öffentliche Schülerzahlen NRW-weit (IT NRW)

den Datensatz öff. Schulstatistik für gesamt NRW für Schuljahr 2019/20 und dann wieder regelmäßig für jedes Jahr (liegt vor bei IT NRW).
Situation und Begründung: Bisher konnte ich jedes Jahr die öffentlichen Schülerzahlen im Rahmen eines Datensatzes von IT NRW käuflich erwerben. Persönliche Daten sind in diesem Datensatz nicht enthalten, sondern ausschließlich Schülerzahlen, Schuladressen und Wohnorte der Schüler (keine Namen). Ohne nachvollziehbaren Grund bekomme ich nun die Daten nicht mehr (trotz vieler Telefonate und EMails meinerseits und Emails der Kommunen in ihrer Rolle als Schulträger, die bei uns die Planungen erledigen lassen). Ich bemühe mich seit Februar 2019 um die Zusendung der Daten, die für mich bei IT NRW bereits bereit liegen. Wir erstellen mit diesen Schülerzahlen Gutachten für Kommunen (Schulentwicklungsplanung). Nicht nur diese Kommunen als Schulträger, auch die Schulaufsichten sind auf diese Gutachten angewiesen und machen sie zur Grundlage ihrer schulorganisatorischen Maßnahmen, so werden diese Gutachten bei Schulneugründungen oder -schließungen eingefordert. Auch die Kommunen, in deren Auftrag wir arbeiten, erhalten die Daten nun nicht mehr von IT NRW, obwohl sie sich an letztere und an das Ministerium gewendet haben. Die Schulentwicklungsplanung ist in NRW eine Pflichtaufgabe nach § 80 SchulG, die notwendigen Daten dafür werden nun verweigert. In dem benannten Paragraphen ist auch verpflichtend eine regionale Abstimmung enthalten, für die Vergleichsdaten benachbarter oder ähnlich großer Kommunen benötigt werden. Die Pendlerverflechtung ist in NRW ein großes Thema; um diese sinnvoll in die Planung einzubeziehen, braucht ein Schulplaner Informationen zu Wohnorten der SchülerInnen. Wir konnten dies immer gut auf der Basis der IT-NRW-Daten aufbereiten und haben den Schulträgern damit einen guten Service geliefert.

Seit 2014 liegt mir der Datensatz jedes Jahr vor, nun plötzlich wird die Herausgabe verweigert, ohne schlüssige Begründung. Da ich eine kostenintensive Datenbank auf der Basis der Struktur der bisherigen Daten habe erstellen lassen, ist dies für mich auch ein massiver finanzieller Verlust.

Abgesehen davon, bekomme ich nun die Daten von den Schulträgern wieder als Hard Copy per Post zugesendet und gebe dieselben Daten, die aufbereitet für mich bei IT NRW vorliegen, wieder per Hand ein, nachdem die Schulverwaltung die entsprechenden Datenblätter ausdrucken musste. D.H. die Daten werden nicht geschützt, denn ich bekomme sie vom Schulträger, es wird nur ein Bearbeitungsschritt, der in NRW vorbildlich durch IT NRW erledigt wird, wieder zurück gedreht.

NRW ist im Bereich der Schülerzahlendarstellung vorbildlich im Bundesländervergleich, das erlaubt den Schulträgern datengestütztes Handeln und Entscheiden. Ohne einen erkennbaren Vorteil für den Datenschutz wird nun dieser Fortschritt wieder zurück genommen. Gesprächsangebote meinerseits werden vom Ministerium nicht genutzt und Emails nicht beantwortet. Bei meiner letzten Nachfrage bei IT NRW wurden neue administrative Forderungen an die Schulträger erhoben, die sie bei ihrer Datenbestellung angeben müssen.

