Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass kommunale Unternehmen gesetzlich zu einer Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind. Wie hoch sind die Zahlungen – also die variablen Vergütungen und die Gehälter – an die leitenden Angestellten und die Geschäftsführung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 gewesen?

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  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
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Michael Voregger
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Stadtwerke Gelsenkirchen Details
Von
Michael Voregger
Betreff
Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten [#269132]
Datum
31. Januar 2023 11:45
An
Stadtwerke Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass kommunale Unternehmen gesetzlich zu einer Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind. Wie hoch sind die Zahlungen – also die variablen Vergütungen und die Gehälter – an die leitenden Angestellten und die Geschäftsführung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 gewesen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Voregger Anfragenr: 269132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269132/ Postanschrift Michael Voregger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Voregger
Stadtwerke Gelsenkirchen
Hallo Herr Voregger, bezüglich Ihrer Anfrage verweisen wir gerne auf die Antwort von [geschwärzt] vom 23. Januar …
Von
Stadtwerke Gelsenkirchen
Betreff
AW: Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten [#269132]
Datum
8. Februar 2023 17:46
Status
Warte auf Antwort
Hallo Herr Voregger, bezüglich Ihrer Anfrage verweisen wir gerne auf die Antwort von [geschwärzt] vom 23. Januar 2023, diese habe ich Ihnen noch einmal angefügt. Ergänzend können wir Ihnen folgende Informationen zu diesem Thema geben: - Geschäftsjahre 2019 und 2020: Zu diesem Zeitpunkt war Ulrich Köllmann Geschäftsführer der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH. Herr Köllmann war dienstvertraglich bereits berufen, bevor die Veröffentlichungspflicht eingeführt wurde. Daher erfolgt für diese Jahre keine Veröffentlichung. - Geschäftsjahr 2021: Im Anschluss an Herrn Köllmann wurde Harald Förster als Geschäftsführer berufen. Dieser erhielt für seine Tätigkeit vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021 eine fixe Vergütung von 3.000 € monatlich. Ergänzend zu der monatlichen Fixvergütung erfolgte in 2021 eine zeitanteilige Vergütung (Weihnachtsgeld) in Höhe von 2.250 € brutto. Demnach erhielt Herr Förster 2021 ein Jahresgehalt in Höhe von 29.250 € brutto von der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH. - Des Weiteren zahlt die Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH im Rahmen einer bestehenden Anwartschaftsvereinbarung (zwischen Herrn Förster und der ggw) einen jährlichen Betrag von 60.000 € (zzgl. MwSt.) an die ggw Gelsenkirchen. Für 2021 erfolgte diese Zahlung anteilig für Herrn Försters Tätigkeit ab April als Geschäftsführer bei der SG-Gruppe und entsprach somit 45.000 € (zzgl. MwSt.). Wir hoffen, Ihnen hiermit eine zufriedenstellende Rückmeldung gegeben zu haben. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Michael Voregger
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antworten. Meine Fragen sind damit allerdings nicht volls…
An Stadtwerke Gelsenkirchen Details
Von
Michael Voregger
Betreff
AW: Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten [#269132]
Datum
20. Februar 2023 12:13
An
Stadtwerke Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antworten. Meine Fragen sind damit allerdings nicht vollständig beantwortet. Sie haben bereits bestätigt, dass die leitenden Angestellten variable Zahlungen erhalten. Außerdem habe ich nach den Zahlungen für alle leitenden Angestellten und die Geschäftsführung gefragt. Zur Geschäftsführung gehören neben Harald Förster auch Manfred Ackermann und Bernd Mensing. Ich möchte Sie bitten mir die Höhe der Gehälter und die gezahlten variablen Zulagen für alle Mitglieder der Geschäftsfürhung für die Jahre 2019 bis 2022 zu nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Voregger Anfragenr: 269132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269132/ Postanschrift Michael Voregger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtwerke Gelsenkirchen
Sehr geehrter Herr Voregger, wie Sie sicherlich wissen, sind wir im Rahmen der Jahresabschlüsse berichtspflichti…
Von
Stadtwerke Gelsenkirchen
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten [#269132]
Datum
24. Februar 2023 12:14
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Voregger, wie Sie sicherlich wissen, sind wir im Rahmen der Jahresabschlüsse berichtspflichtig. Der Jahresabschluss für 2022 ist noch nicht veröffentlicht. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen zum Jahr 2022 geben. Wir weisen jetzt schon darauf hin, dass es bezüglich des Gehalts von Herrn Ackermann keine Veröffentlichung im Jahresabschluss der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH geben wird, da dieser einen Vertrag mit der Emscher Lippe Energie GmbH abgeschlossen hat. Bitte verstehen Sie, dass wir Ihnen hierzu also keine Informationen geben können, da diese sich unserer Kenntnis entziehen. Herr Mensing war dienstvertraglich bereits berufen, bevor die Veröffentlichungspflicht eingeführt wurde, sodass für seine Person ebenfalls keine Veröffentlichung erfolgt. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße
Michael Voregger
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten“ vo…
An Stadtwerke Gelsenkirchen Details
