Offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei führten

- Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei;

- Wenn nicht erstellt: Die Gründe, warum keine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstellt wurde

- die Verträge über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei

- alle Kommunikation mit der / dem sächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei

- alle Kommunikation mit den Unternehmen hinter den genannten sozialen Netzwerken über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei, besonders mit Bezug auf die geteilten datenschutzrechtlichen Verantwortung.

- alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube auseinandersetzen

- alle Dokumente, die sich mit dem (zusätzlichen) Einsatz anderer sozialer Netzwerke, wie Mastodon, Pixelfed, Mobilizon oder PeerTube (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff Fediverse) als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei auseinandersetzen.

- alle Dokumente, aus denen sich die Rechtsgrundlage nach DSGVO und seit dem 01.12.2021 nach TTDSG für Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei ergibt;

Falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung nach DSGVO / TTDSG / BDSG (neu) stützt auch das Muster-Einwilligungsformular.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. August 2022
  • Frist
    3. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei [#256086]
Datum
1. August 2022 16:00
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei führten - Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei; - Wenn nicht erstellt: Die Gründe, warum keine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstellt wurde - die Verträge über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei - alle Kommunikation mit der / dem sächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei - alle Kommunikation mit den Unternehmen hinter den genannten sozialen Netzwerken über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei, besonders mit Bezug auf die geteilten datenschutzrechtlichen Verantwortung. - alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube auseinandersetzen - alle Dokumente, die sich mit dem (zusätzlichen) Einsatz anderer sozialer Netzwerke, wie Mastodon, Pixelfed, Mobilizon oder PeerTube (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff Fediverse) als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei auseinandersetzen. - alle Dokumente, aus denen sich die Rechtsgrundlage nach DSGVO und seit dem 01.12.2021 nach TTDSG für Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei ergibt; Falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung nach DSGVO / TTDSG / BDSG (neu) stützt auch das Muster-Einwilligungsformular. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256086/

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail, welche an die Stabsstelle Kommunikation der …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Offizielle Informationskanäle der sächsischen Polizei [#256086]
Datum
17. August 2022 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail, welche an die Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachsen im Sächsischen Staatsministerium des Innern weitergeleitet wurde. Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass aufgrund der von Ihnen aufgeführten Rechtsvorschriften kein Anspruch auf eine Beantwortung der Fragen besteht. Dennoch möchte ich bei der Beantwortung Ihrer Fragen gern weiterhelfen. Hinsichtlich der Fragen zu dem Thema Datenschutz in Verbindung mit der Nutzung von Social-Media-Plattformen richten Sie ihre Anfragen bitte an die Sächsische Staatskanzlei<https://www.sk.sachsen.de/>. Unabhängig von dem angefragten Themengebiet werden Verträge als auch die Kommunikation zwischen Vertragspartnern vertraulich behandelt. Im Rahmen Ihrer Anfrage werden diese nicht offengelegt. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen