Ökostrombezug der Berliner Verwaltung

- die letzte Ausschreibung hinsichtlich der Beschaffung von Grünstrom für die Berliner Behörden
- Informationen rund um die Herkunft des Ökostroms des Unternehmens, das die Ausschreibung gewonnen hat (Herkunftsland der Herkunftsnachweise, Stromerzeugungstechnologie)
- den Namen des Lieferanten für das Land Berlin

Hintergrund meiner Anfrage: Laut Ihrer Antwort auf eine IFG-Anfrage im Jahr 2023 (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/gehen-sie-als-staatliche-institutionen-vorbildlich-voran-und-beziehen-okostrom/#nachricht-513302) "das Kriterium Ökostrom ist seit über 15 Jahren Bestandteil der Ausschreibungen für die Stromversorgung der Berliner Behörden."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die …
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ökostrombezug der Berliner Verwaltung [#299521]
Datum
7. Februar 2024 18:26
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die letzte Ausschreibung hinsichtlich der Beschaffung von Grünstrom für die Berliner Behörden - Informationen rund um die Herkunft des Ökostroms des Unternehmens, das die Ausschreibung gewonnen hat (Herkunftsland der Herkunftsnachweise, Stromerzeugungstechnologie) - den Namen des Lieferanten für das Land Berlin Hintergrund meiner Anfrage: Laut Ihrer Antwort auf eine IFG-Anfrage im Jahr 2023 (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/gehen-sie-als-staatliche-institutionen-vorbildlich-voran-und-beziehen-okostrom/#nachricht-513302) "das Kriterium Ökostrom ist seit über 15 Jahren Bestandteil der Ausschreibungen für die Stromversorgung der Berliner Behörden."
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299521/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr << Antragsteller:in >> vorab bitte ich Sie um Entschuldigung für die verspätete Antwort auf Ihre…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Antw: Wtrlt: Ökostrombezug der Berliner Verwaltung [#299521]
Datum
19. Februar 2024 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vorab bitte ich Sie um Entschuldigung für die verspätete Antwort auf Ihre u. s. Mailanfrage: "Ökostrombezug der Berliner Verwaltung [#299521]", deren Eingang ich hiermit bestätigen möchte. Ihre Anfrage wird bearbeitet und Sie werden zeitnah eine entsprechende Antwort von mir erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie im Vorfeld darüber in Kenntnis setzen, dass für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Gebühren anfallen werden. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand belaufen sich vorbehaltlich zwischen 150,00-250,00 €. Bitte teilen Sie mir bis zum spätestens 22.2.24 mit, ob Sie aufgrund der zu erwartenden anfallenden Kosten an Ihrer Anfrage festhalten möchten. Mit freundlichem Gruß
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr << Antragsteller:in >> vorab bitte ich Sie um Entschuldigung für die verspätete Reaktion auf Ihr…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Antw: Wtrlt: Ökostrombezug der Berliner Verwaltung [#299521]
Datum
19. Februar 2024 17:18
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vorab bitte ich Sie um Entschuldigung für die verspätete Reaktion auf Ihre u. s. Mailanfrage: "Ökostrombezug der Berliner Verwaltung [#299521]", deren Eingang ich hiermit bestätigen möchte. Ihre Anfrage wird bearbeitet und Sie werden zeitnah eine entsprechende Antwort von mir erhalten. Im Vorfeld möchte ich Sie darüber informieren, dass für die Bearbeitung ein gewisser Verwaltungsaufwand entsteht, für den Gebühren anfallen werden. Die Höhe dieser Gebühren belaufen sich vorbehaltlich zwischen 5,00-250,00 €, welche Ihnen in mit der Beantwortung Ihrer Anfrage in Rechnung gestellt werden (hierzu s. § 16 IFG). Bitte teilen Sie mir in diesem Zusammenhang bis zum spätestens 22.2.24 mit, ob Sie aufgrund der zu erwartenden anfallenden Gebühren an Ihrer Anfrage festhalten möchten. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Abend << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für das interessante Telefonat heute Nachmittag. N…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Ökostrombezug der Berliner Verwaltung [#299521]
Datum
11. März 2024 21:31
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Abend << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für das interessante Telefonat heute Nachmittag. Nachdem Sie meine Fragen heute Nachmittag alle beantwortet haben, ist mein Anliegen hiermit erledigt. Ich möchte meine Anfrage hiermit zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299521/