Off Label Use ME/CFS vs. Long Covid

Bezugnehmend auf die Anfrage #299092, habe ich folgende Nachfragen:
- Ist es richtig, dass ME/CFS-Erkrankte, die einen SARS-CoV-2-Auslöser haben, Zugang zu Off Label Medikamenten erhalten, andere an ME/CFS Erkrankte hingegen nicht? Wie begründet sich diese Unterscheidung?
- Aus welchem Grund erhalten Patient*innen, deren Auslöser die Covid-19 Impfung war, keinen Zugang?

Warte auf Antwort

  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    30. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf die Anfrage #299092,…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Off Label Use ME/CFS vs. Long Covid [#301003]
Datum
23. Februar 2024 15:31
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die Anfrage #299092, habe ich folgende Nachfragen: - Ist es richtig, dass ME/CFS-Erkrankte, die einen SARS-CoV-2-Auslöser haben, Zugang zu Off Label Medikamenten erhalten, andere an ME/CFS Erkrankte hingegen nicht? Wie begründet sich diese Unterscheidung? - Aus welchem Grund erhalten Patient*innen, deren Auslöser die Covid-19 Impfung war, keinen Zugang?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301003/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2024#0027-IFG, Frau << Antragsteller:in >>, Off Label Use ME/CFS vs. Long Covid#0003 IFG-Bescheid
Datum
6. März 2024 14:15
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
674,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Anfrage. Der Teilnehmendenliste der Exp…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2024#0027-IFG, Frau << Antragsteller:in >>, Off Label Use ME/CFS vs. Long Covid#0003 IFG-Bescheid [#301003]
Datum
26. März 2024 12:41
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Anfrage. Der Teilnehmendenliste der Expertengruppe des Runden Tisches LONG COVID konnte ich entnehmen, dass auch Prof. Dr. med. Carmen Scheibenbogen, Expertin für ME/CFS, anwesend war. Daher gehe ich davon aus, dass der Expertengruppe bewusst gewesen ist, dass die Off Label Medikamente nicht nur für ME/CFS Betroffene mit bestätigtem Sars-COV-2 Auslöser wirksam sein können, sondern auch für ME/CFS Patient*innen mit anderen Auslösern. Daher erbitte ich noch Auskunft zu folgenden Aspekten: 1. Warum und auf welcher Basis hat sich die Expertenrunde dazu entschieden, die Medikamente für eine Patient*innengruppe zugänglich zu machen, für die andere aber nicht? 2. Gibt es ein für die Öffentlichkeit zugängliches Sitzungsprotokoll, z.B. der Beschlüsse des Runden Tisches, was diesen Entscheidungsprozess nachvollziehbar macht und kann ich es erhalten? 3. Sie haben darauf verwiesen, dass die Arbeit der Expertengruppe ein dynamischer Prozess sei. Welche Informationen glaubt man noch zu erlangen, die einen Aufschub des Zugangs zu der Off Label Medikamentenliste für ME/CFS, PostVac und Betroffene ohne bestätigten PCR Test rechtfertigen? Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie auf diese Fragen konkret eingehen könnten. Sollten diese Informationen bereits in den von Ihnen verlinkten Ressourcen enthalten sein, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die relevanten Abschnitte direkt in Ihre Antwort einfügen könnten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301003/