Vielen
Dank für die E-Mail, welche wir zeitnah
bearbeiten.
Mit Lob und Kritik setzen wir uns gern
auseinander. Alle Rückmeldungen fließen in die Auswertung zur Gestaltung
der KiKA-Angebote ein.
Wir sind auch montags bis
samstags von 9 bis 17 Uhr über unser Zuschauertelefon erreichbar, außer
an Feiertagen.
Das
KiKA-Team
Der Kinderkanal von ARD und
ZDF
99081 Erfurt
Telefon: +49 180/ 2 15 15 14*
Telefax: +49 180/ 2
15 15 16
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
www.kika.de (
www.kika.de )
Datenschutzhinweise:
https://www.kika.de/erwachsene/service/datenschutz/index.htm
l (
https://www.kika.de/erwachsene/service/datenschutz/index.html )
*Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 0,06 Euro,
Mobilfunk max. 0,42 Euro pro
Minute.
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Ihre
Anfrage vom 15.12.2020 Unsere ID: 723895
Antrag nach dem
IFG/UIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie
mir Folgendes zu:
Dokumente aus denen hervorgeht, wie oft
offizielles Briefpapier des Kinderkanals im Jahr 2020 verwendet wurde und
wie viele Kosten dies verursachte. Bitte senden Sie mir zudem Informationen
zu, aus denen hervorgeht, wofür offizielles Briefpapier verwendet wird
(zum Beispiel Richtlinien zur Benutzung).
Dies ist ein Antrag auf
Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des
Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der
Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie
bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden
Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache
Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen
Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht
berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich
gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der
Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so
schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu
machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich
darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine
Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich
der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen
Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und
eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine
Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit
freundlichen Grüßen