One Belt, One Road Initiative

Die BRI verspricht die Schaffung eines neuen globalen Wachstumsmotors durch ein Verbinden und Zusammenrücken von Asien, Europa und Afrika und damit einhergehenden Wohlstand. Dazu hätte ich einige Fragen:
- Gibt es schon Sachstände über mögliche "Gewinner" unter den teilnehmenden Staaten in Hinsicht auf BIP, Infrastruktur und finanziellen privatwirtschaftlichen/staatseigenen Mehrgewinn durch BRI-Projekte/Kooperationen?
-Gibt es schon Sachstände über "Verlierer" (z.B. Albanien mit ihrer hohen Verschuldung durch die schlecht geplante Autobahn)?
-Wie genau sieht die Gegeniniative der G7 Staaten aus (z.B. durch den Beschluss auf dem diesjährigen G7-Gipfel)?
-Gibt es eine Einschätzung zur Verschuldungspolitik der chinesischen Entwicklungsbanken im Zuge der BRI, ob diese ein großes Risiko für die Demokratie und die Volkswirtschaften der teilnehmenden Länder darstellt?
Vielen Dank im Voraus!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die BRI versprich…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
One Belt, One Road Initiative [#259265]
Datum
18. September 2022 15:40
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die BRI verspricht die Schaffung eines neuen globalen Wachstumsmotors durch ein Verbinden und Zusammenrücken von Asien, Europa und Afrika und damit einhergehenden Wohlstand. Dazu hätte ich einige Fragen: - Gibt es schon Sachstände über mögliche "Gewinner" unter den teilnehmenden Staaten in Hinsicht auf BIP, Infrastruktur und finanziellen privatwirtschaftlichen/staatseigenen Mehrgewinn durch BRI-Projekte/Kooperationen? -Gibt es schon Sachstände über "Verlierer" (z.B. Albanien mit ihrer hohen Verschuldung durch die schlecht geplante Autobahn)? -Wie genau sieht die Gegeniniative der G7 Staaten aus (z.B. durch den Beschluss auf dem diesjährigen G7-Gipfel)? -Gibt es eine Einschätzung zur Verschuldungspolitik der chinesischen Entwicklungsbanken im Zuge der BRI, ob diese ein großes Risiko für die Demokratie und die Volkswirtschaften der teilnehmenden Länder darstellt? Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259265/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
GZ: Z14 O4010-0292/093 hier: Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Einga…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
GZ: Z14 O4010-0292/093 hier: Eingangsbestätigung
Datum
22. September 2022 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.09.2022, eingegangen im BMZ am 19.09.2022. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datensc.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010 0292 065 - hier: Bescheid einschl. Anlage Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010 0292 065 - hier: Bescheid einschl. Anlage
Datum
19. Oktober 2022 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 18.07.2022 übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 19.10.2022. Mit freundlichen Grüßen