Offene Widersprüche bei den Finanzämtern (Letztich wird eine zeitnahe Klärung verweigert); versteckt zurückgezogene Widersprüche
In einem konkret vorliegenden Fall hatte das Finanzamt Biberach Einsprüche eines Vaters wegen Kindeskontakt und Sorgerecht beginnend aus den Jahren 2006 bis 2014 vorliegen. Diese wurden nie abgearbeitet sondern es wurde immer behauptet dass es eine offene Klärung beim Bundesfinanzhof gäbe.
Aus wenig erklärbaren Gründen wurde zwischen dem Mitarbeiter des Finanzamtes und dem Steuerberater ca in 2020 beschlossen die Widersprüche für die Jahre 2006 und 2007 zurückzuziehen. Der Steuerpflichtige, welcher jährlich alle diese Widersprüche bis 2014 eingereicht hatte wurde vom Steuerberater nicht aktiv informiert.
Letztlich wurde er verdeckt im Kleingedruckten eines geänderten Steuerbescheides darüber informiert dass diese Einsprüche zurückgezogen worden wären.
Hätte der Steuerzahler das mitbekommen dann hätte er hier sehr sicher widersprochen.
Sodann gab es keinen Unterschied zu den Widersprüchen aus den Jahren 2008-2014. Es ist zu vermuten dass hier ein Deal gelaufen ist um diese alten Widersprüche zu entsorgen.
Es handelt sich um Aufwendungen innerhalb der EU (EU Gesetz EU-Recht 2201/2003 EC). Faktisch wurden dem Vater über Jahrzehnte Geldmittel vorenthalten um für den Kontakt zu seinem Kind zu kämpfen.
Fragen:
1. Bitte benennen sie mir die insgesamt für Baden Württemberg vorliegenden offenen Widersprüche rückblickend für alle Jahre (mindestens zurück bis 1999). Und die zugehörige Summe an Widersprochenen Steuergeldern (welche das Finanzamt faktisch eingezogen hat die aber ungeklärt sind).
2. Gibt es Fälle in Baden Württemberg wo den Steuerzahlern über viele Jahre eine rechtliche Klärung vorenthalten wird?
Im konkreten Fall hätte das Finanzamt spätestens nach 1-2 Jahren (spätestens 2010) eine Klage vor dem Finanzgericht und ggf. eine Vorlage nach Art 267 beim EU-GH (CJEU Luxemburg) zulassen müssen. Der Streitwert wäre - da sich keine Jahre aufkummuliert haben - bedeutend geringer.
Bitte benennen sie Fälle im Detail wo dem Steuerzahler mit der Begründung, die Gerichte hätte einen anderen vergleichbaren Fall, eine Klärung vorenthalten wird. Bitte konkret alle Einzelfälle benennen wo auf die Klärung von Fällen beim BFH etc verwiesen wird. D.h. alle Gerichtsfälle die auch für andere Widersprüche verantwortlich sind.
3. Vorlagefragen von den BaWue Finanzgerichten an den EU-GH
3.1. Bitte benennen sie alle Fälle ab 1999 wo die Finanzgerichte BaWue eine Vorlage beim EU-GH Luxemburg nach Artikel 267 verweigert haben.
3.2. Bitte nennen sie auch alle Fälle wo die Finanzgerichte Fälle an den Europäischen Gerichtshof (EU-GH) Luxemburg als Vorlagefrage verweisen haben.
Der Antrag wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Information nicht vorhanden
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Datum31. Juli 2023
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2. September 2023
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