Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bit…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 11:52
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, die Bezirksregierung Arnsberg wickelt die gesicherte Korrespon…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum
28. August 2013 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, die Bezirksregierung Arnsberg wickelt die gesicherte Korrespondenz über das Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ab. Antragsteller/ininweise zur Nutzung von EGVP erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kontakt/index.php http://www.egvp.de Public-Key-Verschlüsselungsverfahren werden nicht eingesetzt. Insofern kann ich Ihrer Bitte nach Übersendung eines behördeneigenen Public-Keys nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Roland Schwedler

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, sehr geehrter Antragsteller/inerr Schwedler, zunächst einmal meine…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum
5. September 2013 01:14
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, sehr geehrter Antragsteller/inerr Schwedler, zunächst einmal meinen Dank für die schnelle Bearbeitung der Anfrage. Die Informationen, die Sie mir bezüglich der Abwicklung ihrer gesicherte Korrespondenz mitteilen, ist für die Verwaltung oder Unternehmen ja recht nett, nur hilft es mir als Bürger „Normalo“ nicht weiter. Dieses besonderes Postfach, ist schon dem Namen nach „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" mit entsprechendem Aufwand und Umstand verbunden und damit vermutlich nicht unbedingt bürgerfreundlich und barrierefrei. Da Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich am 17. Aug. 2013 vom Bürger gefordert hat zu verschlüsseln, bin ich davon ausgegangen, dass alle Voraussetzungen für ein einfaches und gut zu handhabendes Verfahren vorliegen und nur die Schlüssel angefragt werden müssten. Meine Anfrage zielt letztlich auf den Öffentlichen Schlüssel in Form eines PGP Publik-Key ab, der im Augenblick das einfachste Mittel ist dies zu erreichen. Diese Software (gpg4win.de) ist auch mit der bereits erwähnten Voraussetzungen gemeint, sie Seitens des Ministeriums geleistet wurden. *) Erst damit ist es mir möglich, einfach und sicher die auf den Websites angebotenen Mailadressen unter Datenschutzgesichtspunkten zu nutzen und verschlüsselt mit den Mitarbeitern der Bezirksregierung Arnsberg kommunizieren. Diese Art der Datenübermittlung ist mir wichtig, weil gerade hier ein hoher Anfall von persönlichen und sensiblen Daten in der Kommunikation anfällt und die immer weiter um sich greifende Verunsicherung und Angst vor Spionage durch die NSA oder GCAntragsteller/inQ seinen Teil dazu beiträgt, diese Forderung nachdrücklich vorzutragen. Dieses Problem wird seitens der Regierung wohl auf absehbare Zeit nicht beseitigt werden, es wäre schon schön, wenn sie hier den Datenschutz in der Kommunikation verbessern würden und in Zukunft einen PGP Publik-Key zu Verfügung stellen wurden. Ich, als Bundesbürger, würde es jedenfalls begrüßen und mich freuen wenn eine Bezirksregierung Arnsberg sorgsam auf den Datenschutz achtet und eine Kommunikationsmöglichkeit im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), auch Richtlinie 2006/123/EG anbieten würde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in *) Software zur Verschlüsselung wurde durch Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Auftrag gegeben und hier heruntergeladen werden: http://www.gpg4win.de/