Olympische Winterspiele 2022 Übertragungsrechte

Wie viel haben Sie für die Übertragungsrechte der Olympischen Winterspiele 2022 bezahlt?
Wenn die Übertragungsrechte für mehrere Olympische Spiele im Paket erworben wurden: Für welche Olympischen Spiele haben Sie insgesamt wie viel bezahlt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Februar 2022
  • Frist
    11. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Gnoth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel haben Si…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Ulrich Gnoth
Betreff
Olympische Winterspiele 2022 Übertragungsrechte [#240395]
Datum
9. Februar 2022 09:25
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel haben Sie für die Übertragungsrechte der Olympischen Winterspiele 2022 bezahlt? Wenn die Übertragungsrechte für mehrere Olympische Spiele im Paket erworben wurden: Für welche Olympischen Spiele haben Sie insgesamt wie viel bezahlt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Gnoth Anfragenr: 240395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240395/ Postanschrift Ulrich Gnoth << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Gnoth
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Automatische Antwort: Olympische Winterspiele 2022 Übertragungsrechte [#240395]
Datum
9. Februar 2022 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD. Wir freuen uns über Ihre engagierte Teilhabe an der Programmgestaltung. Alle Zuschriften an die ARD-Zuschauerredaktion werden aufmerksam gelesen und gegebenenfalls an die zuständigen Redaktionen oder ARD-Kolleg*innen weitergeleitet. Leider können wir jedoch derzeit nicht alle Anliegen individuell beantworten. Dafür bitten wir um Verständnis. Programminformationen zum Ersten Deutschen Fernsehen und viele Videos der Sendungen finden Sie hier: www.daserste.de<http://www.daserste.de>. Die ARD-Mediathek hält eine riesige Vielfalt an Inhalten für Sie bereit: https://www.ardmediathek.de/ Fragen zur Mediathek senden Sie bitte via Kontaktformular, das Sie hier finden: https://hilfe.ardmediathek.de/. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung mit den ARD-Angeboten Ihr Team der ARD-Zuschauerredaktion

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Gnoth, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD. Wir haben Ihre Email vo…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Olympische Winterspiele 2022 Übertragungsrechte [#240395]
Datum
10. Februar 2022 15:29
Status
Sehr geehrter Herr Gnoth, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD. Wir haben Ihre Email vom 9. Februar 2022 erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Die programmlichen Anforderungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Neben den linearen Ausspielwegen TV und Radio gehören zeitgemäße digitale Angebote dazu, u. a. haben wir die ARD Mediathek und sportschau.de massiv ausgebaut (mit bis zu 6 Livestreams parallel, allen Entscheidungen on Demand, Dokus für die Mediathek etc.), außerdem den Social-Media-Bereich oder auch die Audiodeskriptions-Angebote. Kurzum: Wir bieten deutlich mehr Programm – und das unter Bedingungen des bekannten öffentlich-rechtlichen Sparkurses, der auch vor dem Sport nicht Halt macht. Das ist eine echte Herausforderung, und dabei gehen wir mit den uns anvertrauten Beitragsgeldern äußerst verantwortungsvoll um. Mit freundlichen Grüßen