Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des Landesrechnungshofs.
Der Landesrechnungshof veröffentlicht jedes Jahr einen Jahresbericht und einen Kommunalbericht. In beiden Berichten stellt der Landesrechnungshof besonders relevante Prüfungsergebnisse vor. Auf der Homepage des Landesrechnungshofs können Sie unter
https://www.lrh.niedersachsen.de/star... diese Berichte abrufen.
In den letzten Jahren sind folgende Beiträge mit Bezug zu öffentlichen Vergaben in Niedersachsen erschienen, auf die wir Sie gerne aufmerksam machen:
In den Jahresberichten:
* "Umsetzung des Tierschutzplans Niedersachsen: Verstöße beim Zuwendungs- und Vergaberecht", 2017 ab S. 158
* "Mängel bei der hochmechanisierten Holzernte im Landeswald", 2017 ab S. 162
* "Logistik Zentrum Niedersachsen - Günstige Preise, schlanke Prozesse?", 2018 ab S. 62
* "Förderung des ökologischen Landbaus nicht ordnungsgemäß?" 2018 ab S. 184
* "EDV-Dienstleistungen ohne Vertrag bei der Medizinischen Hochschule Hannover", 2019 ab S. 111
* "Absatzförderung land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse", 2019 ab S. 165
* "Gutachten und Beraterverträge", 2019 ab S. 220
* "Kooperationen und Medienpartnerschaften NDR", 2019 ab S. 246
* "Ernährungszentrum - Beraterbeistand ohne Mehrwert", 2020 ab S. 189
* "Asservatenverwaltung bei der Justiz", 2021 ab S. 177
In den Kommunalberichten:
* "ÖPNV - Defizite bei der Erstellung eines leistungsfähigen ÖPNV", 2017 ab S. 40
* "Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und privatrechtlichen Unternehmen", 2017 ab S. 77
* "Kommunalwälder - Nur eine ausgewogene Nutzung bringt neutrale Betriebsergebnisse", 2018 ab S. 56
* "Aufgaben und Zuständigkeiten der Bauhöfe - Eine Baustelle!", 2018 ab S. 76
* "Erschließungsverträge - Immer die richtige Entscheidung?", 2018 ab S. 85
* "Wirtschaftliches Beschaffungswesen - Luft nach oben", 2019 ab S. 56
* "Fuhrparkbewirtschaftung - Wieviel Fuhrpark darf´s denn sein" 2020 ab S. 98
Soweit Sie sich auf Ansprüche auf Informationszugang aus § 3 S. 1 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) und § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) berufen, ist nicht ersichtlich, inwieweit Ihr Ersuchen Umweltinformationen oder Verbraucherprodukte betreffen könnte. Wir bitten gegebenenfalls um einen entsprechenden Hinweis. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Landerrechnungshof als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle keine informationspflichtige Stelle im Sinne des NUIG und des VIG ist.
Wir hoffen, dass wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen