Off-Label Medikamente bei Long Covid, Post-Vac, Me/CFS

Die geplante Liste mit Off-Label-Medikamenten soll meines Wissens nach ausschließlich für Menschen mit Long Covid nach nachgewiesener und dokumentierter Covid-Infektion sein. Ist dies korrekt? Warum werden Menschen, die an ME/CFS, Post-Vac oder Long Covid ohne Nachweis einer Infektion leiden, diskriminiert und weiterhin von der Versorgung ausgeschlossen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die geplante Liste mit Off-Label-Medi…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Off-Label Medikamente bei Long Covid, Post-Vac, Me/CFS [#300745]
Datum
21. Februar 2024 14:17
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die geplante Liste mit Off-Label-Medikamenten soll meines Wissens nach ausschließlich für Menschen mit Long Covid nach nachgewiesener und dokumentierter Covid-Infektion sein. Ist dies korrekt? Warum werden Menschen, die an ME/CFS, Post-Vac oder Long Covid ohne Nachweis einer Infektion leiden, diskriminiert und weiterhin von der Versorgung ausgeschlossen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300745/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2024#0022-IFG, Frau << Antragsteller:in >>, Off-Label Medikamente bei Long Covid, Post-Vac, Me/CFS #0003 IFG-Bescheid
Datum
6. März 2024 14:15
Status
Warte auf Antwort
212,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen den oben aufgeführten Bescheid ein. Sie beziehen nur Patienten mit…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2024#0022-IFG, Frau << Antragsteller:in >>, Off-Label Medikamente bei Long Covid, Post-Vac, Me/CFS #0003 IFG-Bescheid [#300745]
Datum
6. März 2024 14:49
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen den oben aufgeführten Bescheid ein. Sie beziehen nur Patienten mit Long Covid Erkrankung und Me/CFS nach Long Covid ein. Die vielen Tausend Patienten mit Me/CFS nach anderer Virusinfektion oder auf Grund anderer Ursache wie z.B Covid-Impfung werden weiterhin von der Versorgung ausgeschlossen und entgegen anderer Ankündigung des Bundesgesunyheitsministers weiter diskriminiert, vernachlässigt (z.T. bis zu tödlicher Vernachlässigung), bewusst geschädigt und von jeglicher medizinischer Versorgung ausgeschlossen. Dabei war es diese Patientengruppe, die schon vor der Pandemie auf eigenes Risiko und eigene Kosten die Medikamente ausprobiert hat, die nun von der Charité Berlin empfohlen werden. Das von Ihnen festgelegte Vorgehen kann man auch bildlich darstellen. Jeder Lungenkrebspatient, der auf Grund von beruflichen Schadstoffen Krebs entwickelt hat, bekommt eine Therapie. Raucher mit Lungenkrebs würden sie nach ihrem Vorgehen nicht mit einer Therapie versorgen. So würde kein Mediziner Krebspatienten unterteilen. Aber sie unterteilen so Me/CFS-Patienten. Ich fordere die Einbeziehung ALLER an Me/CFS erkrankten in die Liste, unabhängig von der Ursache. Verurteilen Sie keine Menschen zum Tode. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300745/

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Widersprüche 2024#0004-Frau << Antragsteller:in >>, Widerspruch#0002 Antwortschrei…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Widersprüche 2024#0004-Frau << Antragsteller:in >>, Widerspruch#0002 Antwortschreiben
Datum
8. März 2024 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen