Öffnung des Wirtschaftsweges für den allgemeinen Durchgangsverkehr
Der Bau-und Planungsausschuss der Gemeinde Dörentrup hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen, der Empfehlung des Petitionsausschusses nicht zu folgen. Nach Protesten aus dem Zuschauerbereich, wurde dann zugesagt, sich beim Kreis Lippe wieder für eine entsprechende Beschilderung "stark" zu machen.Damit wäre der seit 1992 bestehende Zustand wieder hergestellt.
1. Der Petitionsausschuss sprach in seiner Empfehlung unter anderem von rechtswidriger Öffnung und Unterbindung der Durchfahrt für den allgemeinen Verkehr. Dieser Zustand wurde vom Kreis Lippe durch verkehrsrechtliche Anordnung verändert. Durch welche Ereignisse, Personen oder Institutionen wurde diese Änderung veranlasst?
2.Von der zumindest für mich nicht erschließbaren Entscheidung des Dörentruper Ausschusses abgesehen - (Nichtzustimmung zur Empfehlung des Petitionsausschusses / "Starkmachen" für eine Schilderlösung beim Kreis Lippe) stellt sich die Frage, ob die Existenz eines Verkehrszeichen 267, dass nach Bekunden der Dörentruper Verantwortlichen ohnehin nie Beachtung fand und auch nicht zu überwachen sei, einen tatsächlichen Unterschied zum Aufstellen einer geeigneten Barriere macht, die den Zugang für die Landwirte, die am Laubhüttenweg ihre Felder haben, nicht behindert.
Kurz: Gibt es einen Unterschied zwischen einer Barriere oder der Bedeutung des Schildes 267 für die Verkehrsteilnehmer?
3. Die Verwaltung sprach in ihrer Ablehnung der Empfehlung des Petitionsausschusses von Kosten für Poller, die im Hinblick auf Wartungskosten etc. nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ich denke, dass sie damit einen marode gefahrenen Wirtschaftsweg meint. Inzwischen sind durch die Verfügung des Kreises Lippe im Vergleich zum Poller wesentlich höhere Beträge für die Beschilderungen ausgegeben worden. Wenn nun die Dörentruper Verantwortlichen zurück zur Lösung von 1992 wollen, dann erbitte ich eine Aufstellung der Kosten (inklusive der Gebühren für die VRA), die in der Gesamtheit angefallen sind und möglicherweise noch anfallen werden. Wenn Sie darüber keine Auskünfte geben können, bitte ich, diese Frage an die Dörentruper Verwaltung zu leiten.
4. Ist die Verkehrsplanung bei der Entscheidung diesen Weg freizugeben, beteiligt gewesen und gab es keine Bedenken hinsichtlich des Einfahrtbereiches von der K59 in den Laubhüttenweg von Alverdissen bzw. Barntrup kommend?
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum17. Februar 2017
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21. März 2017
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