Offenlegung der vom PEI durchgeführten Testungen auf DNA-Rückstände in den COVID19-Impfstoffen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich stelle im Namen des Vereins „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ (Berlin) nachfolgenden Antrag im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG).
Vorab ist vorsorglich darauf hinzuweisen, dass auch das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel und als Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Anspruchsverpflichteter nach dem IFG ist.
Das Recht auf Informationsfreiheit besteht auf Bundesebene begründungslos.

Das Informationsersuchen lautet im Einzelnen wie folgt:
In einem Bericht des „Recherchenetzwerks“ CORRECTIV vom 29.2.2024 (https://correctiv.org/faktencheck/2024/02/29/angebliche-belege-zu-dna-verunreinigungen-in-mrna-impfstoffen-gegen-covid-19-wissenschaftlich-nicht-haltbar/) wird Ihr Institut folgendermaßen wiedergegeben:

"PEI testete Ende 2023 unabhängig Comirnaty-Proben: Keine Rest-DNA über Grenzwert
Auf Rückfrage erklärte uns das PEI, dass das Institut Ende 2023 die Test-Methode zur Bestimmung der Rest-DNA unabhängig von Biontech/Pfizer validiert habe sowie den Test zur Bestimmung von Rest-DNA an Wirkstoff-Proben einiger Comirnaty-Chargen (außerhalb der OMCL-Chargenprüfung) durchgeführt habe: „Die vom Hersteller im Rahmen der Chargenprüfung erhaltenen und dem Paul-Ehrlich-Institut übermittelten Ergebnisse an ausgewählten Proben wurden bestätigt.“ Der in der Zulassung festgelegte Höchstwert sei in keinem Fall überschritten worden, so das PEI."
(Ende des Zitats aus dem CORRECTIV-Artikel)

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen, um deren Beantwortung ich Sie im Rahmen des IFG bitte:
1. Wieviele Proben aus welchen Chargen des Impfstoffs wurden untersucht?
2. Aus welcher Quelle stammten die untersuchten Proben?
3. Wann genau fand die Prüfung statt?
4. Wo wurden die Proben untersucht – fand die Prüfung in Laborräumen des PEI statt oder wurde ein externes Labor beauftragt? Falls ja, welches Labor?
5. Wer nahm die Auswahl der zu untersuchenden Proben vor?
6. Nach welchem Verfahren, mit welchen Methoden und Geräten wurde die Prüfung vorgenommen?
7. Wem wurden die Prüfergebnisse zur Verfügung gestellt bzw. wer wurde über den Prüfvorgang und die Ergebnisse informiert (sei es proaktiv durch das PEI oder reagierend im Rahmen einer Antwort auf Anfragen).

Ich fordere Sie auf, uns die gesamte Dokumentation des gesamten Prüfungsvorgangs (Verfahren, verwendete Geräte, Ablaufdokumentation sowie Dokumentation des Qualitätsmanagements gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 [ISO 17025]) sowie sämtliche Prüfergebnisse zur Verfügung zu stellen.

Ich bitte darum, die Informationen durch Übermittlung auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen (§1 Abs. 2 IFG).

Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes erwarte ich Ihre geschätzten Informationen zeitnah, spätestens innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 IFG.

Sollte den Anträgen nicht in vollem Umfang entsprochen werden, bitte ich um einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid innerhalb der Frist nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 7 IFG, um möglichst umgehend das Widerspruchsverfahren und sodann gegebenenfalls das Klageverfahren einleiten zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    26. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • 8 Follower:innen
Markus Frieauff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, Ich s…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Markus Frieauff
Betreff
Offenlegung der vom PEI durchgeführten Testungen auf DNA-Rückstände in den COVID19-Impfstoffen [#304234]
Datum
26. März 2024 10:41
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, Ich stelle im Namen des Vereins „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ (Berlin) nachfolgenden Antrag im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG). Vorab ist vorsorglich darauf hinzuweisen, dass auch das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel und als Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Anspruchsverpflichteter nach dem IFG ist. Das Recht auf Informationsfreiheit besteht auf Bundesebene begründungslos. Das Informationsersuchen lautet im Einzelnen wie folgt: In einem Bericht des „Recherchenetzwerks“ CORRECTIV vom 29.2.2024 (https://correctiv.org/faktencheck/2024/02/29/angebliche-belege-zu-dna-verunreinigungen-in-mrna-impfstoffen-gegen-covid-19-wissenschaftlich-nicht-haltbar/) wird Ihr Institut folgendermaßen wiedergegeben: "PEI testete Ende 2023 unabhängig Comirnaty-Proben: Keine Rest-DNA über Grenzwert Auf Rückfrage erklärte uns das PEI, dass das Institut Ende 2023 die Test-Methode zur Bestimmung der Rest-DNA unabhängig von Biontech/Pfizer validiert habe sowie den Test zur Bestimmung von Rest-DNA an Wirkstoff-Proben einiger Comirnaty-Chargen (außerhalb der OMCL-Chargenprüfung) durchgeführt habe: „Die vom Hersteller im Rahmen der Chargenprüfung erhaltenen und dem Paul-Ehrlich-Institut übermittelten Ergebnisse an ausgewählten Proben wurden bestätigt.“ Der in der Zulassung festgelegte Höchstwert sei in keinem Fall überschritten worden, so das PEI." (Ende des Zitats aus dem CORRECTIV-Artikel) Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen, um deren Beantwortung ich Sie im Rahmen des IFG bitte: 1. Wieviele Proben aus welchen Chargen des Impfstoffs wurden untersucht? 2. Aus welcher Quelle stammten die untersuchten Proben? 3. Wann genau fand die Prüfung statt? 4. Wo wurden die Proben untersucht – fand die Prüfung in Laborräumen des PEI statt oder wurde ein externes Labor beauftragt? Falls ja, welches Labor? 5. Wer nahm die Auswahl der zu untersuchenden Proben vor? 6. Nach welchem Verfahren, mit welchen Methoden und Geräten wurde die Prüfung vorgenommen? 7. Wem wurden die Prüfergebnisse zur Verfügung gestellt bzw. wer wurde über den Prüfvorgang und die Ergebnisse informiert (sei es proaktiv durch das PEI oder reagierend im Rahmen einer Antwort auf Anfragen). Ich fordere Sie auf, uns die gesamte Dokumentation des gesamten Prüfungsvorgangs (Verfahren, verwendete Geräte, Ablaufdokumentation sowie Dokumentation des Qualitätsmanagements gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 [ISO 17025]) sowie sämtliche Prüfergebnisse zur Verfügung zu stellen. Ich bitte darum, die Informationen durch Übermittlung auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen (§1 Abs. 2 IFG). Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes erwarte ich Ihre geschätzten Informationen zeitnah, spätestens innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 IFG. Sollte den Anträgen nicht in vollem Umfang entsprochen werden, bitte ich um einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid innerhalb der Frist nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 7 IFG, um möglichst umgehend das Widerspruchsverfahren und sodann gegebenenfalls das Klageverfahren einleiten zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Markus Frieauff Anfragenr: 304234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304234/ Postanschrift Markus Frieauff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Paul-Ehrlich-Institut
GZ N0.05.02.05/0001#0361-0002 IFG 22/24 Antwort -Drittbeteiligung Sehr geehrter Herr Frieauff, vielen Dank für Ih…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
GZ N0.05.02.05/0001#0361-0002 IFG 22/24 Antwort -Drittbeteiligung
Datum
15. April 2024 15:46
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-22-24-antwort.pdf
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