Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen

1. Die Offer-Acceptance-Rate. Gemeint ist das Verhältnis von Vertragsangeboten zu erfolgreichen Einstellungen.

2. Die Kosten pro Einstellung.

3. Die Frühfluktuationsrate. Bitte geben Sie mir an, welchen Zeitraum nach Einstellung Sie zur Berechnung nutzen ( z.B. 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate).

4. Konnten alle ausgeschriebene Stellen besetzt werden?

5. Gibt es in Ihrer Behörde ein Onboarding-Konzept (Einarbeitungskonzept)? Können Sie mir dieses zukommen lassen, oder eine Auskunft über den Aufbau geben (Gliederung in mehrere Phasen etc.)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Offer-Accept…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen [#181724]
Datum
2. März 2020 09:33
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Offer-Acceptance-Rate. Gemeint ist das Verhältnis von Vertragsangeboten zu erfolgreichen Einstellungen. 2. Die Kosten pro Einstellung. 3. Die Frühfluktuationsrate. Bitte geben Sie mir an, welchen Zeitraum nach Einstellung Sie zur Berechnung nutzen ( z.B. 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate). 4. Konnten alle ausgeschriebene Stellen besetzt werden? 5. Gibt es in Ihrer Behörde ein Onboarding-Konzept (Einarbeitungskonzept)? Können Sie mir dieses zukommen lassen, oder eine Auskunft über den Aufbau geben (Gliederung in mehrere Phasen etc.)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181724 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 331: Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen [#181724]
Datum
2. März 2020 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02. März 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30331 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 02. März 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30331) eine An…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen (Az.: A-IR/11100100-IF3033)
Datum
23. März 2020 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 02. März 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30331) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: 1. Die Offer-Acceptance-Rate. Gemeint ist das Verhältnis von Vertragsangeboten zu erfolgreichen Einstellungen. 2. Die Kosten pro Einstellung. 3. Die Frühfluktuationsrate. Bitte geben Sie mir an, welchen Zeitraum nach Einstellung Sie zur Berechnung nutzen ( z.B. 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate). 4. Konnten alle ausgeschriebene Stellen besetzt werden? 5. Gibt es in Ihrer Behörde ein Onboarding-Konzept (Einarbeitungskonzept)? Können Sie mir dieses zukommen lassen, oder eine Auskunft über den Aufbau geben (Gliederung in mehrere Phasen etc.)? Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Zu Punkt 1. Offer-Acceptance-Rate: Die Offer-Acceptance-Rate wird im Statistischen Bundesamt nicht ausgewertet. Gegenstand von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) können nur bereits vorliegende amtliche Informationen sein. Zu Punkt 2. Kosten pro Einstellung: Auch diese werden bei uns nicht ermittelt. Zu Punkt 3. Frühfluktuationsrate: Diese wird ebenfalls nicht nachgehalten. Mangels Definition sowie mangels vorhandener Daten müsste eine Fluktuationsrate erst entwickelt werden. Zu Punkt 4. Besetzung aller ausgeschriebenen Stellen: Es konnten nicht alle ausgeschriebenen Stellen besetzt werden. Zu Punkt 5. Onboarding-Konzept: Bislang existiert im Statistischen Bundesamt kein ganzheitliches Onboarding-Konzept. Jedoch begleitet das Statistische Bundesamt neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrem Berufseinstieg durch folgende Maßnahmen: - Bereitstellung einer to-do-Liste für Vorgesetzte zur Vorbereitung einer gezielten und erfolgreichen Einarbeitung der neuen Beschäftigten - Engmaschige Einarbeitung über drei Monate, die in einem Einarbeitungsplan dokumentiert wird (u.a. wöchentliche Gespräche gemeinsam mit der Führungskraft und mindestens zwei Gespräche mit der Gruppenleitung und/oder der Abteilungsleitung über die Zielrichtung des Amtes, der Abteilung und der Gruppe); auch bei internen Wechseln - Einmaliges Onboarding-Gespräch zwischen der Amtsleitung und allen neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (findet monatlich statt; Themen sind z.B. die Aufgabe der amtlichen Statistik in der Demokratie; Öffentlicher Dienst als Arbeitgeber, Erwartungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) - Vorstellung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im höheren Dienst in einer Abteilungsleitungsbesprechung - Mentoring für Neueinstellungen im höheren Dienst (vertrauensvolle Beziehung, Programm ist auf 18 Monate angelegt; dient der Integration und Identifikation der neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; geschützte Beziehung, in der Lernen, Entwickeln und Experimentieren erlaubt und erwünscht sind, potenzielle Fähigkeiten erweitert und neue Kompetenzen erworben werden) - Einführungsfortbildung (dreitägiger Einführungskurs für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen und höheren Dienstes; u.a. Vorstellung ausgewählter Statistiken, Querschnittsbereiche, Interessenvertretungen) - Regelmäßige Feedbackveranstaltungen mit Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Gruppe „Personal“ (Was hält dich? Was vertreibt dich?) - Mittagessenroulette - Stammtisch für neue Mitarbeiter/-innen Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Auskünfte mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen