkte. Sind Pläne zur Erweiterung des kostenlosen öffentlichen WLANs vorhanden? Wenn ja, könnten Sie Informationen über geplante Standorte und voraussichtliche Startdaten zur Verfügung stellen? Welche Art von Daten erhebt der Betreiber des WLANs, wie werden diese Daten geschützt und verwendet, und wer ist letztendlich für deren Betrieb verantwortlich?

Zudem möchte ich erfahren, ob in den WLAN-Systemen Ihres Zuständigkeitsbereichs bestimmte Sicherheitsfunktionen, wie z.B. eine Rogue Access Point Containment-Funktion, implementiert sind, die andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören könnten. Falls solche Funktionen vorhanden sind, warum wurden diese speziellen Einstellungen gewählt und welche genauen Konfigurationen liegen vor? Wenn nicht, was sind die Gründe für diese Entscheidung?

Welche potenziellen Herausforderungen oder Hürden sieht Ihre Verwaltung bei der Einrichtung und dem Betrieb von kostenlosen öffentlichen WLAN-Hotspots? Diese könnten technische, rechtliche, finanzielle oder andere Aspekte beinhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    9. Dezember 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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Betreff
Öffentliches WLAN [#289437]
Datum
3. Oktober 2023 05:15
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen meiner Bürgerrechte und meines Interesses an der digitalen Infrastruktur und Konnektivität bitte ich um umfassende Auskunft über die öffentlich zugänglichen WLAN-Punkte in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Ich interessiere mich für detaillierte Informationen über die Standorte, Nutzung, technischen Aspekte sowie Statistiken zu Nutzern und Datenverbrauch der WLAN-Punkte. Sind Pläne zur Erweiterung des kostenlosen öffentlichen WLANs vorhanden? Wenn ja, könnten Sie Informationen über geplante Standorte und voraussichtliche Startdaten zur Verfügung stellen? Welche Art von Daten erhebt der Betreiber des WLANs, wie werden diese Daten geschützt und verwendet, und wer ist letztendlich für deren Betrieb verantwortlich? Zudem möchte ich erfahren, ob in den WLAN-Systemen Ihres Zuständigkeitsbereichs bestimmte Sicherheitsfunktionen, wie z.B. eine Rogue Access Point Containment-Funktion, implementiert sind, die andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören könnten. Falls solche Funktionen vorhanden sind, warum wurden diese speziellen Einstellungen gewählt und welche genauen Konfigurationen liegen vor? Wenn nicht, was sind die Gründe für diese Entscheidung? Welche potenziellen Herausforderungen oder Hürden sieht Ihre Verwaltung bei der Einrichtung und dem Betrieb von kostenlosen öffentlichen WLAN-Hotspots? Diese könnten technische, rechtliche, finanzielle oder andere Aspekte beinhalten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289437/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentliches WLAN“ vom 03.10.2023 (#289437) wurde von Ihnen nicht …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Öffentliches WLAN [#289437]
Datum
20. November 2023 22:28
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentliches WLAN“ vom 03.10.2023 (#289437) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 20…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Öffentliches WLAN [#289437]
Datum
21. November 2023 14:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 20.11.2023. Die von Ihnen erwähnte erste IFG Anfrage vom 03.10.2023 ist leider nicht bei uns eingegangen. Daher bitte ich zu entschuldigen, dass Sie bislang keine Antwort erhalten haben. Ich habe Ihre Anfrage nun aber an die zuständige Stelle mit der Bitte um Prüfung und Beantwortung weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] -------------------------------------------------------------------------- Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit Olpe 1 44135 Dortmund Telefon: (0231) 50-1 00 [geschwärzt] [geschwärzt] (See attached file: Informationspflicht BABC gem Art 13 DSGVO.pdf)
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Dortmunder Systemhaus Guten Tag [geschwärzt], Ihre Antrag auf Informationsz…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: „Öffentliches WLAN [#289437]“
Datum
