Öffentliche Vergabe in Niedersachsen

Alle vom Niedersächsischen Landesrechnungshof oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Niedersachsen, sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere:
- Falls vorhanden, Berichte zur Compliance vergebender Stellen in Niedersachsen mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen
- Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle vom Niedersäch…
An Niedersächsischer Landesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Vergabe in Niedersachsen [#239005]
Datum
27. Januar 2022 13:28
An
Niedersächsischer Landesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle vom Niedersächsischen Landesrechnungshof oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Niedersachsen, sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere: - Falls vorhanden, Berichte zur Compliance vergebender Stellen in Niedersachsen mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen - Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239005/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsischer Landesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 27.01.2022 - Nr. 239005 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 27.01.2022, deren Ei…
Von
Niedersächsischer Landesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.01.2022 - Nr. 239005
Datum
1. Februar 2022 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 27.01.2022, deren Eingang ich Ihnen hiermit gerne bestätige. Da die Bearbeitung Ihres Ersuchens etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsischer Landesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 27.01.2022 - Nr. 239005 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des La…
Von
Niedersächsischer Landesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.01.2022 - Nr. 239005
Datum
9. Februar 2022 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des Landesrechnungshofs. Der Landesrechnungshof veröffentlicht jedes Jahr einen Jahresbericht und einen Kommunalbericht. In beiden Berichten stellt der Landesrechnungshof besonders relevante Prüfungsergebnisse vor. Auf der Homepage des Landesrechnungshofs können Sie unter https://www.lrh.niedersachsen.de/star... diese Berichte abrufen. In den letzten Jahren sind folgende Beiträge mit Bezug zu öffentlichen Vergaben in Niedersachsen erschienen, auf die wir Sie gerne aufmerksam machen: In den Jahresberichten: * "Umsetzung des Tierschutzplans Niedersachsen: Verstöße beim Zuwendungs- und Vergaberecht", 2017 ab S. 158 * "Mängel bei der hochmechanisierten Holzernte im Landeswald", 2017 ab S. 162 * "Logistik Zentrum Niedersachsen - Günstige Preise, schlanke Prozesse?", 2018 ab S. 62 * "Förderung des ökologischen Landbaus nicht ordnungsgemäß?" 2018 ab S. 184 * "EDV-Dienstleistungen ohne Vertrag bei der Medizinischen Hochschule Hannover", 2019 ab S. 111 * "Absatzförderung land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse", 2019 ab S. 165 * "Gutachten und Beraterverträge", 2019 ab S. 220 * "Kooperationen und Medienpartnerschaften NDR", 2019 ab S. 246 * "Ernährungszentrum - Beraterbeistand ohne Mehrwert", 2020 ab S. 189 * "Asservatenverwaltung bei der Justiz", 2021 ab S. 177 In den Kommunalberichten: * "ÖPNV - Defizite bei der Erstellung eines leistungsfähigen ÖPNV", 2017 ab S. 40 * "Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und privatrechtlichen Unternehmen", 2017 ab S. 77 * "Kommunalwälder - Nur eine ausgewogene Nutzung bringt neutrale Betriebsergebnisse", 2018 ab S. 56 * "Aufgaben und Zuständigkeiten der Bauhöfe - Eine Baustelle!", 2018 ab S. 76 * "Erschließungsverträge - Immer die richtige Entscheidung?", 2018 ab S. 85 * "Wirtschaftliches Beschaffungswesen - Luft nach oben", 2019 ab S. 56 * "Fuhrparkbewirtschaftung - Wieviel Fuhrpark darf´s denn sein" 2020 ab S. 98 Soweit Sie sich auf Ansprüche auf Informationszugang aus § 3 S. 1 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) und § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) berufen, ist nicht ersichtlich, inwieweit Ihr Ersuchen Umweltinformationen oder Verbraucherprodukte betreffen könnte. Wir bitten gegebenenfalls um einen entsprechenden Hinweis. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Landerrechnungshof als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle keine informationspflichtige Stelle im Sinne des NUIG und des VIG ist. Wir hoffen, dass wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen