Offenlegung der an Prominente gezahlten Honorare

Bitte legen Sie detailliert die Zahlungen an Prominente offen, die von öffentlich-rechtlichen Anstalten gezahlt werden.

Hierbei unterteilen Sie bitte die Zahlungen an Prominente mit eigenen Shows und Formaten sowie Gastauftritte in Talk- und Satireformaten.

Bitte liefern Sie außerdem eine Statistik über den Einsatz von politisch aktiven / Politikern, die als "zufällige" Demonstranten / Passanten etc. interviewt werden.

Stellen Sie außerdem dar, welche Kosten aktuell in die Kampagne "Gegen Rechts" geflossen sind.

Sollten Sie diese Daten nicht liefern können, so benennen Sie bitte die Organe, die dies können.

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte legen Sie detailliert die Za…
An Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offenlegung der an Prominente gezahlten Honorare [#299105]
Datum
3. Februar 2024 10:04
An
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte legen Sie detailliert die Zahlungen an Prominente offen, die von öffentlich-rechtlichen Anstalten gezahlt werden. Hierbei unterteilen Sie bitte die Zahlungen an Prominente mit eigenen Shows und Formaten sowie Gastauftritte in Talk- und Satireformaten. Bitte liefern Sie außerdem eine Statistik über den Einsatz von politisch aktiven / Politikern, die als "zufällige" Demonstranten / Passanten etc. interviewt werden. Stellen Sie außerdem dar, welche Kosten aktuell in die Kampagne "Gegen Rechts" geflossen sind. Sollten Sie diese Daten nicht liefern können, so benennen Sie bitte die Organe, die dies können. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299105/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Februar 2024, mit der Sie einen Antrag…
Von
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Betreff
AW: Offenlegung der an Prominente gezahlten Honorare [#299105]
Datum
5. Februar 2024 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Februar 2024, mit der Sie einen Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) stellen. Der Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes ist bei Anfragen an die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) jedoch nicht eröffnet. Die Mitglieder der KEF werden gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller 16 Länder berufen. Die KEF ist daher keine nach § 3 LTranspG transparenzpflichtige Stelle oder Teil einer solchen im Sinne des Landestransparenzgesetzes. Unabhängig davon können wir Ihnen mitteilen, dass der KEF die von Ihnen begehrten detaillierten Informationen nicht vorliegen. Sie sind für die Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach der von der KEF angewandten, gesetzlich vorgegebenen Methodik nicht erforderlich. Ihrer Aufgabe entsprechend, verfolgt die KEF einen Prüfungsansatz, der den gesamten Aufwand in einer Aufwandsart betrachtet. Weitere Informationen über die Arbeit der KEF können Sie dem 23. Bericht, abrufbar unter www.kef-online.de, entnehmen. Allein die Rundfunkanstalten selbst könnten die von Ihnen gestellten Fragen beantworten. Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen unmittelbar an die betreffende Rundfunkanstalt. Mit freundlichen Grüßen