1. Dezember 2023 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Dortmunder Systemhaus Guten Tag [geschwärzt], Ihre Antrag auf Informationszugang gem. Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 20.11.2023 beantworte ich wie folgt: Sind Pläne zur Erweiterung des kostenlosen öffentlichen WLANs vorhanden? Wenn ja, könnten Sie Informationen über geplante Standorte und voraussichtliche Startdaten zur Verfügung stellen? Der Ausbau der öffentlichen und kostenlos nutzbaren drahtlosen Internetzugänge ist ein fortlaufender Prozess, wird stetig vorangetrieben und ist ein Bestandteil des verwaltungsweiten WLAN-Ausbaus innerhalb der Gebäude der Stadtverwaltung Dortmund. Das Ziel besteht darin, alle eigenen und angemieteten Gebäude langfristig mit Zugangspunkten auszustatten, so dass Mitarbeitende sowie Bürger*innen und Besucher*innen drahtlos auf das Internet zugreifen können. Die Versorgung der Gebäudeaußenbereiche (z.B. im Innenstadtbereich) liegt aktuell nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Dortmund. Voraussichtliche "Startdaten" zu den einzelnen Maßnahmen können wir Ihnen deshalb leider nicht mitteilen. Welche Art von Daten erhebt der Betreiber des WLANs, wie werden diese Daten geschützt und verwendet, und wer ist letztendlich für deren Betrieb verantwortlich? Der öffentliche WLAN-Zugang wird in Kooperation mit dem Förderverein Freie Netzwerke e. V. in Form des Freifunks bereitgestellt. Die Stadtverwaltung Dortmund stellt lediglich die Netzwerkinfrastruktur inkl. der Access Points bereit, worüber das Freifunk-Netzwerk zur Verfügung gestellt wird. Zum Erhalt von Informationen zur Verarbeitung und zum Schutz jeglicher Daten verweise ich daher auf die Datenschutzbestimmungen des Fördervereins Freie Netzwerke e. V.:https://freifunk.net/datenschutz/ Zudem möchte ich erfahren, ob in den WLAN-Systemen Ihres Zuständigkeitsbereichs bestimmte Sicherheitsfunktionen, wie z.B. eine Rogue Access Point Containment-Funktion, implementiert sind, die andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören könnten. Falls solche Funktionen vorhanden sind, warum wurden diese speziellen Einstellungen gewählt und welche genauen Konfigurationen liegen vor? Wenn nicht, was sind die Gründe für diese Entscheidung? Die Stadtverwaltung Dortmund ist dazu angehalten, mithilfe von Sicherheitsfunktionen auf den Systemen, den Zugang zu sämtlichen eigenen Drahtlosnetzwerken innerhalb der städtischen Gebäude bestmöglich vor Umwelteinflüssen und unbefugten Zugriffen zu schützen. Rechtlich bedenkliche Funktionen, wie die von Ihnen genannte Rogue Access Point Containment-Funktion, werden hierbei standardmäßig jedoch nicht eingesetzt. Es erfolgt eine permanente Überwachung der Systeme und ggf. Erkennung von potenziellen Anomalien. Sofern sicherheitsrelevante Ereignisse auftreten, wird mit entsprechenden Maßnahmen reagiert. Welche potenziellen Herausforderungen oder Hürden sieht Ihre Verwaltung bei der Einrichtung und dem Betrieb von kostenlosen öffentlichen WLAN-Hotspots? Diese könnten technische, rechtliche, finanzielle oder andere Aspekte beinhalten. Derzeit werden keine potenziellen Herausforderungen oder Hürden bzgl. der Ausstattung innerhalb der städtischen Liegenschaften gesehen. Außerhalb dieser Liegenschaften, z.B. auf Freiflächen liegt die Zuständigkeit zum Ausbau von freien WLAN-Zugängen nicht in der Verantwortung der Stadtverwaltung Dortmund, sondern primär bei externen Partnern, allen voran der DOKOM21 mit ihrem Projekt City-WLAN. Die Auskunft erfolgt kostenfrei. Einer Veröffentlichung personenbezogener Daten, hierzu gehören auch die Kontaktdaten aus dieser E-Mail, stimme ich nicht zu. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift der/des Urkundsbeamten/in der Geschäftsstelle zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803 / FN-A 310-4-19). Der in § 55d VwGO genannte Personenkreis muss Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde deren/dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de. Auf ihr Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen (§§ 5 Abs. 2 S. 4, 13 Abs. 2 IFG NRW) weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Dortmunder Systemhaus [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] http://www.dortmund.de INNOVATION NEXT DOOR: Dortmund ist Europäische Innovationshauptstadt - iCapital 2021. https://www.innovation-next-door.de Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Dortmund ein wichtiges Anliegen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.dortmund.de/datenschutz. Unverschlüsselte E-Mails können auf allen Internetstrecken unbefugt mitgelesen/verändert werden. Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15g Holz, 260ml Wasser, 0,05kWh Strom und 5g CO2.

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Guten Tag, ich danke Ihnen sehr für die Zeitnahe Beantwortung meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen << An…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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AW: Antwort: „Öffentliches WLAN [#289437]“ [#289437]
Datum
2. Dezember 2023 08:55
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich danke Ihnen sehr für die Zeitnahe Beantwortung meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289437/