Ökologische Baubegleitung / Ökologisches Gutachten für den Standort "Schacht an der Haard1 "

Das letzte Ökologische bzw. Artenschutz Gutachten zum ehemaligen Bergwerks Standort "Schacht an der Haard1" Redder Str 450, 45711 Datteln.

Vielen Dank im Voraus !

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2019
  • Frist
    21. August 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
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Betreff
Ökologische Baubegleitung / Ökologisches Gutachten für den Standort "Schacht an der Haard1 " [#159118]
Datum
19. Juli 2019 11:29
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das letzte Ökologische bzw. Artenschutz Gutachten zum ehemaligen Bergwerks Standort "Schacht an der Haard1" Redder Str 450, 45711 Datteln. Vielen Dank im Voraus !
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bezirksregierung Arnsberg
Artenschutzgutachten für den Standort "An der Haard 1" Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage na…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Artenschutzgutachten für den Standort "An der Haard 1"
Datum
23. Juli 2019 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zum Schacht An der Haard 1, nehme ich wie folgt Stellung. Als Anlage übersende ich Ihnen zum einen den Abschlussbericht des Büros für Landschafts- und Freiraumplanung LAB GbR vom 27.11.2018 zum Abbruch von Gebäuden auf dem Gelände des ehemaligen Schachtes An der Haard 1, sowie die Ergebnisse der Eulenerfassung des Büros für Landschafts- und Freiraumplanung LAB GbR vom Juni 2019. Für die CEF Maßnahmen einiger Fledermausarten ist nach derzeitigem Planungsstand der ehemalige Sprengstoffbunker vorgesehen. Die Ameisenstandorte werden vor Beginn der Abbrucharbeiten in den jeweiligen Bereichen, durch eine Umsetzung gesichert. In Randbereichen werden zur Sicherung der Ameisenstandorte Bauzäune aufgestellt. Die ökologische Baubegleitung findet durch die Landschaftsagentur Plus statt. Mit freundlichen Grüßen