Ofenführerschein/Ofenakademie

Laut mir vorliegenden Informationen haben Sie eine Anzahl an Gutscheinen für einen sogenannten "Ofenführerschein" Bürger:innen zur Verfügung gestellt. Dieser kann durch Besuch der Webseite ofenakadmie.de erlangt werden, betrieben durch das Unternehmen Smart Forward Minds GmbH, Halle/Westfalen.
Bitte übersenden Sie mir alle diesbezüglich vorliegenden Informationen, insbesondere hierdurch entstandene Kosten und Schriftverkehr mit dem vorstehend genannten Unternehmen bzw. anderen Beteiligten in dieser Sache.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
  • 0 Follower:innen
Christian Deuerlein
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut mir vorliegenden Informatione…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
Christian Deuerlein
Betreff
Ofenführerschein/Ofenakademie [#299600]
Datum
8. Februar 2024 16:22
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut mir vorliegenden Informationen haben Sie eine Anzahl an Gutscheinen für einen sogenannten "Ofenführerschein" Bürger:innen zur Verfügung gestellt. Dieser kann durch Besuch der Webseite ofenakadmie.de erlangt werden, betrieben durch das Unternehmen Smart Forward Minds GmbH, Halle/Westfalen. Bitte übersenden Sie mir alle diesbezüglich vorliegenden Informationen, insbesondere hierdurch entstandene Kosten und Schriftverkehr mit dem vorstehend genannten Unternehmen bzw. anderen Beteiligten in dieser Sache.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Deuerlein Anfragenr: 299600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299600/ Postanschrift Christian Deuerlein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Deuerlein
Landratsamt Ludwigsburg
Sehr geehrter Herr Deuerlein, für Ihre E-Mail vom 08.02.2024 danken wir Ihnen. Wir haben Ihr Anliegen an unseren…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
WG: Ofenführerschein/Ofenakademie [#299600]
Datum
9. Februar 2024 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Deuerlein, für Ihre E-Mail vom 08.02.2024 danken wir Ihnen. Wir haben Ihr Anliegen an unseren Fachbereich Klimaschutz im Landratsamt Ludwigsburg weitergeleitet, der in Sachen Ofenführerschein zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Ludwigsburg
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG, Anfragenr: 299600 Sehr geehrter Herr Deuerlein, mit dem vorbenannten Antrag begehr…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG, Anfragenr: 299600
Datum
26. Februar 2024 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Deuerlein, mit dem vorbenannten Antrag begehren Sie Auskunft zu Gutscheinen für den "Ofenführerschein", die Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wurden; insbesondere zu hierdurch entstandenen Kosten und in diesem Zusammenhang geführtem Schriftverkehr mit der Firma Smart Forward Minds GmbH. Die begehrten Auskünfte können wir Ihnen leider nur teilweise erteilen. Die gewünschten Informationen zur Ofenakademie finden Sie auf der offiziellen Internetseite (https://www.ofenakademie.de/landkreis-ludwigsburg/). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises (https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/umwelt-technik-klimaschutz/klimaschutz/aktuelles/). Im Übrigen lehnen wir Ihren Antrag ab. Begründung: Der Antrag auf Informationszugang ist gemäß § 6 S. 2 LIFG abzulehnen. Das LIFG enthält in § 6 einen absoluten Ausschlusstatbestand des Informationszugangsrechts für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind unter anderem alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Interesse Landkreises Ludwigsburg oder Dritter, wie der Firma Smart Forward Minds GmbH, stehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Soweit Sie durch diesen Bescheid beschwert sind, können Sie innerhalt eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart mit Sitz in Stuttgart erheben. Neben der Beschreitung des förmlichen Rechtsweges haben Sie auch das Recht gemäß § 12 Abs. 2 LIFG die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen