Öffentliche Vergabe in Bremen

Anfrage an: Rechnungshof Bremen

Alle vom Rechnungshof Bremen oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Bremen, sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere:
- Falls vorhanden, Berichte zur Compliance vergebender Stellen in Bremen mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen
- Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle …
An Rechnungshof Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Vergabe in Bremen [#239124]
Datum
28. Januar 2022 16:07
An
Rechnungshof Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle vom Rechnungshof Bremen oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Bremen, sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere: - Falls vorhanden, Berichte zur Compliance vergebender Stellen in Bremen mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen - Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239124/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rechnungshof Bremen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen des Rechnungshofs B…
Von
Rechnungshof Bremen
Betreff
WG: [EXTERN]-Öffentliche Vergabe in Bremen [#239124]
Datum
4. Februar 2022 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen des Rechnungshofs Bremen in Land sowie Stadt werden jährlich veröffentlicht und sind zu finden unter https://www.rechnungshof.bremen.de/berichte-presse-1467 (Homepage des Rechnungshofs Bremen). Reine Vergaberechtsprüfungen sind dabei eher die Ausnahme. Allerdings sind Verstöße gegen das Vergaberecht in unterschiedlicher Schwere immer wieder festzustellen, in aller Regel aber eben nur Teilaspekte der durchgeführten Prüfungen. Die umfänglichste Information, die wir Ihnen also bieten können, besteht darin, Ihnen die Durchsicht unserer Jahresberichte zu empfehlen, damit Sie selber beurteilen können, welche Fälle für Sie von Interesse sein könnten. Sollten Sie konkrete Nachfragen zu einzelnen Prüfungen haben, wenden Sie sich gerne erneut an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die zeitnahe Antwort und den Verweis auf die entsprechende Homepage.…
An Rechnungshof Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Öffentliche Vergabe in Bremen [#239124]
Datum
4. Februar 2022 14:59
An
Rechnungshof Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die zeitnahe Antwort und den Verweis auf die entsprechende Homepage. Dazu hätte ich, wenn Sie gestatten, zwei Nachfragen: - Enthalten die (Jahres-)Berichte jeweils sämtiche durchgeführten Prüfungen des Landes bzw. der Stadt Bremen oder nur einen Teilausschnitt (zum Beispiel weil einige Prüfungen nicht öffentlich gemacht werden oder grundsätzlich nur über beanstandete Fälle berichtet wird)? - Verstehe ich das korrekt, dass der Rechnungshof keine systematische Überprüfung von Vergabeverfahren im Land Bremen durchführt, sondern nur punktuell und fallbasiert? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239124/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Rechnungshof Bremen
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Nachfragen kann ich Ihnen mitteilen, dass der Rechnungshof Bremen sich der Transpa…
Von
Rechnungshof Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: WG: [EXTERN]-Öffentliche Vergabe in Bremen [#239124]
Datum
4. Februar 2022 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Nachfragen kann ich Ihnen mitteilen, dass der Rechnungshof Bremen sich der Transparenz verpflichtet fühlt und grundsätzlich alle Prüfungen öffentlich macht. Allerdings wird nicht bei jeder Prüfung über jedes Detail berichtet, das Gegenstand der Prüfungsfeststellungen war. So wird beispielsweise nicht über jeden mehr oder weniger kleinen Fehler berichtet, der von einer geprüften Stelle noch im laufenden Prüfungsverfahren korrigiert wird und damit folgenlos bleibt. Es müssen schon gewisse „Erheblichkeitsschwellen“ überschritten sein. Auch gibt es sehr seltene Ausnahmen, in denen es aus Gründen der eindeutigen Identifizierbarkeit beispielsweise einer sachbearbeitenden Person der Schutz personenbezogener Daten gebietet, den Prüfungsbericht nur der verantwortlichen Stelle sowie vertraulich dem Landtagspräsidenten und damit dem zuständigen Parlamentsausschuss zukommen zu lassen. Gleiches kann unter Umständen zum Schutz – eng auszulegender (!) – Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (Stichwort: Beteiligungen) geboten sein. Insgesamt sind beide Fallkonstellationen in den letzten zwölf Jahren in etwa drei bis vier Fällen vorgekommen. Ebenfalls in sehr seltenen Fällen kann sich außerdem im Verlauf einer Prüfung herausstellen, dass kein relevantes Ergebnis zu erzielen sein wird. Dann wird die Prüfung umgehend beendet und mangels erwähnenswerter Umstände auch nicht über sie berichtet. Als kleinster Rechnungshof in Deutschland muss der Rechnungshof Bremen besonders genau auf den wirtschaftlichen Einsatz seiner eigenen personellen Kapazitäten achten. Die jährliche Prüfungsplanung richtet ihr Augenmerk daher unter anderem darauf, dass keine „prüfungsfreien Räume“ entstehen, also alle Behörden und sonstigen Institutionen mal geprüft werden sowie auf das mit einer Prüfung verbundene Finanzvolumen bei der geprüften Stelle. Eine systematische Überprüfung aller Vergabeverfahren im Land wäre vor diesem Hintergrund und angesichts der Vielzahl von Fällen weder sinnvoll noch leistbar. Mit freundlichen Grüßen