Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

in der Pressemitteilung Nr. 0468 vom 27.10.2022 haben Sie bekannt gegeben, dass an der Ollenhauerstraße eine Radverkehrsinfrastruktur hergestellt werden soll. In der Pressemitteilung Nr. 0799 vom 21.06.2023 haben Sie mitgeteilt, dass die Inbetriebnahme der Radverkehrsanlage auf der Ollenhauerstraße zunächst ausgesetzt sei. Der Tagesspiegel berichtete, dass die oben genannte Radverkehrsanlage zum Teil aus Landes- und Bundesmitteln finanziert worden sei (Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/planungsstopp-fur-berliner-radprojekte-jetzt-wird-auch-ein-fertiger-radweg-wieder-aufgehoben-10021138.html).

Daher senden Sie mir bitte die folgenden Unterlagen in Bezug auf die oben beschriebene Radverkehrsanlage zu:
- Antrag auf Zuwendung und/oder Finanzierungsbeteiligung des Bundes und des Landes Berlin einschließlich Finanzierungsplan und Erklärung in Bezug auf subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 2 Absatz 1 Subventionsgesetz (SubvG),
- Zuwendungsbescheide, Finanzierungszusagen und weitere schriftliche Verwaltungsakte in Bezug auf die Finanzierung der oben genannten Radverkehrsinfrastruktur einschließlich aller Nebenbestimmungen,
- Sofern vorhanden Antrag und Zustimmung zu einem förderunschädlichen, vorzeitigen Beginn der Maßnahme,
- Sofern Vorhanden Unterlagen über die Abnahme von Bauleistungen von dem ausführenden Bauunternehmen (Abnahmeprotokolle),
- Sofern vorhanden Verwendungsnachweise (Sachberichte und zahlenmäßige Nachweise) einschließlich vorhandener Zwischenberichte und -nachweise im Sinne von § 44 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bzw. der Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 10.2 zu § 44 Absatz 1 BHO.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Harald Berninghaus
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, in der Pressemitteilung Nr. 0468 vom 27.10…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Harald Berninghaus
Betreff
Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid [#282329]
Datum
23. Juni 2023 08:20
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, in der Pressemitteilung Nr. 0468 vom 27.10.2022 haben Sie bekannt gegeben, dass an der Ollenhauerstraße eine Radverkehrsinfrastruktur hergestellt werden soll. In der Pressemitteilung Nr. 0799 vom 21.06.2023 haben Sie mitgeteilt, dass die Inbetriebnahme der Radverkehrsanlage auf der Ollenhauerstraße zunächst ausgesetzt sei. Der Tagesspiegel berichtete, dass die oben genannte Radverkehrsanlage zum Teil aus Landes- und Bundesmitteln finanziert worden sei (Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/planungsstopp-fur-berliner-radprojekte-jetzt-wird-auch-ein-fertiger-radweg-wieder-aufgehoben-10021138.html). Daher senden Sie mir bitte die folgenden Unterlagen in Bezug auf die oben beschriebene Radverkehrsanlage zu: - Antrag auf Zuwendung und/oder Finanzierungsbeteiligung des Bundes und des Landes Berlin einschließlich Finanzierungsplan und Erklärung in Bezug auf subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 2 Absatz 1 Subventionsgesetz (SubvG), - Zuwendungsbescheide, Finanzierungszusagen und weitere schriftliche Verwaltungsakte in Bezug auf die Finanzierung der oben genannten Radverkehrsinfrastruktur einschließlich aller Nebenbestimmungen, - Sofern vorhanden Antrag und Zustimmung zu einem förderunschädlichen, vorzeitigen Beginn der Maßnahme, - Sofern Vorhanden Unterlagen über die Abnahme von Bauleistungen von dem ausführenden Bauunternehmen (Abnahmeprotokolle), - Sofern vorhanden Verwendungsnachweise (Sachberichte und zahlenmäßige Nachweise) einschließlich vorhandener Zwischenberichte und -nachweise im Sinne von § 44 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bzw. der Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 10.2 zu § 44 Absatz 1 BHO. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Harald Berninghaus Anfragenr: 282329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282329/ Postanschrift Harald Berninghaus << Adresse entfernt >>
Harald Berninghaus
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid“ vom 23.06.2023 (#28232…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Harald Berninghaus
Betreff
AW: Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid [#282329]
Datum
25. Juli 2023 06:06
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid“ vom 23.06.2023 (#282329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Harald Berninghaus
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Berninghaus, die Bürgerämter in Reinickendorf sind ein Fachbereich des Amtes für Bürgerdienste…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid [#282329]
Datum
25. Juli 2023 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Berninghaus, die Bürgerämter in Reinickendorf sind ein Fachbereich des Amtes für Bürgerdienste und für Ihr unten geschildertes Anliegen nicht zuständig. Ich darf Sie bitten Ihre Anfrage an die zuständige Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr zu senden. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Harald Berninghaus
Guten Tag, in der Pressemitteilung Nr. 0468 vom 27.10.2022 haben Sie bekannt gegeben, dass an der Ollenhauerstraß…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Harald Berninghaus
Betreff
AW: Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid [#282329]
Datum
25. Juli 2023 13:17
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in der Pressemitteilung Nr. 0468 vom 27.10.2022 haben Sie bekannt gegeben, dass an der Ollenhauerstraße eine Radverkehrsinfrastruktur hergestellt werden soll. In der Pressemitteilung Nr. 0799 vom 21.06.2023 haben Sie mitgeteilt, dass die Inbetriebnahme der Radverkehrsanlage auf der Ollenhauerstraße zunächst ausgesetzt sei. Der Tagesspiegel berichtete, dass die oben genannte Radverkehrsanlage zum Teil aus Landes- und Bundesmitteln finanziert worden sei (Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/planungsstopp-fur-berliner-radprojekte-jetzt-wird-auch-ein-fertiger-radweg-wieder-aufgehoben-10021138.html). Daher senden Sie mir bitte die folgenden Unterlagen in Bezug auf die oben beschriebene Radverkehrsanlage zu: - Antrag auf Zuwendung und/oder Finanzierungsbeteiligung des Bundes und des Landes Berlin einschließlich Finanzierungsplan und Erklärung in Bezug auf subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 2 Absatz 1 Subventionsgesetz (SubvG), - Zuwendungsbescheide, Finanzierungszusagen und weitere schriftliche Verwaltungsakte in Bezug auf die Finanzierung der oben genannten Radverkehrsinfrastruktur einschließlich aller Nebenbestimmungen, - Sofern vorhanden Antrag und Zustimmung zu einem förderunschädlichen, vorzeitigen Beginn der Maßnahme, - Sofern Vorhanden Unterlagen über die Abnahme von Bauleistungen von dem ausführenden Bauunternehmen (Abnahmeprotokolle), - Sofern vorhanden Verwendungsnachweise (Sachberichte und zahlenmäßige Nachweise) einschließlich vorhandener Zwischenberichte und -nachweise im Sinne von § 44 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bzw. der Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 10.2 zu § 44 Absatz 1 BHO. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Berninghaus Anfragenr: 282329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282329/ Postanschrift Harald Berninghaus << Adresse entfernt >>
Harald Berninghaus
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid“ vom 23.06.2023 (#28232…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Harald Berninghaus
Betreff
AW: Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid [#282329]
Datum
2. September 2023 17:10
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid“ vom 23.06.2023 (#282329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um mehrere Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Harald Berninghaus
Harald Berninghaus
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid“ vom 23.06.2023 (#28232…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Harald Berninghaus
Betreff
AW: Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid [#282329]
Datum
2. September 2023 17:11
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid“ vom 23.06.2023 (#282329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Harald Berninghaus

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Harald Berninghaus
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid“ vom 23.06.2023 (#28232…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Harald Berninghaus
Betreff
AW: Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid [#282329]
Datum
5. November 2023 21:16
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid“ vom 23.06.2023 (#282329), nochmals gestellt an diese E-Mail-Adresse am 25. Juli 2023, wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile deutlich überschritten. Auch eine Zwischennachricht habe ich nicht erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Harald Berninghaus