Öffentlich-rechtliche Verträge mit der PfiV Köln gGmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter https://fragdenstaat.de/a/227564 können Sie einsehen, dass die Gebietskörperschaft Köln Auskunft darüber erteilt, dass die PfiV gGmbH keine Betriebserlaubnis vorzulegen hat und Zitat: "Hilfen zur Erziehung im Kontext von Pflegefamilien bedürfen grundsätzlich keiner Betriebserlaubnis."!
Die Stadt Köln gibt weiter an, dass aktuell keine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der PfiV gGmbH mit der Stadt Köln existieren und verweist darauf, Zitat: "Der Träger schließt mit dem jeweils belegendem Jugendamt eine individuelle Vereinbarung im Einzelfall ab."!
Im Kontext dieser Anfrage legen Sie hier bitte alle "Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen" vor, die der Kreis "Rhein-Sieg-Kreis" mit der PfiV gGmbH abgeschlossen hat (oder die ggf. auf Grund der Übernahme von "Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen" anderer Gebietskörperschaften mit der PfiV gGmbH für Ihre Gebietskörperschaft Gültigkeit haben.
Anfrage abgelehnt
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Datum1. September 2021
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5. Oktober 2021
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