Öffnung der Friseure

Guten Tag, ich wohne in MSP und wir haben einen Inzidenzwert von ca 50.
Nun meine Frage, wann dürfen Friseure wieder öffnen. Denn für mich als gilt das auch als systemrelevant, und es es bewiesen, dass es bei Friseure keine Ansteckungen gab

Bitte um Antwort

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
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Michaela Senger
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, ich…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Michaela Senger
Betreff
Öffnung der Friseure [#208689]
Datum
14. Januar 2021 10:40
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich wohne in MSP und wir haben einen Inzidenzwert von ca 50. Nun meine Frage, wann dürfen Friseure wieder öffnen. Denn für mich als gilt das auch als systemrelevant, und es es bewiesen, dass es bei Friseure keine Ansteckungen gab Bitte um Antwort
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michaela Senger Anfragenr: 208689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208689/ Postanschrift Michaela Senger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michaela Senger

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrte Frau Senger, wir danken für Ihr Schreiben vom 14.01.2021. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
Öffnung der Friseure; Ihr Schreiben vom 14.01.2021
Datum
14. Januar 2021 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Senger, wir danken für Ihr Schreiben vom 14.01.2021. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Überall dort, wo Menschen besonders stark in Kontakt kommen, muss das öffentliche Leben heruntergefahren werden, denn diese Kontakte müssen reduziert werden, um die besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens zu stoppen. Der sogenannte „Lockdown light“ im November sowie der „harte Lockdown“ im Dezember haben die Zahl der Neuinfizierten zwar stabilisiert und das exponentielle Wachstum gestoppt, aber es ist noch nicht gelungen, die Infektionszahlen zu senken. Aus diesem Grund war eine Verlängerung bzw. Verschärfung der Maßnahmen erforderlich. Wir haben Verständnis dafür, dass Sie die derzeitige Schließung der Friseursalons als sehr belastend empfinden und können versichern, dass die Notwendigkeit der Maßnahmen in regelmäßigen Abständen überprüft wird. Eine Schutzimpfung breiter Teile der Bevölkerung, mit der wir nun beginnen konnten, hat selbstverständlich eine positive Auswirkung auf die Notwendigkeit und Vorgaben zu Corona-Beschränkungen. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Abschließend möchten wir Sie ermutigen, auch weiterhin besonnen und mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu handeln. Nur gemeinsam können und werden wir die vor uns liegenden Aufgaben verantwortungsvoll bewältigen. Herzlichen Dank für Ihr Engagement! Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit. Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1 81667 München Tel.: +49 (89) 540233-0 Mailto: <<E-Mail-Adresse>> Gewerbemuseumsplatz 2 90403 Nürnberg Tel.:+49 (911) 21542-0