Öffentlich-rechtliche Verträge mit der PfiV Köln gGmbH

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter https://fragdenstaat.de/a/227564 können Sie einsehen, dass die Gebietskörperschaft Köln Auskunft darüber erteilt, dass die PfiV gGmbH keine Betriebserlaubnis vorzulegen hat und Zitat: "Hilfen zur Erziehung im Kontext von Pflegefamilien bedürfen grundsätzlich keiner Betriebserlaubnis."!

Die Stadt Köln gibt weiter an, dass aktuell keine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der PfiV gGmbH mit der Stadt Köln existieren und verweist darauf, Zitat: "Der Träger schließt mit dem jeweils belegendem Jugendamt eine individuelle Vereinbarung im Einzelfall ab."!

Im Kontext dieser Anfrage legen Sie hier bitte alle "Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen" vor, die der Kreis "Rhein-Sieg-Kreis" mit der PfiV gGmbH abgeschlossen hat (oder die ggf. auf Grund der Übernahme von "Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen" anderer Gebietskörperschaften mit der PfiV gGmbH für Ihre Gebietskörperschaft Gültigkeit haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlich-rechtliche Verträge mit der PfiV Köln gGmbH [#227707]
Datum
1. September 2021 22:17
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, unter https://fragdenstaat.de/a/227564 können Sie einsehen, dass die Gebietskörperschaft Köln Auskunft darüber erteilt, dass die PfiV gGmbH keine Betriebserlaubnis vorzulegen hat und Zitat: "Hilfen zur Erziehung im Kontext von Pflegefamilien bedürfen grundsätzlich keiner Betriebserlaubnis."! Die Stadt Köln gibt weiter an, dass aktuell keine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der PfiV gGmbH mit der Stadt Köln existieren und verweist darauf, Zitat: "Der Träger schließt mit dem jeweils belegendem Jugendamt eine individuelle Vereinbarung im Einzelfall ab."! Im Kontext dieser Anfrage legen Sie hier bitte alle "Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen" vor, die der Kreis "Rhein-Sieg-Kreis" mit der PfiV gGmbH abgeschlossen hat (oder die ggf. auf Grund der Übernahme von "Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen" anderer Gebietskörperschaften mit der PfiV gGmbH für Ihre Gebietskörperschaft Gültigkeit haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227707/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Das Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises hat …
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Öffentlich-rechtliche Verträge mit der PfiV Köln gGmbH [#227707]
Datum
6. September 2021 07:46
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,9 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Das Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises hat derzeit keine allgemeinen Leistungs-, Entgelt und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit den o.a. Träger abgeschlossen. Grundsätzlich gilt zu beachten: Bei erzieherischen Hilfen n. § 33 ( 2) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) können, wie bereits von der Stadt Köln mitgeteilt, belegende Jugendämter individuelle Vereinbarungen bezogen auf den Einzelfall mit Trägern der freien Jugendhilfe abschließen. Im Kontext der Zuständigkeitsregelung gemäß § 86 (6) nach SGB VIII, wechselt nach zwei Jahren die Zuständigkeit des Jugendamtes. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist dann, solange die Hilfe läuft, der gewöhnliche Aufenthalt der Pflegeperson. An dieser Stelle sei jedoch auf die erweiterten Datenschutzbestimmungen des SGB VIII, insbesondere der §§ 64 und 65 verwiesen. Daher kann eine Datenweitergabe an Dritte ohne die im § 65 (1) definierten Kriterien im jeweiligen, individuellen Einzelfall nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentlich-rechtliche Verträge mit der PfiV Kö…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Öffentlich-rechtliche Verträge mit der PfiV Köln gGmbH [#227707]
Datum
24. Dezember 2021 23:21
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentlich-rechtliche Verträge mit der PfiV Köln gGmbH“ vom 01.09.2021 (#227707) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen hinreichend Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich lasse hier nicht locker, wenn eine PfiV gGmbH, die eindeutig in Ihrem Zuständigkeitsbereich verortet ist, Verträge mit anderen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe trifft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227707/
Rhein-Sieg-Kreis
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Dezember 2021 23:21
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rhein-Sieg-Kreis
Sehr Antragsteller/in anbei die Antwort die am 03.09.2021 über die Website "fragdenstaat" erfolgte: vi…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Ihre E-Mail vom 28.12.2021; Öffentlich-rechtliche Verträge mit der PfiV Köln gGmbH [#227707]
Datum
14. Januar 2022 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
13,9 KB


Sehr Antragsteller/in anbei die Antwort die am 03.09.2021 über die Website "fragdenstaat" erfolgte: vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Das Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises hat derzeit keine generelle Leistungs-, Entgelt und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit den o.a. Träger abgeschlossen. Grundsätzlich gilt zu beachten: Bei erzieherischen Hilfen n. § 33 ( 2) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) können, wie bereits von der Stadt Köln mitgeteilt, belegende Jugendämter individuelle Vereinbarungen bezogen auf den Einzelfall mit Trägern der freien Jugendhilfe abschließen. Im Kontext der Zuständigkeitsregelung gemäß § 86 (6) nach SGB VIII, wechselt nach zwei Jahren die Zuständigkeit des Jugendamtes. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist dann, solange die Hilfe läuft, der gewöhnliche Aufenthalt der Pflegeperson. An dieser Stelle sei jedoch auf die erweiterten Datenschutzbestimmungen des SGB VIII, insbesondere der §§ 64 und 65 verwiesen. Daher kann eine Datenweitergabe an Dritte, ohne die im § 65 (1) definierten Kriterien im jeweiligen, individuellen Einzelfall, nicht erfolgen. Ergänzend: Der Träger hat laut Internetseite seinen Trägersitz in Köln und nicht im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes des Rhein-Sieg-Kreises, daher ergibt sich für mein Haus, bezogen auf Ihre Anfrage, keine weitere Zuständigkeit. Mit freundlichen Grüßen