Ofenführerschein bzw. Ofenakademie

Laut mir vorliegenden Informationen haben Sie eine Anzahl an Gutscheinen für einen sogenannten "Ofenführerschein" Bürger:innen zur Verfügung gestellt. Dieser kann durch Besuch der Webseite ofenakadmie.de erlangt werden, betrieben durch das Unternehmen Smart Forward Minds GmbH, Halle/Westfalen.
Bitte übersenden Sie mir alle diesbezüglich vorliegenden Informationen, insbesondere hierdurch entstandene Kosten und Schriftverkehr mit dem vorstehend genannten Unternehmen bzw. anderen Beteiligten in dieser Sache.

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  • Datum
    9. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
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Christian Deuerlein
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut mir vorliegenden Informatione…
An Stadt Rottenburg am Neckar Details
Von
Christian Deuerlein
Betreff
Ofenführerschein bzw. Ofenakademie [#299648]
Datum
9. Februar 2024 07:28
An
Stadt Rottenburg am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut mir vorliegenden Informationen haben Sie eine Anzahl an Gutscheinen für einen sogenannten "Ofenführerschein" Bürger:innen zur Verfügung gestellt. Dieser kann durch Besuch der Webseite ofenakadmie.de erlangt werden, betrieben durch das Unternehmen Smart Forward Minds GmbH, Halle/Westfalen. Bitte übersenden Sie mir alle diesbezüglich vorliegenden Informationen, insbesondere hierdurch entstandene Kosten und Schriftverkehr mit dem vorstehend genannten Unternehmen bzw. anderen Beteiligten in dieser Sache.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Deuerlein Anfragenr: 299648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299648/ Postanschrift Christian Deuerlein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Deuerlein

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