Offenlegung des Berichtes aus der Rede von Karl Lauterbach vom 15.12.22 der 50 Wissenschaftler zur Krise der Kinderkliniken

den Bericht aus der Rede von Karl Lauterbach vom 15.12.22 der 50 Wissenschaftler zur Krise der Kinderkliniken. Herr Lauterbach spricht von einem Bericht, der Grundlage der Regierungsentscheidungen ist und von 50 Wissenschaftlern erstellt wurde. Es gilt im Rahmen der FDGO klar darzustellen, dass es keinerlei Verstrickungen der Wissenschaftler mit der Industrie geht und wenn es doch einen Interessenskonflikt geben könnte, dass dieser deutlich ersichtlich ist. Es werden neue Expertenrunden einberufen von Kliniken, hier gilt zu beachten, dass es sich nicht nur um Aktiengesellschaften handelt, wenn schon genannt ist, dass man mit der Ökonomisierung des Gesundheitswesens zuweit gegangen ist. Dazu muss der besagte Bericht vorgelegt werden inkl. der an ihm beteiligten Wissenschaftler.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2022
  • Frist
    25. Januar 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Bericht aus der Rede von Karl Lau…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offenlegung des Berichtes aus der Rede von Karl Lauterbach vom 15.12.22 der 50 Wissenschaftler zur Krise der Kinderkliniken [#266215]
Datum
23. Dezember 2022 11:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht aus der Rede von Karl Lauterbach vom 15.12.22 der 50 Wissenschaftler zur Krise der Kinderkliniken. Herr Lauterbach spricht von einem Bericht, der Grundlage der Regierungsentscheidungen ist und von 50 Wissenschaftlern erstellt wurde. Es gilt im Rahmen der FDGO klar darzustellen, dass es keinerlei Verstrickungen der Wissenschaftler mit der Industrie geht und wenn es doch einen Interessenskonflikt geben könnte, dass dieser deutlich ersichtlich ist. Es werden neue Expertenrunden einberufen von Kliniken, hier gilt zu beachten, dass es sich nicht nur um Aktiengesellschaften handelt, wenn schon genannt ist, dass man mit der Ökonomisierung des Gesundheitswesens zuweit gegangen ist. Dazu muss der besagte Bericht vorgelegt werden inkl. der an ihm beteiligten Wissenschaftler.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266215/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Offenlegung des Berichtes aus der Rede von Karl Lauterbach vom 15 12 22 der 50 Wissenschaftle…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Offenlegung des Berichtes aus der Rede von Karl Lauterbach vom 15 12 22 der 50 Wissenschaftler zur ... [#266215]
Datum
27. Dezember 2022 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende Email. Ihr Antrag wird abgelehnt. …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Offenlegung des Berichtes aus der Rede von Karl Lauterbach vom 15.12.22 der 50 Wissenschaftler zur Krise der Kinderkliniken [#266215]
Datum
28. Dezember 2022 10:14
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende Email. Ihr Antrag wird abgelehnt. Nach § 9 Absatz 3 IFG kann ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz unter anderem dann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Da Sie Ihren Antrag online über das Portal FragDenStaat gestellt haben, ist davon auszugehen, dass Sie über einen Internetzugang verfügen und das Internet eine für Sie unproblematisch zugängliche Quelle ist. Der von Ihnen beantragte Bericht der Regierungskommission, den der Gesundheitsminister anlässlich einer Rede im Bundestag am 15. Dezember 2022 erwähnt hat, ist über das Internet unter dem Link https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH-Verguetung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf öffentlich zugänglich. Die von Ihnen beantragten Informationen zur Zusammensetzung der Kommission sind ebenfalls öffentlich zugänglich unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bm-lauterbach-stellt-krankenhaus-kommission-vor.html. Die Zahl 50 bezog sich nicht auf die Mitgliederzahl der Kommission, sondern auf die Anzahl ihrer Treffen. Gründe, Ihnen diese Informationen dennoch zu übersenden, sind weder von Ihnen vorgetragen worden noch anderweitig ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen