Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 07:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel&quo…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum
24. September 2013 04:53
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 53 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
= D6ffentlicher Schlüssel Das BMWi bietet für eine erste Kontaktaufnahme die Kommunikation über ein Formular auf d…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
= D6ffentlicher Schlüssel
Datum
26. September 2013 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Das BMWi bietet für eine erste Kontaktaufnahme die Kommunikation über ein Formular auf der Webseite des BMWi an (https://www.bmwi.de/DE/Service/kontakt.html). Eine Informationsübermittlung ist zudem an die zentrale Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> möglich. Für einen weitergehenden vertraulichen Informationsaustausch, der sich u.a. durch diese erste Kontaktaufnahme ergeben könnte, bietet das BMWi unterschiedliche Möglichkeiten an, bei denen auch der Grad der Vertraulichkeit berücksichtigt werden muss. Das angebrachte Verfahren wird jeweils anlassbezogen abgestimmt. Im Rahmen der Umsetzung des E-Government-Gesetz beabsichtigt das BMWi zudem, durch die Einführung von De-Mail ein sicheres Verschlüsselungsverfahren anzuwenden, das in Verbindung mit dem Betrieb durch akkreditierte, vertrauenswürdige De-Mail-Diensteanbieter einen hohen Informationsschutz bietet. Dr. Andreas Erpenbeck Referatsleiter Informations- und Kommunikationstechnik ____________________________________ Referat ZA5 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorstraße 34-37 10115 Berlin