Öffentliche Versammlungen / Kundgebungen im Stadtgebiet Mannheim

Anfrage an: Stadt Mannheim

Eine Liste aller seit 1.1.2018 angemeldeten öffentlichen Versammlungen bzw. Kundgebungen im Mannheimer Stadtgebiet (oder den Ortsteilen) mit Veranstalter, Thema, Datum, Kundgebungsort / Zugweg, angemeldeter Teilnehmerzahl und Angabe, ob diese Versammlung genehmigt wurde - gerne im Excel-Format oder auch als Verweis auf eine bereits vorhandene Veröffentlichung auf der Webseite der Stadt.

Sollte diese Liste nicht als amtliche Information vorliegen, so bitte ich ersatzweise um Zusendung einer Kopie aller Versammlungsanmeldungen (vgl. https://www.mannheim.de/sites/default/files/2019-09/Anmeldung%20%C3%B6ffentliche%20Versammlung.pdf) sowie deren schriftliche Genehmigung/Ablehnung. Persönliche Daten wie Name, Anschrift, Telefon/Fax und E-Mail-Adresse des/der Anmeldenden/Versammlungsleiter(s) können in diesem Fall gerne geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
  • Kosten dieser Information:
    5056,00 Euro
  • 5 Follower:innen
Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste all…
An Stadt Mannheim Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
Öffentliche Versammlungen / Kundgebungen im Stadtgebiet Mannheim [#248602]
Datum
9. Mai 2022 15:01
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller seit 1.1.2018 angemeldeten öffentlichen Versammlungen bzw. Kundgebungen im Mannheimer Stadtgebiet (oder den Ortsteilen) mit Veranstalter, Thema, Datum, Kundgebungsort / Zugweg, angemeldeter Teilnehmerzahl und Angabe, ob diese Versammlung genehmigt wurde - gerne im Excel-Format oder auch als Verweis auf eine bereits vorhandene Veröffentlichung auf der Webseite der Stadt. Sollte diese Liste nicht als amtliche Information vorliegen, so bitte ich ersatzweise um Zusendung einer Kopie aller Versammlungsanmeldungen (vgl. https://www.mannheim.de/sites/default/files/2019-09/Anmeldung%20%C3%B6ffentliche%20Versammlung.pdf) sowie deren schriftliche Genehmigung/Ablehnung. Persönliche Daten wie Name, Anschrift, Telefon/Fax und E-Mail-Adresse des/der Anmeldenden/Versammlungsleiter(s) können in diesem Fall gerne geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 248602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248602/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann
Stadt Mannheim
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 09. Mai 2022 und bestätigen den Eingang Ihrer…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
WG: Öffentliche Versammlungen / Kundgebungen im Stadtgebiet Mannheim [#248602]
Datum
16. Mai 2022 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 09. Mai 2022 und bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage am selben Tag. Ihre Anfrage ist als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu werten. Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG; 2. den Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG; 3. den Schutz von geistigem Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG; 4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Abs. 3 LIFG. Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gewährt wird, ist gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) eine Gebühr zu erheben. Bei der Gebührenpflichtigkeit kommt es nicht auf eine etwaige geringe Komplexität („Einfachheit“) an, da § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG für die Stadt Mannheim nicht zur Anwendung kommt. Gemäß o.g. Tarifstelle 5 sind je angefangene Viertelstunde € 15,80 anzusetzen. Für die von Ihnen begehrte Auskunft wird ein Verwaltungsaufwand einschließlich des Beteiligungsverfahrens gemäß § 8 LIFG - von 80 Stunden prognostiziert, der bei einer Gebührenmessung nach der Verwaltungsgebührensatzung zugrunde zu legen ist. Zur Ermittlung des voraussichtlichen Aufwands sind die Vorgänge zu den jeweiligen Arbeitspunkten durch die Fachabteilung zeitlich gemessen worden und sodann wurde ein Durchschnittswert als Maßstab für die Hochrechnung auf die gesamte Dauer genommen. Eine zu erhebende Gebühr beträgt hiernach höchstens € 5056. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Antrag unter diesen Voraussetzungen weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung zu meiner Anfrage. Bevor ich Ihnen ab…
An Stadt Mannheim Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
AW: WG: Öffentliche Versammlungen / Kundgebungen im Stadtgebiet Mannheim [#248602]
Datum
16. Mai 2022 20:06
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung zu meiner Anfrage. Bevor ich Ihnen abschließend mitteilen kann, ob ich den Antrag weiter verfolgen möchte oder nicht, ergeben sich für mich folgende Rückfragen zu den von Ihnen genannten Punkten: - Wie viele Versammlungen sind von dieser Anfrage betroffen, d.h. wie viele angemeldete Versammlungen gab es seit 2018? - Sie erwähnen ein Beteiligungsverfahren gemäß §8 LIFG (Verfahren bei Beteiligung einer geschützten Person). In meiner Anfrage hatte ich personenbezogene Daten explizit ausgeklammert bzw. angegeben, dass diese gerne geschwärzt werden können. Weshalb ist in Ihren Augen dennoch ein Beteiligungsverfahren gemäß §8 LIFG notwendig? Welcher Teil der angefragten Informationen (Veranstalter, Thema, Datum, Kundgebungsort / Zugweg, angemeldeter Teilnehmerzahl oder Angabe, ob diese Versammlung genehmigt wurde) ist davon betroffen? Wie viele der angefragten Versammlungen betrifft dies? - Inwiefern bestehen von Ihnen genannte Auskunftsversagungsgründe? - In welcher Form liegen die von mir angefragten Informationen denn aktuell vor (Excel-Tabelle, Papierform, Datenbank, Webseite, ...)? - Sie erwähnten, dass verschiedene Vorgänge notwendig sind, um mir die gewünschten Informationen zukommen zu lassen - anhand derer Sie per Messung den voraussichtlichen Aufwand hochgerechnet haben. Welche Vorgänge sind das? Ich bedanke mich schon im voraus für Ihre Rückmeldung, auf die ich mich bereits jetzt sehr freue. Sobald ich sie habe, melde ich mich umgehend bei Ihnen um mitzuteilen, ob ich den Antrag mit den damit verbundenen Kosten weiterverfolgen möchte oder nicht. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 248602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248602/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Mannheim
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, wir nehmen Bezug auf Ihre Rückfragen vom 16. Mai 2022 in Hinblick auf den mitgeteil…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: WG: Öffentliche Versammlungen / Kundgebungen im Stadtgebiet Mannheim [#248602]
Datum
2. Juni 2022 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, wir nehmen Bezug auf Ihre Rückfragen vom 16. Mai 2022 in Hinblick auf den mitgeteilten Aufwand und die darauf basierende Kosteneinschätzung. Es handelt sich hierbei um eine Aufwandsschätzung, die entsprechend Ihres Begehrens der Bearbeitung Ihres Antrags vorangestellt wurde. Diese dient Ihnen zur Orientierung und Begrenzung der maximalen Kosten. Die Bearbeitung Ihres Antrags umfasst insbesondere das Anlegen und die Anpassung von Ordnern für die erfragten Versammlungsanmeldungen ab 2018, manuelle Nachtragungen, die Zusammentragung und Durchsicht der betreffenden Informationen, ggf. die Einsichtnahme in Akten und Unterlagen, die Schwärzung bzw. Entfernung der von Ihnen ausgeschlossenen personenbezogenen Daten, Verifizierung etwaig einschlägiger Ablehnungsgründe bzw. betroffener Rechte Dritter, das ggf. erforderliche Drittbeteiligungsverfahren sowie die Bereitstellung der Informationen. Die Bearbeitung erfolgt erst nach Ihrer Entscheidung über die Weiterverfolgung Ihres Antrags, damit gebührenauslösende Tatbestände nur bei Ihrer positiven Entscheidung vorliegen. Da die Sachbearbeitung auch die Überprüfung der angefragten Informationen auf etwaig entgegenstehende Ablehnungsgründe und betroffene Rechte Dritter umfasst, sind letztverbindliche Mitteilungen hierzu im Vorhinein nicht möglich. Bei den ggf. relevanten Ablehnungsgründen sind beispielhaft die schutzwürdigen personenbezogenen Daten von Einzelpersonen, die als Veranstalter einer Versammlung tätig sind, zu nennen (Persönlichkeitsrecht bzw. Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Anmelder); eine abschließende Spezifizierung ist jedoch nur im Rahmen der Antragsbearbeitung möglich. Die genaue Anzahl der Versammlungen würde die gebührenpflichtige Antragsbearbeitung ebenfalls vorwegnehmen; näherungsweise liegt die Anzahl der betreffenden Versammlungen im niedrigen vierstelligen Bereich. Mit freundlichen Grüßen