Von
Michael Voregger
Betreff
AW: WG: [EXTERN] AW: Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten [#269132]
Datum
6. März 2023 13:56
An
Stadtwerke Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten“ vom 31.01.2023 (#269132) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Voregger
Stadtwerke Gelsenkirchen
Hallo Herr Voregger, sowohl Frau Meyer-Simon als auch ich haben mehrfach auf Ihre Informationsfreiheitsanfrage „O…
Von
Stadtwerke Gelsenkirchen
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten [#269132]
Datum
6. März 2023 15:03
Status
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Hallo Herr Voregger, sowohl Frau Meyer-Simon als auch ich haben mehrfach auf Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten“ vom 31.01.2023 (#269132) geantwortet. Falls die Mails bei Ihnen verloren gegangen sind – ich habe Ihnen den Mailverlauf noch einmal angefügt. Die letzte Antwort von [geschwärzt] liegt Ihnen seit dem 24. Februar vor. Frau Meyer-Simon und ich sind beide für die Presseabteilung der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH zuständig, was Ihnen aber sicherlich bereits bekannt ist. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]>; '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? > > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt]<[geschwärzt]> > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadtwerke Gelsenkirchen
Hallo Herr Voregger, wir haben Ihnen bereits alle Informationen, die nach der Gemeindeordnung zu veröffentlichen …
Von
Stadtwerke Gelsenkirchen
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten [#269132]
Datum
10. März 2023 15:29
Status
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Hallo Herr Voregger, wir haben Ihnen bereits alle Informationen, die nach der Gemeindeordnung zu veröffentlichen sind, gegeben. Alle Informationen zur Vergütung von Herrn Harald Förster finden Sie in der E-Mail vom 8. Februar 2023. Alle weiteren Personen, die Sie auflisten unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht oder sind Geschäftsführer in einer anderen Gesellschaft. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Michael Voregger
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Mail vom 8. Februar liegt mir natürlich vor. Sie …
An Stadtwerke Gelsenkirchen Details
Von
Michael Voregger
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten [#269132]
Datum
21. März 2023 12:03
An
Stadtwerke Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Mail vom 8. Februar liegt mir natürlich vor. Sie haben bereits bestätigt, dass die Geschäftsführung variable Vergütungen erhält. In der Gemeindeordnung des Landes NRW wird die Offenlegung der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge verlangt – also auch der variablen Vergütungen. Ich hatte Sie gebeten mir diese Angaben bis zum 21.März 2023 vorzulegen. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten“ vom 31.01.2023 (#269132) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Voregger Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.3.2023 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Bekanntmachung der Neufassung vom 14.07.1994
Michael Voregger
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht können wir die Recherche jetzt abschließen…
An Stadtwerke Gelsenkirchen Details
Von
Michael Voregger
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten [#269132]
Datum
18. April 2023 12:59
An
Stadtwerke Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht können wir die Recherche jetzt abschließen. Sie bestätigen in Ihrer Mail 10. Januar 2023 die Zahlung von variablen Vergütungen an leitende Angestellte der Stadtwerke. Harald Förster hat im März 2021 die Geschäftsführung der Stadtwerke übernommen. Nach Ihrer letzten Mail hat es in diesem Jahr keine variablen Vergütungen gegeben. Demnach bleiben die Fragen bestehen, ob es 2022 solche Vergütungen gegeben, wie die Regelung für das Jahr 2023 aussieht und nach welchen Kriterien die Höhe der Zahlungen erfolgen. Falls ich Ihre Ausführung falsch verstanden haben sollte, möchte ich Sie um die Klarstellung bitten, dass die Stadtwerke der Geschäftsführung und den leitenden Angestellten keine variablen Zulagen oder vergleichbare Vergütungen zahlen. Mit freundlichen Grüßen Michael Voregger

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Michael Voregger
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitend…
An Stadtwerke Gelsenkirchen Details
Von
Michael Voregger
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten [#269132]
Datum
12. Juni 2023 13:27
An
Stadtwerke Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Offenlegen der Gehälter und Zulagen der leitenden Angestellten“ vom 31.01.2023 (#269132) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 103 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielleicht können wir die Recherche jetzt abschließen. Sie bestätigen in Ihrer Mail 10. Januar 2023 die Zahlung von variablen Vergütungen an leitende Angestellte der Stadtwerke. Harald Förster hat im März 2021 die Geschäftsführung der Stadtwerke übernommen. Nach Ihrer letzten Mail hat es in diesem Jahr keine variablen Vergütungen gegeben. Demnach bleiben die Fragen bestehen, ob es 2022 solche Vergütungen gegeben, wie die Regelung für das Jahr 2023 aussieht und nach welchen Kriterien die Höhe der Zahlungen erfolgen. Falls ich Ihre Ausführung falsch verstanden haben sollte, möchte ich Sie um die Klarstellung bitten, dass die Stadtwerke der Geschäftsführung und den leitenden Angestellten keine variablen Zulagen oder vergleichbare Vergütungen zahlen. Mit freundlichen Grüßen Michael Voregger