Offener Brief an Dr. Peter Kurz bzgl. "Verkehrsversuch"

Anfrage an: Stadt Mannheim

Den offenen Brief bzgl. des "Verkehrsversuch" in der Mannheimer Innenstadt, welcher im April 2022 an Dr. Peter Kurz übergeben wurde. (Vgl. z.B. https://www.rnf.de/mediathek/video/mannheim-103-gewerbetreibende-fordern-ende-des-verkehrsversuchs/)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    15,80 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den offenen Br…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offener Brief an Dr. Peter Kurz bzgl. "Verkehrsversuch" [#251683]
Datum
18. Juni 2022 14:19
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den offenen Brief bzgl. des "Verkehrsversuch" in der Mannheimer Innenstadt, welcher im April 2022 an Dr. Peter Kurz übergeben wurde. (Vgl. z.B. https://www.rnf.de/mediathek/video/mannheim-103-gewerbetreibende-fordern-ende-des-verkehrsversuchs/)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251683/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 18. Juni 2022. Ihre Anfrage ist al…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Offener Brief an Dr. Peter Kurz bzgl. "Verkehrsversuch" [#251683]
Datum
27. Juni 2022 13:45
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 18. Juni 2022. Ihre Anfrage ist als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu werten. Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG; 2. den Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG; 3. den Schutz von geistigem Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG; 4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Abs. 3 LIFG. Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem LIFG gewährt wird, ist gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) eine Gebühr zu erheben. Für die von Ihnen begehrte Auskunft wird ein Verwaltungsaufwand von einmalig angefangenen 15 Minuten prognostiziert, die bei einer Gebührenmessung nach der Verwaltungsgebührensatzung zugrunde zu legen ist. Eine zu erhebende Gebühr beträgt hiernach höchstens € 15,80. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Antrag unter diesen Voraussetzungen weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Gebühren in Höhe von höchstens 15,80 Euro bin ich einverstanden. Bitte bea…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Offener Brief an Dr. Peter Kurz bzgl. "Verkehrsversuch" [#251683]
Datum
27. Juni 2022 14:05
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Gebühren in Höhe von höchstens 15,80 Euro bin ich einverstanden. Bitte bearbeiten Sie den Antrag wieter. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251683/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Mannheim
Sehr << Antragsteller:in >> anbei der offene Brief. Viele Grüße
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Offener Brief an Dr. Peter Kurz bzgl. "Verkehrsversuch" [#251683]
Datum
27. Juni 2022 16:44
Status
Anfrage abgeschlossen
83,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei der offene Brief. Viele Grüße