Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bit…
An Kommunalverwaltung Lüdenscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 10:50
An
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, die Stadt Lüdenscheid hat im Rahmen von "Antragsteller/i…
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
WG: Öffentlicher Schlüssel
Datum
2. September 2013 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, die Stadt Lüdenscheid hat im Rahmen von "Antragsteller/ininweisen zur elektronischen Kommunikation mit der Stadt Lüdenscheid" ausdrücklich eine "Erklärung über die Nichteröffnung des Zugangs für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gem. §3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)" ausgesprochen. Es wird an der genannten Stelle auch darauf hingewiesen, dass die Stadt Lüdenscheid keine verschlüsselten E-Mails verwerten kann und dass unverschlüsselte Nachrichten ein Sicherheitsrisiko darstellen. Grundsätzlich steht für alle Anfragen nach wie vor der Postweg offen, der empfohlen wird. Es ist mir daher leider nicht möglich, Ihnen per Mail einen öffentlichen Schlüssel zukommen zu lassen oder einen solchen auf der Internetseite zu veröffentlichen, weil die Stadt Lüdenscheid zurzeit keinen Public-Key besitzt. Der Link zu diesen Antragsteller/ininweisen befindet sich unter anderem im Impressum. Sie erreichen die Seite auch über folgenden Direktlink: http://www.luedenscheid.de/buerger/rathaus/sp_auto_1850.php. Für die Zukunft arbeitet die Stadt Lüdenscheid daran, einen Zugang zu eröffnen. Antragsteller/inierzu könnten neue technische Möglichkeiten beitragen, wie der elektronische Personalausweis oder DE-Mail, wenn diese neben der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen eine entsprechende Verbreitung und Akzeptanz finden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Frank Schüler Stadt Lüdenscheid Fachdienst Organisation und IT Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid Tel.: 02351/17-1830 Fax.: 02351/17-1738 <<E-Mail-Adresse>> www.luedenscheid.de Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, sehr geehrter Antragsteller/inerr Schüler, zunächst einmal meinen D…
An Kommunalverwaltung Lüdenscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Öffentlicher Schlüssel
Datum
3. September 2013 11:59
An
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, sehr geehrter Antragsteller/inerr Schüler, zunächst einmal meinen Dank für die schnelle Bearbeitung der Anfrage. Die Informationen, die Sie mir bezüglich der "Erklärung über die Nichteröffnung des Zugangs für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gem. §3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)" haben zukommen lassen, waren mir von der Antragsteller/inomepage bekannt. Ich hatte hierbei auch eigentlich nicht an eine "rechtsverbindliche", sondern eher an eine „verschlüsselte“ Kommunikation gedacht. Sie Anfrage zielte letztlich auf den Öffentlichen Schlüssel in Form eines PGP Publik-Key ab. *) Erst damit ist es mir möglich, die auf den Websites angebotenen Mailadressen unter Datenschutzgesichtspunkten zu nutzen und verschlüsselt mit den Mitarbeitern der Stadt Lüdenscheid kommunizieren. Da Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich am 17. Aug. 2013 das vom Bürger gefordert hat, bin ich davon ausgegangen, dass alle Voraussetzungen vorliegen und nur die Schlüssel angefragt werden müssten. Weiterer Gründe sind natürlich der hohe Anfall von persönlichen und sensiblen Daten in der Kommunikation mit der Stadt und die immer weiter um sich greifende Verunsicherung und Angst vor Spionage durch die NSA oder GCAntragsteller/inQ. Weil dieses Problem seitens der Regierung nicht beseitigt werden wird, wäre es schon schön, wenn sie hier den Datenschutz in der Kommunikation verbessern würden und in Zukunft einen PGP Publik-Key zu Verfügung stellen wurden. Ich, als Bundesbürger, würde es jedenfalls begrüßen und mich freuen wenn meine Stadt sorgsam auf den Datenschutz achtet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in *) Software zur Verschlüsselung wurde durch Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Auftrag gegeben und hier heruntergeladen werden: http://www.gpg4win.de/