Öffnungszeiten für öffentliche Nutzung im Stadtbad Tiergarten

die Berliner Bäder-Betriebe äußern über das jüngst wieder eröffnete Stadtbad Tiergarten u.a.: „Die zentrale Lage ist ein großes Plus für diesen Standort. In Laufweite zum Hauptbahnhof ist es optimal an den Nahverkehr angebunden. Rund um das Bad sind in den letzten Jahren neue Wohnquartiere entstanden“.

Wie erklärt der Senat vor diesem Hintergrund, dass sich die Öffnungszeiten des Bades nach seiner Wiedereröffnung für die öffentliche Nutzung gegenüber früher weiter verschlechtert haben?

Wie erklärt der Senat, dass insbesondere an den Wochenenden das Bad für die öffentliche Nutzung nur von 9-16.30 h und sogar in diesen Zeiten nur mit weiteren Einschränkungen zur Verfügung steht?

Welche Gründe kann der Senat benennen, um dieses zentrale Bad an Wochenenden nicht in der Zeit von 6 bis 22 Uhr für die öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen?

Wie bewertet der Senat die Begründung der Berliner Bäder-Betriebe, „Unsere Mitarbeiter wollen auch ein Wochenende haben“? ist geplant, solche Rücksichten auch auf andere städtische Betriebe wie Feuerwehren uvm. anzuwenden? Wenn nein, wie erklärt der Senat eine besondere Rücksichtnahme auf die Angestellten der Bäderbetriebe im Unterschied zu anderen Berliner Anstalten öffentlichen Rechts?

Nach Auskunft der Berliner Bäder-Betriebe sind 2024 mehr Bäder denn je wegen Sanierung geschlossen sind. Wie erklärt der Senat, dass dennoch - ebenfalls nach Auskunft der Berliner Bäder-Betriebe - nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, um die noch vorhandenen Bäder für die öffentliche Nutzung im o.g. Zeitraum zu öffnen?

Wie überprüft der Senat, dass die vorhandenen Personalkapazitäten der Berliner Bäder-Betrieber (insbesondere Bademeister) über die gesamten derzeit betreibbaren Bäder der Bäder-Betriebe gleichmäßig verteilt werden?

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  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Be…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
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Betreff
Öffnungszeiten für öffentliche Nutzung im Stadtbad Tiergarten [#304057]
Datum
24. März 2024 21:37
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Berliner Bäder-Betriebe äußern über das jüngst wieder eröffnete Stadtbad Tiergarten u.a.: „Die zentrale Lage ist ein großes Plus für diesen Standort. In Laufweite zum Hauptbahnhof ist es optimal an den Nahverkehr angebunden. Rund um das Bad sind in den letzten Jahren neue Wohnquartiere entstanden“. Wie erklärt der Senat vor diesem Hintergrund, dass sich die Öffnungszeiten des Bades nach seiner Wiedereröffnung für die öffentliche Nutzung gegenüber früher weiter verschlechtert haben? Wie erklärt der Senat, dass insbesondere an den Wochenenden das Bad für die öffentliche Nutzung nur von 9-16.30 h und sogar in diesen Zeiten nur mit weiteren Einschränkungen zur Verfügung steht? Welche Gründe kann der Senat benennen, um dieses zentrale Bad an Wochenenden nicht in der Zeit von 6 bis 22 Uhr für die öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen? Wie bewertet der Senat die Begründung der Berliner Bäder-Betriebe, „Unsere Mitarbeiter wollen auch ein Wochenende haben“? ist geplant, solche Rücksichten auch auf andere städtische Betriebe wie Feuerwehren uvm. anzuwenden? Wenn nein, wie erklärt der Senat eine besondere Rücksichtnahme auf die Angestellten der Bäderbetriebe im Unterschied zu anderen Berliner Anstalten öffentlichen Rechts? Nach Auskunft der Berliner Bäder-Betriebe sind 2024 mehr Bäder denn je wegen Sanierung geschlossen sind. Wie erklärt der Senat, dass dennoch - ebenfalls nach Auskunft der Berliner Bäder-Betriebe - nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, um die noch vorhandenen Bäder für die öffentliche Nutzung im o.g. Zeitraum zu öffnen? Wie überprüft der Senat, dass die vorhandenen Personalkapazitäten der Berliner Bäder-Betrieber (insbesondere Bademeister) über die gesamten derzeit betreibbaren Bäder der Bäder-Betriebe gleichmäßig verteilt werden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304057/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
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Datum
24. März 2024 21:37
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