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Öffentliche Stelle des Landes

Anfrage an: Südwestrundfunk

Vom WDR kam Information, dass die Landesrundfunkanstalten die öffentlichen Stellen der Länder sind.

Andererseits definiert z.B. BDSG in § 2 öffentliche Stellen der Länder, die am Wettbewerb teilnehmen, als nichtöffentliche Stellen der Länder.

Ist SWR eine öffentliche Stelle des Landes, oder eine nichtöffentliche Stelle des Landes?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    27. September 2018
  • Frist
    27. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vom W…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Stelle des Landes [#33785]
Datum
27. September 2018 19:24
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vom WDR kam Information, dass die Landesrundfunkanstalten die öffentlichen Stellen der Länder sind. Andererseits definiert z.B. BDSG in § 2 öffentliche Stellen der Länder, die am Wettbewerb teilnehmen, als nichtöffentliche Stellen der Länder. Ist SWR eine öffentliche Stelle des Landes, oder eine nichtöffentliche Stelle des Landes?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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