Offenlegung der Entscheidungsgrundlage und jeglicher kommunikation bezüglich des "Freien Wlans" für die Stadt Freiburg (Wall AG)

Dokumente bezüglich der Ausschreibung "Freies WLAN Freiburg":
- Dokumente zur Entscheidungsfindung über den Gewinner der Ausschreibung
- Jegliche Kommunikation mit den Gewinnern (Email/Telefonate/Protokolle)
- Datenschutzbestimmungen/Datenschutzvereinbarungen
- Finanzierungsplan
- Angebote anderer Ausschreibungsteilnehmer
- Dokumente/Gutachten zur Strahlungsbelastung der Innenstadt (Bereich der HotSpots)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Dezember 2015
  • Frist
    30. Januar 2016
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Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente bezüg…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
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Betreff
Offenlegung der Entscheidungsgrundlage und jeglicher kommunikation bezüglich des "Freien Wlans" für die Stadt Freiburg (Wall AG) [#12314]
Datum
31. Dezember 2015 17:56
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente bezüglich der Ausschreibung "Freies WLAN Freiburg": - Dokumente zur Entscheidungsfindung über den Gewinner der Ausschreibung - Jegliche Kommunikation mit den Gewinnern (Email/Telefonate/Protokolle) - Datenschutzbestimmungen/Datenschutzvereinbarungen - Finanzierungsplan - Angebote anderer Ausschreibungsteilnehmer - Dokumente/Gutachten zur Strahlungsbelastung der Innenstadt (Bereich der HotSpots)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir leider erst in einigen Tagen beantwor…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Offenlegung der Entscheidungsgrundlage und jeglicher kommunikation bezüglich des "Freien Wlans" für die Stadt Freiburg (Wall AG) [#12314]
Datum
31. Dezember 2015 18:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir leider erst in einigen Tagen beantworten können. Die meisten Dienststellen der Stadt Freiburg sind vom 24.12.2015 bis 03.01.2016 geschlossen oder nur eingeschränkt dienstbereit. Die Bürgerberatung ist am 28, 29. und 30. Dezember von 08:00-16:00 Uhr geöffnet. Unser TelefonServiceCenter erreichen Sie an den drei genannten Tagen regulär jeweils von 08:00-18:00 Uhr über Telefon 0761-201-0 und über die bundesweite Behördenrufnummer 115. Weitere für Sie zwischen den Feiertagen erreichbare Ämter und Notdienste der Stadt Freiburg finden Sie - über unsere Telefonansage 0761-201-0 - auf www.freiburg.de - im Amtsblatt der Stadt Freiburg vom 19.12.2015 Wir wünschen Ihnen angenehme Feiertage und alles Gute für das Neue Jahr! Ihre Bürgerberatung ___________________________________ Stadt Freiburg im Breisgau Haupt- und Personalamt - Bürgerberatung - Rathausplatz 2-4 79098 Freiburg i.Br. Tel. 0761-201-1111 (Bürgertelefon) Fax 0761-201-1195 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ___________________________________ zertifiziert als familienfreundlicher Betrieb
Stadt Freiburg im Breisgau
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir leiten Ihre E-Mail …
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
4. Januar 2016 08:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir leiten Ihre E-Mail weiter an das Büro des Oberbürgermeisters mit der Bitte, sich direkt mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Freiburg im Breisgau
Anfrage vom 31.12.2015 "Freies WLAN Freiburg" Sehr geehrtAntragsteller/in unter dem 31. 12. 2015 beantra…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Anfrage vom 31.12.2015 "Freies WLAN Freiburg"
Datum
20. Januar 2016 18:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in unter dem 31. 12. 2015 beantragen Sie elektronisch Aktenauskunft hinsichtlich der Ausschreibung „freies WLAN Freiburg". Aus unserer Sicht besteht der Anspruch insoweit nicht, als die von Ihnen gewünschten Informationen im wesentlichen bereits über das Ratsinformationssystem der Stadt Freiburg öffentlich zugänglich sind. Die Gemeinderatsunterlagen nebst Anlagen und Beschlüssen finden Sie unter dem 25.3.2014 bzw. dem 21.10. 2014. Nach § 9 Abs. 3 Nr. 5 Buchst. IFG kann ein Informationsantrag abgelehnt werden, wenn die antragstellende Person sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Gutachten zur Strahlenbelastung der Innenstadt im Bereich der Hot Spots liegen nicht vor. Insofern wären wir gehalten, ihren Antrag gebührenpflichtig abzulehnen, wenn sie ihn weiterverfolgen wollen. Wir geben Ihnen hiermit die Möglichkeit, ihren Antrag zurückzuziehen oder ihn ergänzend gemäß § 28 Landesverwaltungsverfahrensgesetz zu begründen. Mit freundlichen Grüßen