Ende September müssen nun für viele Schulträger bei uns die neuen Daten eingearbeitet werden (Schülerzahlenmonitoring), so dass wir dringend den Datensatz benötigen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
öffentliche Schülerzahlen NRW-weit (IT NRW) [#195840]
Datum
24. August 2020 09:22
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Datensatz öff. Schulstatistik für gesamt NRW für Schuljahr 2019/20 und dann wieder regelmäßig für jedes Jahr (liegt vor bei IT NRW). Situation und Begründung: Bisher konnte ich jedes Jahr die öffentlichen Schülerzahlen im Rahmen eines Datensatzes von IT NRW käuflich erwerben. Persönliche Daten sind in diesem Datensatz nicht enthalten, sondern ausschließlich Schülerzahlen, Schuladressen und Wohnorte der Schüler (keine Namen). Ohne nachvollziehbaren Grund bekomme ich nun die Daten nicht mehr (trotz vieler Telefonate und EMails meinerseits und Emails der Kommunen in ihrer Rolle als Schulträger, die bei uns die Planungen erledigen lassen). Ich bemühe mich seit Februar 2019 um die Zusendung der Daten, die für mich bei IT NRW bereits bereit liegen. Wir erstellen mit diesen Schülerzahlen Gutachten für Kommunen (Schulentwicklungsplanung). Nicht nur diese Kommunen als Schulträger, auch die Schulaufsichten sind auf diese Gutachten angewiesen und machen sie zur Grundlage ihrer schulorganisatorischen Maßnahmen, so werden diese Gutachten bei Schulneugründungen oder -schließungen eingefordert. Auch die Kommunen, in deren Auftrag wir arbeiten, erhalten die Daten nun nicht mehr von IT NRW, obwohl sie sich an letztere und an das Ministerium gewendet haben. Die Schulentwicklungsplanung ist in NRW eine Pflichtaufgabe nach § 80 SchulG, die notwendigen Daten dafür werden nun verweigert. In dem benannten Paragraphen ist auch verpflichtend eine regionale Abstimmung enthalten, für die Vergleichsdaten benachbarter oder ähnlich großer Kommunen benötigt werden. Die Pendlerverflechtung ist in NRW ein großes Thema; um diese sinnvoll in die Planung einzubeziehen, braucht ein Schulplaner Informationen zu Wohnorten der SchülerInnen. Wir konnten dies immer gut auf der Basis der IT-NRW-Daten aufbereiten und haben den Schulträgern damit einen guten Service geliefert. Seit 2014 liegt mir der Datensatz jedes Jahr vor, nun plötzlich wird die Herausgabe verweigert, ohne schlüssige Begründung. Da ich eine kostenintensive Datenbank auf der Basis der Struktur der bisherigen Daten habe erstellen lassen, ist dies für mich auch ein massiver finanzieller Verlust. Abgesehen davon, bekomme ich nun die Daten von den Schulträgern wieder als Hard Copy per Post zugesendet und gebe dieselben Daten, die aufbereitet für mich bei IT NRW vorliegen, wieder per Hand ein, nachdem die Schulverwaltung die entsprechenden Datenblätter ausdrucken musste. D.H. die Daten werden nicht geschützt, denn ich bekomme sie vom Schulträger, es wird nur ein Bearbeitungsschritt, der in NRW vorbildlich durch IT NRW erledigt wird, wieder zurück gedreht. NRW ist im Bereich der Schülerzahlendarstellung vorbildlich im Bundesländervergleich, das erlaubt den Schulträgern datengestütztes Handeln und Entscheiden. Ohne einen erkennbaren Vorteil für den Datenschutz wird nun dieser Fortschritt wieder zurück genommen. Gesprächsangebote meinerseits werden vom Ministerium nicht genutzt und Emails nicht beantwortet. Bei meiner letzten Nachfrage bei IT NRW wurden neue administrative Forderungen an die Schulträger erhoben, die sie bei ihrer Datenbestellung angeben müssen. Ende September müssen nun für viele Schulträger bei uns die neuen Daten eingearbeitet werden (Schülerzahlenmonitoring), so dass wir dringend den Datensatz benötigen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195840/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
24. August 2020 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 04.09.2020 an den Landesbetrieb IT.NRW
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 04.09.2020 an den Landesbetrieb IT.NRW
Datum
21. September 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Mein IFG-Antrag vom 04.09.2020
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Mein IFG-Antrag vom 04.09.2020
Datum
29. September 2020
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „öffentliche Schülerzahlen NRW-weit (IT NRW)“ [#195840] [#195840]
Datum
23. Oktober 2020 09:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195840/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1) für mich nicht erkennbar ist, dass die Daten, die ich jahrelang immer von IT NRW gegen Entgelt bekommen habe, als personenbezogene Daten geschützt werden müssen, denn die Dateien enthalten keine Namen. Sollten Bestandteile wie Förderschwerpunkte (ohne Bindung an den Schülernamen!) etc. geschützt werden müssen, kann dies aus den Datensätzen entfernt werden. 2) eine Abwägung der Interessen des Datenschutzes und der Interessen eine guten, regional abgestimmten Schulentwicklungsplanung, die sogar auf der Ebene eines Gesetzes (Schulgesetz NRW) vorgeschrieben ist, zugunsten der SEP ausfallen muss, 3) der bereits erreichte, digitalisierte Prozess der digitalen Planung und Berechnung für die Kommunen sehr hilfreich ist und eine Zurückdrehung der inhaltlichen Aussagekraft und der technischen Qualität in die Vorzeit (die Daten müssen wieder händisch erfasst werden, Pendlerverflechtungen können nicht vollständig berechnet werden, Vergleichskommunen können nicht aufgefunden und somit verglichen werden) kontraproduktiv wäre und 4) m.E. niemand geprüft hat, ob die Daten, die ich bisher erhalten habe, überhaupt schützenswerte Schüler-Daten enthalten und ob/wie - falls tatsächlich etwas daran schützenswert ist - sich das nicht problemlos und schnell herausfiltern ließe, ich aber nach wie vor den NRW-Datensatz für interkommunale Vergleiche und gemeindeübergreifende Verbindungen durch Pendler bekomme. Ich möchte darauf hinweisen, dass genau diese Aussagekraft der SEPs im Moment sehr wichtig ist, weil die Schulen "aus allen Nähten platzen" und die Kommunen nach Wegen suchen, ausreichende Beschulung möglich zu machen, dazu gehört auch der Blick in die "Nachbarschaft". Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 195840.pdf - 2020-09-21_1-doc00278320200929081914.pdf - 2020-09-29_1-widerspruch-msb.pdf Anfragenr: 195840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195840/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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