Öffentliche Vergabe in Schleswig-Holstein

Alle vom Landesrechnungshof Schleswig-Holstein oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Schleswig-Holstein, sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere:
- Falls vorhanden, Berichte zur Compliance vergebender Stellen in Schleswig-Holstein mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen
- Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle vom Landesre…
An Landesrechnungshof Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Vergabe in Schleswig-Holstein [#239006]
Datum
27. Januar 2022 13:31
An
Landesrechnungshof Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle vom Landesrechnungshof Schleswig-Holstein oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Schleswig-Holstein, sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere: - Falls vorhanden, Berichte zur Compliance vergebender Stellen in Schleswig-Holstein mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen - Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239006/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesrechnungshof Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesrechnungshof Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Öffentliche Vergabe in Schleswig-Holstein [#239006]
Datum
27. Januar 2022 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Landesrechnungshof Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein. Ihr…
Von
Landesrechnungshof Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Öffentliche Vergabe in Schleswig-Holstein [#239006]
Datum
7. Februar 2022 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
21,3 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein. Ihrem Antrag kann jedoch nicht entsprochen werden. Zunächst unterliegt der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein dem Anwendungsbereich des Informationszugangsgesetzes (IZG-SH) nur insoweit, als von ihm Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Soweit der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein in richterlicher Unabhängigkeit tätig wird und es sich nicht um Umweltinformationen handelt, ist er gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 4 IZG-SH keine informationspflichtige Stelle. Sie erbitten mit Ihrer Anfrage alle vom Landesrechnungshof Schleswig-Holstein oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Schleswig-Holstein. Ihre Anfrage betrifft damit nicht den Verwaltungsbereich, sondern den Prüfungsbereich des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein, in dem er in richterlicher Unabhängigkeit tätig und somit nicht informationspflichtig nach dem IZG-SH ist. Es handelt sich auch nicht um Umweltinformationen. Sie führen weiterhin an, dass sich Ihr Antrag auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) stützt, soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Gemäß § 2 Abs. 3 VIG ist der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle keine informationspflichtige Stelle im Sinne dieses Gesetzes. Zur Gewährleistung der Transparenz veröffentlicht der Landesrechnungshof jedoch auf seiner Internetseite www.landesrechnungshof-sh.de<http://www.landesrechnungshof-sh.de> die Ergebnisse seiner Prüftätigkeit in seinen jährlichen Bemerkungen sowie in seinen Kommunal- und sonstigen Sonderberichten. Dort können Sie Informationen des Landesrechnungshofs auch zu öffentlichen Vergaben über eine komfortable Suchfunktion kostenlos recherchieren und abrufen. Mit freundlichen Grüßen